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Internationales Universitätszentrum
P.R.I.M.E. für Postdocs

P.R.I.M.E. - Postdoctoral Researchers International Mobility Experience

Mit P.R.I.M.E. unterstützt der DAAD Postdocs bei einer internationalen Mobilitätsphase und einer anschließenden Re-Integration in das deutsche Wissenschaftssystem. Das Programm zeichnet sich besonders dadurch aus, dass die Förderung in Form von befristeten Stellen umgesetzt wird. 

Die nächste Ausschreibung wird voraussichtlich im Mai 2023 mit Bewerbungsfrist 31. August 2023 veröffentlicht.

Für die Bewerbung in diesem Programm sind die Postdocs selbst verantwortlich.

Die deutsche Universität muss jedoch eine Bestätigung ausstellen, dass sie die antragstellende Postdoktorandin bzw. den antragstellenden Postdoktoranden für die Förderdauer anstellt. Deshalb ist die Einbindung der Betreuerin bzw. des Betreuers und des IUZ in die Antragstellung zwingend erforderlich! Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe unten) bis spätestens 3 Wochen vor Antragsfrist im IUZ über die TUCcloud ein!

Umfangreiche Informationen und alle Antragsunterlagen zu diesem Förderprogramm finden Sie auf der Website des DAAD. Dort gibt es auch eine Zusammenstellung von FAQs.

Wir fassen Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Informationen zu diesem Programm zusammen:

Das Programm richtet sich an Postdocs, die ihre langfristige berufliche Perspektive in Deutschland sehen. 

In diesem Programm kann sich bewerben, wer 

  • überdurchschnittlich wissenschaftlich qualifiziert ist (sehr gutes Ergebnis der Promotion)
  • seine Promotion vor Förderbeginn abgeschlossen hat
  • an der deutschen Universität von einer Mentorin bzw. einem Mentor unterstützt wird

Das Programm richtet sich an Personen aller Nationalitäten, egal wo sie sich aktuell aufhalten. 

Die Förderung in P.R.I.M.E. umfasst eine 12-monatige Auslandsphase plus eine 6-monatige Re-Integrationsphase in Deutschland, also insgesamt 18 Monate. 

Die Kombination von Auslands- und Re-Integration ist zwingend vorgeschrieben. Die Rückkehrphase ist fester Bestandteil von P.R.I.M.E.

Ist bei Geförderten zu Förderbeginn die zwingend erforderliche Integration ins deutsche Sozialversicherungssystem noch nicht gegeben, startet die Förderung mit einem Monat Aufenthalt in Deutschland, woran sich 12 Auslandsmonate und 5 Re-Integrations-Monate in Deutschland anschließen. 

Förderfähig für die Auslandsaufenthalte sind alle Länder, wobei Deutschland ausgeschlossen ist. Innerhalb eines Landes sind Aufenthalte an verschiedenen wissenschaftlichen Einrichtungen möglich. Der Aufenthalt kann auch auf mehrere Länder verteilt werden.

Für Aufenthalte in Ländern, die nicht zur Europäischen Union oder assoziierten Ländern gehören, müssen Bewerberinnen und Bewerber

  • Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates oder eines assoziierten Landes sein oder
  • unmittelbar vor Bewerbungsschluss mindestens 5 Jahre eine Vollzeit-Forschungstätigkeit in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem assoziierten Land nachweisen können

In den 3 Jahren vor Antragstellung dürfen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht länger als 12 Monate im Zielland gelebt und/oder gearbeitet haben!
Für Personen, die sich in einem Land aufgehalten haben, um einen Flüchtlingsstatus gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention zu erlangen, entfällt diese Regelung. 

Zentraler Bestandteil der Förderung ist eine reguläre Anstellung an einer deutschen Universität. Geförderte Postdocs erhalten

  • ein auf 18 Monate befristetes Beschäftigungsverhältnis an der deutschen Universität
  • Entgeltgruppe 13 (TV-L)
  • Stufenzuordnung auf Basis der Berufserfahrung
  • einen monatlichen Auslandszuschlag entsprechend der Zonenstufe des Zielortes

Der DAAD schließt für die Förderung des Gehalts und des Auslandszuschlags mit der deutschen Hochschule einen Zuwendungsvertrag im Rahmen der Projektförderung ab.

