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Internationales Universitätszentrum
Call: Research & Teaching Networking
Internationales Universitätszentrum 

Across Research & Teaching Networking 2026

Förderung von Aufenthalten zwischen der TU Chemnitz und den Across-Partnerhochschulen

Antragsfrist: laufende Ausschreibung bis 30. November 2026 (oder bis die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind)

Hintergrund & Zielsetzung

Across – European University for Cross-Border Knowledge Sharing vernetzt Hochschulen, Forschende, Studierende und externe Akteur:innen europäischer Grenzregionen. Diese Ausschreibung fördert Forschungs- und Lehraufenthalte zwischen der TU Chemnitz und den Partnerhochschulen der Across-Allianz. Sie ermöglicht Forschenden sowie Koordinator:innen in Lehre und Forschung, Kooperationen mit einer klaren Perspektive über den einzelnen Aufenthalt hinaus aufzubauen und zu vertiefen.

Antragsberechtigung

  • Antragsberechtigt sind Forschende von Promovierenden bis zu Professor:innen sowie Koordinator:innen, die für Bereiche in Lehre oder Forschung verantwortlich sind und der TU Chemnitz oder einer anderen Across-Partnerhochschule angehören. Die Ivan Franko National University of Lviv ist als assoziierter Partner einbezogen.
  • Gefördert werden Aufenthalte an der TU Chemnitz (Incoming) und Aufenthalte von der TU Chemnitz aus (Outgoing). Aufenthalte zwischen zwei anderen Across-Hochschulen sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.

Förderfähige Aktivitäten

Der Aufenthalt muss ein definiertes Kooperationsvorhaben in Forschung oder Lehre mit der Gasthochschule verfolgen. Jeder Antrag muss einen Schwerpunkt benennen – Forschung oder Lehre; ein Aufenthalt kann beides verbinden.

  • Forschung: Forschungsaktivitäten, einschließlich gemeinsamer Forschungsarbeiten.
  • Lehre: Lehrkooperationen, vorzugsweise mit Schwerpunkt auf Microcredentials; auch Lehre im Rahmen bestehender Curricula ist förderfähig.

Nicht förderfähig sind Konferenzteilnahmen, die Teilnahme an Summer Schools ohne aktiven Beitrag sowie die Arbeit an gemeinsamen Förderanträgen.

Finanzielle Förderung

Die Förderung umfasst förderfähige Reise- und Übernachtungskosten sowie die jeweils zustehenden Tagegelder. Die Förderung des Aufenthalts ist auf drei volle Tagegelder zuzüglich drei Übernachtungsrichtsätzen für den Zielort begrenzt; die Sätze für die einzelnen Zielorte sind in den folgenden Tabellen aufgeführt.

Antragstellende und Gastgebende können die Dauer wählen, die für ihre Aktivitäten erforderlich ist. Ein Aufenthalt kann kürzer oder länger als drei Tage sein; eine längere Dauer erhöht den Höchstbetrag nicht. Die Erstattung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich angefallenen förderfähigen Kosten und der zustehenden Tagegelder nach dem Sächsischen Reisekostengesetz und den Reisekostenregelungen der TU Chemnitz, einschließlich der Regelungen für An- und Abreisetage und der Kürzungen bei gestellten Mahlzeiten.

Kosten, die über die Förderung hinausgehen, sind aus anderen Mitteln zu tragen. Eine Doppelförderung derselben Ausgaben ist ausgeschlossen; weitere Förderungen sind im Antrag anzugeben. Die Förderentscheidung ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche Dienstreisegenehmigung; vor der schriftlichen Bewilligung dürfen keine finanziellen Verpflichtungen eingegangen werden.

Reisekosten werden für alle Zielorte bis zu 309 EUR (Standardreise) bzw. 417 EUR (Green Travel, d. h. emissionsarme Verkehrsmittel wie Bahn oder Bus für den überwiegenden Teil der Strecke) übernommen.

Incoming nach Chemnitz

Für Aufenthalte von allen Across-Partnerhochschulen, einschließlich Lviv, an der TU Chemnitz.

