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Internationales Universitätszentrum
Forschungsstipendien für DoktorandInnen

DAAD-Forschungsstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden

Der DAAD unterstützt Auslandsaufenthalte von Doktorandinnen und Doktoranden mit seinem Forschungsstipendien-Programm. Es handelt sich dabei um eine Förderlinie der Individualförderung. Das bedeutet, dass sich Interessierte direkt beim DAAD um die Förderung bewerben können. Die finanzielle Unterstützung erhalten ausgewählte Stipendiatinnen und Stipendiaten direkt vom DAAD ausgezahlt.

Wir stellen Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Informationen zu diesem Programm zusammen:

In diesem Programm sind folgende Personen förderfähig:

  • Doktorandinnen und Doktoranden, die ihren Promotionsabschluss in Deutschland anstreben
  • Doktorandinnen und Doktoranden in kooperativen Promotionsverfahren an deutschen Hochschulen

Für internationale Doktorandinnen und Doktoranden, die ihren Promotionsabschluss in Deutschland anstreben, gelten folgende Bestimmungen:

  • Internationale Doktorandinnen und Doktoranden, die für ihre Promotion in Deutschland bereits mit einem DAAD-Incoming-Stipendium gefördert werden, sind in diesem Programm nicht förderfähig!
  • Deutschlandbezug bzw. begründete Erwartung, dass ausländische Geförderte nach dem Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehren, muss gegeben sein.
  • Förderung im Heimatland ist ausgeschlossen.

Eine Bewerbung ist möglich, unabhängig davon ob Interessierte

  • eingeschriebene Doktorandinnen oder Doktoranden sind oder
  • als Mitarbeitende in einem Beschäftigungsverhältnis zur TU Chemnitz stehen oder
  • eine Industriepromotion vornehmen.

Entscheidend ist, dass das Promotionsvorhaben formal angenommen wurde bzw. ein Nachweis über die Vergabe des Dissertationsthemas vorliegt. Sofern Sie sich während der Promotion in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, stimmen Sie bitte vor der Bewerbung in diesem Programm die Rahmenbedingungen zur Durchführung eines Auslandsaufenthalts mit Ihrer Führungskraft und dem Dezernat Personal ab.

Mit diesem Programm hat der DAAD ein flexibles Förderinstrument geschaffen, das Ihnen einen großen Gestaltungsspielraum ermöglicht.

Die Förderung kann eine Dauer von 1 bis 12 Monaten umfassen, wobei in dieser Zeit auch mehrere Aufenthalte in unterschiedlichen Ländern und an verschiedenen Gastinstitutionen möglich sind.

Der Aufenthalt kann von einem ins nächste Jahr reichen, also beispielsweise von November bis März dauern.

Während der gesamten Promotionszeit ist eine zweimalige Förderung in diesem Programm möglich. Dafür gelten folgende Bedingungen:
  • Höchstdauer für beide Förderungen zusammen: 18 Monate
  • zwischen den beiden Förderungen liegt eine Pause von mind. 6 Monaten
  • separate Bewerbungen für die beiden Förderungen erforderlich
  • keine Verlängerung der Dauer der einzelnen Stipendien möglich

Generell entscheidet die Auswahlkommission über die Förderdauer in diesem Programm.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Sicherheitslage bestimmte Länder nicht förderfähig sind, und informieren Sie sich auch auf der Website des Auswärtigen Amts zu evtl. Teilreisewarnungen.

Die Förderung umfasst:

  • monatliche Stipendienrate entsprechend des Gastlandes
  • Reisekostenzuschuss je Gastland
  • Leistungen zu Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung 
  • monatliche Pauschale für Forschungs-/Kongresskosten (102 Euro pro Monat)

Weitere Leistungen sind möglich:

  • Zuschuss zu ggf. anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze
  • Zuschuss zu einem Sprachkurs in der Landessprache
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen
  • bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden

Detaillierte Informationen zu den weiteren Leistungen entnehmen Sie bitte der DAAD-Website.