Außerdem erhalten geförderte Postdocs

  • eine Reisekostenpauschale entsprechend des Ziellands 
  • ggf. eine Reisekostenpauschale für Ehe-/Lebenspartnerin oder -partner sowie Kinder, wenn diese die geförderte Person für mind. einen Monat ins Ausland begleiten

Die Reisekostenpauschale wird vom DAAD direkt an die geförderten Postdocs ausgezahlt. 

Für eine Bewerbung in P.R.I.M.E. müssen formale als auch organisatorische Voraussetzungen erfüllt sein. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um ein hochkompetitives Programm handelt; nur 12 bis 13 Prozent der Anträge wurden in den vorherigen Förderrunden bewilligt. Erfüllt eine Bewerbung die Voraussetzungen nicht, erfolgt eine formale Ablehnung. 

Formale Antragsberechtigung

  • wissenschaftlich überdurchschnittliche Eignung
  • Bewertung der Promotion mit mindestens magna cum laude/sehr gut 
  • bei nicht benoteter Promotion entscheidet die DAAD-Auswahlkommission
  • Promotion wird vor Förderbeginn abgeschlossen 
  • Bewerbungen in der Endphase der Promotion sind möglich
  • für im Ausland lebende Bewerberinnen und Bewerber: die Absicht muss gegeben sein, dass nach der Re-Integrations-Phase die Laufbahn in Deutschland fortgesetzt wird 
  • verbindliche Akzeptanz der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und der ethischen Richtlinien des Programms 

Bitte beachten Sie auch die Anforderungen an die Wahl des Ziellandes - siehe förderfähige Länder. 

Organisatorische Antragsberechtigung

  • aufnehmende deutsche und ausländische Einrichtung(en) sind identifiziert
  • aufnehmende Einrichtung in Deutschland ist eine Universität oder Hochschule
  • Bestätigung zur Anstellung der geförderten Person muss von der deutschen Universität vorliegen
  • deutsche aufnehmende Universität benennt eine Mentorin oder einen Mentor
  • deutsche aufnehmende Universität legt im Einladungsschreiben langfristige Perspektiven für die Forschungstätigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers dar
  • ausländische aufnehmende Einrichtung kann Universität, außeruniversitäre oder industrielle Forschungseinrichtung sein
  • gastgebende ausländische Einrichtung muss Unterstützung des Forschungsvorhabens und Bereitstellung der Infrastruktur im Einladungsschreiben bestätigen und erläutern

Förderbeginn

  • i.d.R. zwischen 1. Juni und 1. Oktober des Folgejahres
  • späterer Förderbeginn nur in begründeten Ausnahmefällen in Abstimmung mit dem DAAD möglich

Postdocs, die sich bereits in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis zur aufnehmenden deutschen Einrichtung befinden, sind von Bewerbungen ausgeschlossen!

Für die gastgebende ausländische Einrichtung ist keine finanzielle Zuwendung durch den DAAD möglich!

Folgende Kriterien werden bei der leistungsbezogenen Auswahl der zu fördernden Personen berücksichtigt:

  • bisherige Leistungen, also fachliche und sonstige Qualifikationen
  • Qualität des vorgeschlagenen Forschungsprojekts
  • persönliche Weiterentwicklung, die durch das vorgeschlagene Projekt abzusehen ist
  • langfristige Karriereplanung

Bitte beachten Sie die ausführlichen Hinweise zu den Auswahlkriterien in der P.R.I.M.E.-Ausschreibung. Der DAAD hat auch Kommentare zu bisherigen Bewerbungen zusammengestellt, die Ihnen eine Orientierung für Ihre Chancen in diesem Programm bieten.

Bei der Auswahl wird berücksichtigt, ob Bewerberinnen und Bewerber nach der Promotion eine gewisse Unabhängigkeit in ihren Forschungsschwerpunkten anstreben und sich auf ein neues Forschungsgebiet wagen. Bewerbungen mit der bisherigen Universität als aufnehmende Einrichtungen sind möglich, ein Verbleib in der Arbeitsgruppe der Doktormutter bzw. des Doktorvaters kann sich jedoch nachteilig auf die Chance bei P.R.I.M.E. auswirken.

