Across Mobilitätsstipendien für Early Career Researcher (bis R1)
Ausschreibung 2026 abgeschlossen – nächster Call folgt in Kürze
Der Bewerbungszeitraum endete am 5. August 2026; Bewerbungen können derzeit nicht mehr eingereicht werden. Die Förderentscheidungen sind getroffen, alle Bewerbenden wurden per E-Mail informiert.
Ein neuer Call für das kommende Jahr wird zeitnah an dieser Stelle veröffentlicht. Die nachstehenden Angaben beziehen sich auf die Ausschreibung 2026 und dienen zur Orientierung – Änderungen im kommenden Call sind möglich.
Im Rahmen des Across Mobilitätsstipendienprogramms fördert die Technische Universität Chemnitz Kurzaufenthalte an Partnerhochschulen der Across-Allianz. Ziel des Programms ist es, die Vernetzung, den Wissensaustausch und den langfristigen Aufbau von Kooperationen zwischen Forschenden innerhalb der Allianz zu stärken. Die Ausschreibung 2026 ist abgeschlossen; die folgenden Bedingungen galten für diesen Call.
Hinweis zum Förderzweck
Vernetzung, Wissensaustausch sowie Lehr- und Trainingsaktivitäten bilden den Kern des Programms. Aufenthalte, die ausschließlich der Durchführung von Forschungsprojekten dienen, können nicht gefördert werden.
Ziel des Programms
Das Across Mobilitätsstipendienprogramm fördert Kurzaufenthalte von Promovierenden und für Masterabschlussarbeiten qualifizierten Studierenden an Partnerhochschulen der Allianz mit dem Ziel,
- Netzwerke zwischen Forschenden und Forschungsgruppen innerhalb der Allianz zu stärken,
- grenzübergreifenden akademischen Austausch und Wissenstransfer zu fördern sowie
- die akademische und berufliche Entwicklung in frühen Karrierestufen zu unterstützen.
Als Early Career Researcher (bis R1) gelten im Sinne dieses Programms Forschende bis zur Promotion gemäß dem European Framework for Research Careers.
Voraussetzungen
Bewerbungsberechtigt sind Studierende und Beschäftigte der Technischen Universität Chemnitz, die einer der folgenden Gruppen angehören:
- Promovierende und Early Career Researcher (R1)
- Masterstudierende im letzten Studienjahr, die aktiv an ihrer Masterarbeit arbeiten oder deren Beginn im Zeitraum der Mobilität geplant ist
Der Aufenthalt muss an einer der Across-Partnerhochschulen stattfinden.
Rahmenbedingungen der Mobilität
Gefördert werden Aufenthalte mit einer Mindestdauer von einem Monat. Mobilitäten können in zwei Formaten durchgeführt werden:
| Format | Anforderungen |
|---|---|
| Physische Mobilität | Mindestens 1 Monat vor Ort an der aufnehmenden Hochschule |
| Hybride Mobilität | Mindestens 2 Wochen physische Präsenz an der aufnehmenden Hochschule, ergänzt durch eine virtuelle Komponente bis zur Gesamtdauer von 1 Monat |
Finanziert wird ausschließlich der physische Anteil des Aufenthalts, maximal für die Dauer von einem Monat. Der virtuelle Anteil hybrider Mobilitäten wird nicht bezuschusst.
Förderumfang
Der Zuschuss deckt Reisekosten sowie Unterkunfts- und Lebenshaltungskosten für den physischen Teil des Aufenthalts. Die Berechnung erfolgt auf Basis der gültigen Erasmus+-Referenzsätze und einer maximalen Einzelförderung von 1.250 EUR pro Monat physischer Mobilität.
Reisekostenzuschuss: 309 EUR (Standardreise) bzw. 417 EUR (umweltfreundliche Reise, Green Travel).
Lebenshaltungskostenzuschuss
| Dauer | Bulgarien, Polen, Rumänien, Bosnien und Herzegowina | Frankreich, Italien, Slowenien, Spanien |
|---|---|---|
| 2 Wochen | 400 EUR | 430 EUR |
| 3 Wochen | 500 EUR | 535 EUR |
| 1 Monat | 600 EUR | 670 EUR |
Teilnehmende mit eingeschränkten Möglichkeiten (Fewer Opportunities) erhalten zusätzlich 100 EUR (bis 2 Wochen) bzw. 150 EUR (mehr als 2 Wochen bis 1 Monat).
Auswahlverfahren
Alle vollständigen und förderfähigen Bewerbungen werden in einem Wettbewerbsverfahren nach folgenden Kriterien bewertet:
1. Qualität, Durchführbarkeit und erwartete Wirkung des Vernetzungs-, Lehr-, Trainings- und Wissensaustauschs (0–10 Punkte)
- Wissenschaftliche Vernetzung und akademische Qualität der geplanten Aktivitäten (0–3 Punkte)
- Potenzial zur Stärkung langfristiger Kooperationen innerhalb der Across-Allianz (0–2 Punkte)
- Erwartete Wirkung auf die akademische und berufliche Entwicklung der Bewerbenden (0–2 Punkte)
- Mehrwert für die beteiligten Forschungsgruppen und Institutionen (0–2 Punkte)
- Interdisziplinäre und grenzübergreifende Kooperationsdimension, sofern zutreffend (0–1 Punkt)
2. Dauer der Mobilität (0–5 Punkte)
- Zusammenhängender Aufenthalt von 1 Monat (physisch oder hybrid): 5 Punkte
Bei Punktgleichheit wird Erstbewerbenden der Vorrang eingeräumt; bei weiterhin gleichem Punktstand wird das Kriterium „Wissenschaftliche Vernetzung und akademische Qualität der geplanten Aktivitäten“ herangezogen. Besteht weiterhin Gleichstand, entscheidet das Kriterium „Potenzial zur Stärkung langfristiger Kooperationen innerhalb der Across-Allianz“.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung ist ausschließlich über das offizielle Mobility Agreement einzureichen. Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:
- Dauer, Format sowie Heimat- und Gastinstitution (Fakultät / Forschungsgruppe)
- Ausführliche Beschreibung der Vernetzungs- und Wissensaustauschaktivitäten
- Ausführliche Beschreibung der Lehr- und Trainingsaktivitäten (einschließlich einer obligatorischen Lehreinheit von mindestens 45 Minuten sowie ggf. der virtuellen Komponente)
- Darlegung des Nutzens für die eigene akademische und berufliche Entwicklung
- Mehrwert für die beteiligten Forschungsgruppen und Institutionen
- Beitrag zur langfristigen Zusammenarbeit innerhalb der Across-Allianz
Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Mobilitäten müssen bis spätestens 30. Juni 2027 abgeschlossen sein.
Es handelt sich um das Mobility Agreement der Ausschreibung 2026. Für den kommenden Call kann eine aktualisierte Fassung veröffentlicht werden – bitte prüfen Sie vor einer Bewerbung, ob hier eine neuere Version bereitsteht.
Einreichung der Bewerbung
Die Bewerbungsfrist der Ausschreibung 2026 endete am 5. August 2026. Eine Einreichung ist derzeit nicht möglich. Der Einreichungsweg für den kommenden Call wird gemeinsam mit der neuen Ausschreibung an dieser Stelle bekannt gegeben.
Ergebnismitteilung
Die Auswahlentscheidung wurde den Bewerbenden der Ausschreibung 2026 per E-Mail mitgeteilt.
Kontakt
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Telefon:+49 371 531-37972
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E-Mail:
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Adresse:Bahnhofstraße 8, 09111 Chemnitz
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Raum:
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E-Mail:
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