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Internationales Universitätszentrum
Mobilitätsstipendien für Early Carreer Researcher
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Across Mobilitätsstipendien 2026 – Ausschreibung für Early Career Researcher (bis R1)

Bewerbungszeitraum: 24. Juni bis 5. August 2026

Im Rahmen des Across Mobilitätsstipendienprogramms schreibt die Technische Universität Chemnitz Stipendien für Kurzaufenthalte an Partnerhochschulen der Across-Allianz aus. Ziel des Programms ist es, die Vernetzung, den Wissensaustausch und den langfristigen Aufbau von Kooperationen zwischen Forschenden innerhalb der Allianz zu stärken.

Hinweis zum Förderzweck

Vernetzung, Wissensaustausch sowie Lehr- und Trainingsaktivitäten bilden den Kern des Programms. Aufenthalte, die ausschließlich der Durchführung von Forschungsprojekten dienen, können nicht gefördert werden.

Ziel des Programms

Das Across Mobilitätsstipendienprogramm fördert Kurzaufenthalte von Promovierenden und für Masterabschlussarbeiten qualifizierten Studierenden an Partnerhochschulen der Allianz mit dem Ziel,

  • Netzwerke zwischen Forschenden und Forschungsgruppen innerhalb der Allianz zu stärken,
  • grenzübergreifenden akademischen Austausch und Wissenstransfer zu fördern sowie
  • die akademische und berufliche Entwicklung in frühen Karrierestufen zu unterstützen.

Als Early Career Researcher (bis R1) gelten im Sinne dieses Programms Forschende bis zur Promotion gemäß dem European Framework for Research Careers.

Voraussetzungen

Bewerbungsberechtigt sind Studierende und Beschäftigte der Technischen Universität Chemnitz, die einer der folgenden Gruppen angehören:

  • Promovierende und Early Career Researcher (R1)
  • Masterstudierende im letzten Studienjahr, die aktiv an ihrer Masterarbeit arbeiten oder deren Beginn im Zeitraum der Mobilität geplant ist

Der Aufenthalt muss an einer der Across-Partnerhochschulen stattfinden.

Rahmenbedingungen der Mobilität

Gefördert werden Aufenthalte mit einer Mindestdauer von einem Monat. Mobilitäten können in zwei Formaten durchgeführt werden:

Format Anforderungen
Physische Mobilität Mindestens 1 Monat vor Ort an der aufnehmenden Hochschule
Hybride Mobilität Mindestens 2 Wochen physische Präsenz an der aufnehmenden Hochschule, ergänzt durch eine virtuelle Komponente bis zur Gesamtdauer von 1 Monat

Finanziert wird ausschließlich der physische Anteil des Aufenthalts, maximal für die Dauer von einem Monat. Der virtuelle Anteil hybrider Mobilitäten wird nicht bezuschusst.

Förderumfang

Der Zuschuss deckt Reisekosten sowie Unterkunfts- und Lebenshaltungskosten für den physischen Teil des Aufenthalts. Die Berechnung erfolgt auf Basis der gültigen Erasmus+-Referenzsätze und einer maximalen Einzelförderung von 1.250 EUR pro Monat physischer Mobilität.

Reisekostenzuschuss: 309 EUR (Standardreise) bzw. 417 EUR (umweltfreundliche Reise, Green Travel).

Lebenshaltungskostenzuschuss

Sätze nach Dauer des physischen Aufenthalts und Gastland
Dauer Bulgarien, Polen, Rumänien, Bosnien und Herzegowina Frankreich, Italien, Slowenien, Spanien
2 Wochen 400 EUR 430 EUR
3 Wochen 500 EUR 535 EUR
1 Monat 600 EUR 670 EUR

Teilnehmende mit eingeschränkten Möglichkeiten (Fewer Opportunities) erhalten zusätzlich 100 EUR (bis 2 Wochen) bzw. 150 EUR (mehr als 2 Wochen bis 1 Monat).

Auswahlverfahren

Alle vollständigen und förderfähigen Bewerbungen werden in einem Wettbewerbsverfahren nach folgenden Kriterien bewertet:

1. Qualität, Durchführbarkeit und erwartete Wirkung des Vernetzungs-, Lehr-, Trainings- und Wissensaustauschs (0–10 Punkte)

  • Wissenschaftliche Vernetzung und akademische Qualität der geplanten Aktivitäten (0–3 Punkte)
  • Potenzial zur Stärkung langfristiger Kooperationen innerhalb der Across-Allianz (0–2 Punkte)
  • Erwartete Wirkung auf die akademische und berufliche Entwicklung der Bewerbenden (0–2 Punkte)
  • Mehrwert für die beteiligten Forschungsgruppen und Institutionen (0–2 Punkte)
  • Interdisziplinäre und grenzübergreifende Kooperationsdimension, sofern zutreffend (0–1 Punkt)

2. Dauer der Mobilität (0–5 Punkte)

  • Zusammenhängender Aufenthalt von 1 Monat (physisch oder hybrid): 5 Punkte

Bei Punktgleichheit wird Erstbewerbenden der Vorrang eingeräumt; bei weiterhin gleichem Punktstand wird das Kriterium „Wissenschaftliche Vernetzung und akademische Qualität der geplanten Aktivitäten“ herangezogen. Besteht weiterhin Gleichstand, entscheidet das Kriterium „Potenzial zur Stärkung langfristiger Kooperationen innerhalb der Across-Allianz“.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung ist ausschließlich über das offizielle Mobility Agreement einzureichen. Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:

  • Dauer, Format sowie Heimat- und Gastinstitution (Fakultät / Forschungsgruppe)
  • Ausführliche Beschreibung der Vernetzungs- und Wissensaustauschaktivitäten
  • Ausführliche Beschreibung der Lehr- und Trainingsaktivitäten (einschließlich einer obligatorischen Lehreinheit von mindestens 45 Minuten sowie ggf. der virtuellen Komponente)
  • Darlegung des Nutzens für die eigene akademische und berufliche Entwicklung
  • Mehrwert für die beteiligten Forschungsgruppen und Institutionen
  • Beitrag zur langfristigen Zusammenarbeit innerhalb der Across-Allianz

Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Mobilitäten müssen bis spätestens 30. Juni 2027 abgeschlossen sein.

Antragsformular herunterladen

Einreichung der Bewerbung

Bewerbungsfrist: 5. August 2026

Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Unterlagen bis zum 5. August 2026 über den folgenden Link ein:

Bewerbung einreichen (TUC Cloud)

Ergebnismitteilung

Die Auswahlentscheidung wird den Bewerbenden innerhalb eines Monats nach Ablauf der Bewerbungsfrist per E-Mail mitgeteilt.


Kontakt

Portrait: Oliver Sachs
Oliver Sachs
Portrait: Dr. Benny Liebold
Dr. Benny Liebold