Sätze pro Person in EUR
Zielort Tagegeld Übernachtung pro Nacht
Chemnitz, Deutschland 28 90

Outgoing aus Chemnitz

Sätze pro Person in EUR
Zielort Tagegeld Übernachtung pro Nacht
University of Banja Luka
Banja Luka, Bosnien und Herzegowina
26 109
University of Ruse
Ruse, Bulgarien
31 109
University of Perpignan Via Domitia
Perpignan, Frankreich
44 105
University of Udine
Udine, Italien
35 150
Bialystok University of Technology
Białystok, Polen
28 124
University of Craiova
Craiova, Rumänien
31 103
University of Nova Gorica
Nova Gorica, Slowenien
31 126
University of Girona
Girona, Spanien
28 103

Outgoing-Aufenthalte nach Lviv (Ukraine) können derzeit nicht bewilligt werden.

Bewertungskriterien

Die Anträge werden vom Across Team Chemnitz am Internationalen Universitätszentrum fortlaufend anhand folgender Kriterien bewertet:

  • Qualität und Relevanz: klare Ziele, wissenschaftlicher Wert und eine überzeugende Kooperationsidee innerhalb von Across.
  • Vorbereitung und Durchführbarkeit: mit der Gasthochschule abgestimmte Aktivitäten, ein realistischer Zeitplan und ein plausibles Budget.
  • Nachhaltige Wirkung: erwartete Ergebnisse, Nutzen für beide Einrichtungen und glaubwürdige nächste Schritte für eine mittelfristige Zusammenarbeit.
  • Beitrag zur gemeinsamen Lehre (nur bei Anträgen mit Schwerpunkt Lehre): mit besonderem Augenmerk auf Microcredentials.

Anträge, die den erforderlichen Qualitätsstandard erfüllen, werden vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Fördermitteln in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ziel ist es, jeweils etwa die Hälfte der Mittel für lehr- und für forschungsorientierte Mobilitäten einzusetzen. Diese Richtgröße kann je nach Nachfrage angepasst werden.

Antragstellung

Anträge sind von der reisenden Person mit dem offiziellen Antragsformular einzureichen, das in englischer Sprache auszufüllen ist. Bitte laden Sie das unterschriebene Formular als PDF zusammen mit einer Einladung der Gasthochschule und gegebenenfalls ergänzenden Kosteninformationen über die TUCcloud hoch. Antragstellende, die keine Professur innehaben, benötigen die Gegenzeichnung der verantwortlichen Professur an ihrer Heimathochschule.

Es werden nur vollständige Anträge berücksichtigt.

Antragsformular herunterladen Antrag über TUCcloud hochladen

Fristen und Verfahren

  • Antragsfrist: Anträge können bis zum 30. November 2026 eingereicht werden und werden fortlaufend bewertet. Die Ausschreibung kann bei vorzeitiger Ausschöpfung der Mittel früher geschlossen werden. Eine weitere Ausschreibung ist derzeit nicht absehbar.
  • Vorlauf: Anträge müssen mindestens drei Wochen vor dem geplanten Aufenthalt eingereicht werden, damit ausreichend Zeit für Bewertung und Reiseplanung bleibt.
  • Durchführungszeitraum: Alle geförderten Aufenthalte müssen einschließlich der Rückreise bis zum 15. Dezember 2026 abgeschlossen sein.
  • Reisekostenabrechnung: Abrechnungen müssen spätestens am 18. Dezember 2026 eingegangen sein. Diese Frist ist verbindlich; später eingehende Abrechnungen können nicht erstattet werden.
  • Mitteilung der Ergebnisse: Die Antragstellenden werden innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung per E-Mail über das Ergebnis informiert. Bewilligter Betrag und etwaige Auflagen werden schriftlich mitgeteilt.

Sichtbarkeit, Berichterstattung und Nachweise

Öffentliche Materialien zum geförderten Aufenthalt müssen auf Across sowie auf die Förderung durch DAAD und BMFTR hinweisen; dafür sind der geltende Förderhinweis und die vom Across Team Chemnitz bereitgestellten offiziellen Logos zu verwenden.

Innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr ist ein kurzer Bericht von höchstens einer halben Seite an zu senden, der die durchgeführten Aktivitäten, die wichtigsten Ergebnisse und die vereinbarten nächsten Schritte darstellt. Reisekostenabrechnung und Belege sind gemäß den Vorgaben im Bewilligungsschreiben einzureichen.

Förderung

Diese Ausschreibung wird vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) aus Mitteln des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gefördert.

Logo des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
Logo des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Kontakt

Portrait: Dr. Benny Liebold
Dr. Benny Liebold
Portrait: Ariane Korn
Ariane Korn