Der Zuschuss zu einem Sprachkurs in der Landessprache wird gezahlt, wenn der Auslandsaufenthalt ausreichend lang ist und der Sprachkurs dem fachlichen Forschungsvorhaben vorgeschaltet ist oder begleitend zum Forschungsvorhaben besucht wird. Weitere Informationen dazu enthält das Merkblatt des DAAD zum Sprachkursangebot (PDF-Dokument).

Teilnahmen an Sommerschulen im Ausland sind förderfähig, wenn sie im Rahmen eines ausreichend langen Forschungsaufenthalts im Ausland stattfinden. Eine Abstimmung zur konkreten Sommerschule mit dem DAAD ist empfehlenswert.

Bitte beachten Sie, dass Leistungen, die Sie von Dritten erhalten, teilweise auf die Förderung in diesem Programm angerechnet werden.

Eine Bewerbung ist möglich, wenn

  • Sie formal von der Universität als Doktorandin bzw. Doktorand angenommen sind oder
  • Sie über einen Nachweis zur Vergabe des Dissertationsthema verfügen und
  • die Aufnahme der Promotion nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.

Folgende Kriterien werden bei der Auswahl der zu fördernden Personen berücksichtigt:

Wissenschaftlich-fachliche Qualifikation:

  • Studienleistungen und Studiendauer
  • Wissenschaftliche Leistungen nach Studienabschluss (Veröffentlichungen)

Der Nachweis erfolgt durch:

  • Hochschulzeugnisse
  • Gutachten
  • Publikationsliste
  • Lebenslauf
  • ggf. Zusammenfassung der Abschlussarbeit

Qualität des Forschungsvorhabens:

  • Qualität der fachlichen Darstellung des Vorhabens sowie der Vorarbeiten
  • Originalität, Aktualität und Relevanz des Vorhabens
  • Begründung des Auslandsaufenthalts und der Wahl der Gasthochschule
  • Durchführbarkeit sowie Konsistenz des Arbeits- und Zeitplans (Analyse und Auswertungsschritte, ggf. Sprachkenntnisse)
  • Einbettung des Vorhabens in das Gesamtpromotionsvorhaben (inhaltlich/zeitlich)
  • Bedeutung des Forschungsvorhabens und des Auslandsaufenthalts für die wissenschaftlichen und beruflichen Pläne

Der Nachweis erfolgt durch:

  • Darstellung des Promotionsvorhabens
  • Zeitplan
  • Gutachten
  • Kontaktnachweise
  • ggf. Sprachzeugnis

Außerfachliche Kriterien:

  • außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten (z. B. durch berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten, Engagement in der akademischen Selbstverwaltung, Fortbildungen)
  • politisches, soziales, kulturelles, gesellschaftliches oder familiäres (Erziehungs- und Pflegezeiten) Engagement

Der Nachweis erfolgt durch:

  • Lebenslauf
  • ggf. Bescheinigungen

Der DAAD plant in diesem Programm drei Bewerbungsfristen pro Jahr. Aufgrund der Corona-Pandemie ist im Jahr 2020 nur ein Bewerbungsschluss vorgesehen. Aktuell sieht der DAAD folgende Fristen und Termine vor:

Bewerbungsschluss: 31. August 2020

  • Auswahltermin im Oktober/November 2020
  • Stipendienstart ab Januar 2021
  • Achtung: aktuell sind keine Gutachten der Betreuerin oder des Betreuers einzureichen

Bewerbungsschluss: 15. März 2021

  • Auswahltermin im Mai/Juni 2021
  • Stipendienstart ab August 2021

Die folgenden Bewerbungsfristen wird der DAAD auf seiner Website bekanntgeben.