Der DAAD sieht i.d.R. folgenden Zeitplan für P.R.I.M.E. vor:

  • Bewerbungsschluss: 31. August
  • Auswahlergebnis: Ende März des Folgejahres
  • Orientierungsseminar für Geförderte: April des Folgejahres
  • frühester Förderbeginn: 1. Juni des Folgejahres
  • spätester Förderbeginn: 1. Oktober des Folgejahres

Die aufnehmende deutsche Universität muss das Formblatt "Erklärung der deutschen Hochschule zur Beschäftigung der Antragstellerin/des Antragstellers im Falle einer Förderung im Programm Postdoctoral Researchers International Mobility Experience (PRIME)" ausfüllen und unterschreiben. Um diese Unterschrift einzuholen, reichen Bewerberinnen und Bewerber die unter Bewerbungsunterlagen aufgelisteten Unterlagen inkl. Begleitblatt bis spätestens 3 Wochen vor Bewerbungsfrist im IUZ ein. Bitte nutzen Sie die TUCcloud. Das IUZ koordiniert den Unterschriftsprozess.

Für eine Bewerbung in diesem Förderprogramm müssen

  • Sie das Online-Bewerbungsformular im DAAD-Portal ausfüllen
  • Sie das Formular für das Gutachten über das DAAD-Portal generieren
  • Ihre Betreuerin/Ihr Betreuer das Gutachten per Post an den DAAD senden
  • Ihre Betreuerin/Ihr Betreuer alle erforderlichen Unterlagen an das IUZ weiterleiten, damit die Bestätigung der TU Chemnitz auf dem Formblatt Erklärung der deutschen Hochschule erfolgen kann (siehe Bewerbungsfristen)
  • die zuständigen Stellen an der TU Chemnitz die Unterschrift der Erklärung der deutschen Hochschule vorbereiten
  • Sie alle Anlagen zur Bewerbung im PDF-Format über das DAAD-Portal online einreichen

Das DAAD-Portal wird i.d.R. 6 Wochen vor Bewerbungsschluss für Anträge geöffnet. Bitte wechseln Sie in die englische Sprachversion. Sofern Sie noch nicht mit dem DAAD-Portal gearbeitet haben, sollten Sie sich rechtzeitig mit dieser Anwendung vertraut machen. Der DAAD stellt Hinweise zur Registrierung im Portal sowie Hinweise für die Bewerbung über das DAAD-Portal zur Verfügung.

Die Antragsunterlagen müssen in diesem Programm zwingend in englischer Sprache eingereicht werden. Ausnahmen gelten für die Zeugnisse und die Bestätigung der deutschen Universität. Bitte laden Sie alle Anlagen im PDF-Format in das DAAD-Portal.

Bitte beachten Sie, dass der DAAD das Gutachten nur mit dem im DAAD-Portal generierten Formular akzeptiert.

Die Einsendung des Gutachtens erfolgt an die Postadresse des DAAD:

Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Referat ST 43 / PRIME
Kennedyallee 50
53175 Bonn

Bewerberinnen und Bewerber nehmen die Bewerbung beim DAAD in Eigenregie vor, eine Einbindung des IUZ ist nicht erforderlich.

Die Bewerbungsunterlagen bestehen aus dem Online-Bewerbungsformular im DAAD-Portal, Ihren Anlagen zur Bewerbung und dem Gutachten Ihrer Betreuerin bzw. Ihres Betreuers.

Die Anlagen zum Antrag umfassen:

  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf
  • Zusammenfassung des Forschungsprojekts mit Arbeitstitel und Angabe von Schlagwörtern/Keywords (max. halbe Seite)
  • ausführliche Darstellung des Forschungsvorhabens (7 bis 8 Seiten ohne Literaturverzeichnis)
  • Zeitplan für das Forschungsvorhaben
  • bindende Erklärung der deutschen aufnehmenden Universität
  • Einladungsschreiben der deutschen Gastgeberin bzw. des deutschen Gastgebers
  • Einladungsschreiben der ausländischen Gastgeberin bzw. des ausländischen Gastgebers
  • Zeugnisse der letzten beiden akademischen Abschlüsse mit Notenaufstellung
  • ist die Promotion noch nicht abgeschlossen: Erklärung der Promotionsbetreuerin bzw. des -betreuers zum erwarteten Zeitpunkt des Abschlusses der Promotion
  • Publikationsliste
  • Nennung der wichtigsten Publikationen (min. 1 bis max. 3 Publikationen) und Begründung deren Auswahl
  • Zusammenfassung der Dissertation (1 bis 2 Seiten)
  • Erläuterungen zu sonstigen fachlichen, beruflichen, sozialen Aktivitäten und ggf. zur persönlichen Situation (optional)
  • Formblatt Ethics Issues Checklist
  • Sprachzeugnis für die Auslandsphase, falls Arbeitssprache nicht Deutsch oder Englisch ist
  • Checkliste zu den Bewerbungsunterlagen
  • vertrauliches Gutachten/Referenzschreiben (siehe unten)

Bewerberinnen und Bewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen außerdem ein offizielles Sprachzeugnis über Deutschkenntnisse einreichen. Ausnahmen gelten für

  • Personen aus Ländern, in denen Deutsch offizielle Amtssprache ist
  • Personen, die seit Beginn des Studiums mind. ein Jahr zusammenhängend in einem deutschsprachigen Land gelebt haben
  • Personen, die glaubhaft darlegen können, dass allein Englischkenntnisse zur Durchführung des Vorhabens ausreichen

Bei Aufenthalten an mehreren wissenschaftlichen Einrichtungen im Ausland geben Sie bitte alle geplanten Institutionen im Bewerbungsformular an und reichen von allen geplanten Institutionen Einladungsschreiben ein.

Ihre Betreuerin/Ihr Betreuer reicht bitte das Gutachten per Post beim DAAD ein. Die Postadresse lautet:

Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Referat ST 43 / PRIME
Kennedyallee 50
53175 Bonn

Sie erhalten über das DAAD-Portal eine Eingangsbestätigung, sobald das Gutachten beim DAAD vorliegt.

Detaillierte Informationen zu den Bewerbungsunterlagen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Unvollständige Bewerbungen nehmen nicht am Auswahlverfahren teil.

Zuerst nimmt der DAAD eine formale Antragsprüfung vor. Das Ergebnis teilt der DAAD den Bewerberinnen und Bewerbern ca. 6 Wochen nach Bewerbungsschluss mit. 

Danach erfolgt das Begutachtungsverfahren, das für jede Bewerbung durch zwei unabhängige, externe Gutachterinnen oder Gutachter der jeweiligen Fachdisziplin durchgeführt wird.

Abschließend nimmt eine interdisziplinäre Auswahlkommission die Einstufung der Anträge vor und bezieht sich dabei auf die externen Gutachten und die Einschätzung der Kommissionsmitglieder. So entsteht die Rangliste der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber sowie von Ersatzkandidatinnen und -kandidaten unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel. 

Die Auswahl wird auf Basis der eingegangenen Unterlagen vorgenommen, es erfolgt keine persönliche Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber. 

Etwa eine Woche nach der Auswahlsitzung erhalten alle Kandidatinnen und Kandidaten das Auswahlergebnis; ca. zwei Monate nach der Auswahlsitzung erfolgt eine Rückmeldung mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Kommentare der Gutachterinnen und Gutachter. 

Alle erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber nehmen an einem Orientierungsseminar vor Förderbeginn in Bonn teil. Diesen Termin sollten sich alle Antragstellenden vormerken, ohne bereits Reisebuchungen vorzunehmen (i.d.R. im April). 

Die aufnehmenden deutschen Universitäten werden informiert, sobald die Geförderten ihre Annahme der Förderung erklärt haben. Anschließend reicht die aufnehmende Hochschule beim DAAD den Antrag auf Projektförderung für die zu fördernden Personen ein. 

Das Tandem aus Postdoc und Betreuerin bzw. Betreuer klärt mit dem Dezernat Personal die Einstellungsmodalitäten.

  • Bei P.R.I.M.E. handelt es sich um eine Vollfinanzierung, es dürfen daher keine Eigen- oder andere Drittmittel eingebracht werden!
  • Eine gleichzeitige Förderung in diesem Programm und aus Projekten der DAAD-Programmförderung, die über die TU Chemnitz eingeworben wurden, stellt eine unzulässige Doppelförderung dar und ist damit ausgeschlossen!
  • Geförderte können sich bei Bedarf auch im Vortrags- und Kongressreisen-Programm des DAAD bewerben.
  • Ist ein Mehrbedarf gegenüber der Finanzierungsplanung aus der Antragstellung erforderlich, kann die deutsche Universität eine Nachbewilligung beantragen.
  • Für die Abwicklung der Finanzmittel ist die aufnehmende Professur verantwortlich. Der DAAD gibt dazu Informationen und Tipps.

 

Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Europäischen Union finanziert. 

Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen anzusprechen, wir sind gern für Sie da!