Für eine Bewerbung in diesem Förderprogramm müssen

  • Sie das Online-Bewerbungsformular im DAAD-Portal ausfüllen
  • Sie alle Anlagen zur Bewerbung über das DAAD-Portal online einreichen
  • Sie das Formular für das Gutachten über das DAAD-Portal generieren
  • Ihre Betreuerin/Ihr Betreuer das Gutachten per Post an den DAAD senden

Das DAAD-Portal wird i.d.R. 6 Wochen vor Bewerbungsschluss für Anträge geöffnet. Sofern Sie noch nicht mit dem DAAD-Portal gearbeitet haben, sollten Sie sich rechtzeitig mit dieser Anwendung vertraut machen. Der DAAD stellt Hinweise zur Registrierung im Portal sowie Hinweise für die Bewerbung über das DAAD-Portal zur Verfügung.

Die Antragsunterlagen können Sie in deutscher oder englischer Sprache einreichen. Bitte laden Sie alle Anlagen im PDF-Format in das DAAD-Portal.

Bitte beachten Sie, dass der DAAD das Gutachten nur mit dem im DAAD-Portal generierten Formular akzeptiert.

Die Einsendung des Gutachtens erfolgt an die Postadresse des DAAD:

Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Kennedyallee 50
53175 Bonn

Bewerberinnen und Bewerber nehmen die Bewerbung beim DAAD in Eigenregie vor, eine Einbindung des IUZ ist nicht erforderlich.

Für eine Bewerbung in diesem Programm reichen Sie bitte folgende Unterlagen im DAAD-Portal ein:

  • Online-Bewerbungsformular
  • Lebenslauf
  • ausführliche Darstellung des Promotionsvorhabens (5 bis 8 Seiten) mit Darlegung des Forschungs- und Bearbeitungsstandes sowie Begründung der Notwendigkeit des Auslandsaufenthalts
  • Zeitplan für den Auslandsaufenthalt
  • Hochschulzeugnisse mit Einzelnoten
  • Bescheinigung über die formale Annahme der Promotion bzw. Nachweis der Vergabe des Dissertationsthemas
  • Zusage der ausländischen Gasthochschule bzw. des Gastinstituts für Arbeitsplatz und Betreuung bzw. Forschungserlaubnis
  • Angabe, ob ggf. Studiengebühren erhoben werden
  • Zusammenfassung der Abschlussarbeit (Master-, ggf. Bachelor-, Magister-, Diplom- oder Staatsexamensarbeit)
  • Publikationsliste, wenn vorhanden
  • Sprachnachweis, wenn für Ihr Vorhaben relevant

Ihre Betreuerin/Ihr Betreuer reicht bitte das Gutachten per Post beim DAAD ein.

Für den Bewerbungsschluss am 31. August 2020 ist aufgrund der Corona-Pandemie kein Gutachten erforderlich!

Sie können die Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache einreichen.

Detaillierte Informationen zu den Bewerbungsunterlagen entnehmen Sie bitte der DAAD-Website.

  • Eine Bewerbung von Geförderten der Begabtenförderwerke ist für dieses Stipendienprogramm ausgeschlossen!
  • Kollegiatinnen und Kollegiaten der DFG-Graduiertenkollegs sind mit Einschränkungen förderfähig. Detaillierte Hinweise finden Sie auf der Website des DAAD im Abschnitt A, 20.
  • Für Bewerberinnen und Bewerber mit Stipendium der Landesgraduiertenförderung zahlt der DAAD nur eine Aufstockung. Bitte bewerben Sie sich über das Programm GRAFÖG - Aufstockung auf die Landesgraduiertenförderung.
  • Wenn Sie Leistungen Dritter erhalten, können Einschränkungen gelten. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Website des DAAD im Abschnitt E.
  • Eine gleichzeitige Förderung in diesem Stipendienprogramm und aus Projekten der DAAD-Programmförderung, die über die TU Chemnitz eingeworben wurden, stellt eine unzulässige Doppelförderung dar und ist damit ausgeschlossen!
  • Bestimmte Länder sind aufgrund der Sicherheitslage nicht förderfähig.
  • Einschränkungen bei der Förderung sind aktuell auch je nach Corona-Situation möglich.

 

Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen anzusprechen, wir sind gern für Sie da!