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Master Wirtschaftsingenieurwesen
Beschlüsse
Master Wirtschaftsingenieurwesen 

Beschlüsse des Prüfungsausschusses

An dieser Stelle werden allgemeine Beschlüsse bekannt gegeben.

Beschluss vom 13.05.2025

Die 180-minütige Klausur zu Strategische und Operative Unternehmenssteuerung (PN 61410) wird ab dem Sommersemester 2025 nicht mehr angeboten. Studierende der Studienordnung[en] [M_IW 2016, M_IW 2020], welche diese Prüfungsleistung noch nicht erbracht haben, müssen stattdessen die beiden 90-minütigen Klausuren zu Strategische Unternehmenssteuerung (Prüfungsnummer: 61408) und Operative Unternehmenssteuerung (Prüfungsnummer: 61407) absolvieren. Die Note für “Strategische und Operative Unternehmenssteuerung” ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten der beiden Einzelklausuren. Die Kompensation der Note 5,0 in einer der beiden Prüfungen ist möglich. Eine Wiederholung bei Bestehen der Kombination ist nicht möglich. Es soll in jedem Semester das Angebot beider Klausuren geben.
 

Beschluss vom 04.04.2022

Für Modul 4.3 (Maschinenbau - Logistik und Fabrikplanung) gilt für die Studienordnungsversionen 2020 (Anlage 2) des Masterstudiengangs: "Aus den nachfolgenden Angeboten sind 3 oder 4 Angebote so auszuwählen, dass die im Modul erwerbbaren Leistungspunkte gemäß den Festlegungen unter Leistungspunkte und Noten erreicht werden."
 

Beschluss vom 23.10.2019 Das Modul 4.4 des Masterstudiengangs

Wirtschaftsingenieurwesen kann aufgrund der Änderung der Ausbildungsordnung der DGUV nicht mehr als Grundlage zum staatlich anerkannten Abschluss "Fachkraft für Arbeitssicherheit" verwendet werden.

Hinweis zum Beschluss: Studierende, die im Modul 4.4 bereits alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht haben, können sich bitte an den Dozenten wenden, ob und wie lange kurzfristig noch eine Verwendungsmöglichkeit besteht.

Beschluss vom 12.12.2017

Im Rahmen von Berufsausbildungen an Berufsschulen sowie im Rahmen von Meisterprüfungen erbrachte Leistungen sind keine Studienleistungen und werden daher nicht als alternative Prüfungsleistung anerkannt.

Beschluss vom 19.01.2017

In den Modulen 1 (Wirtschaftswissenschaften – Grundlagen/Vertiefung), 2 (Maschinenbau – Grundlagen/Vertiefung) und 3 (Elektrotechnik – Grundlagen/Vertiefung) werden auf Antrag grundsätzlich nur Studien- und Prüfungsleistungen der jeweiligen Fachdisziplin bzw. für das Vertiefungsmodul zuständigen Fakultät (Wirtschaftswissenschaften (inkl. Recht), Maschinenbau bzw. Elektrotechnik) sowie Studien- und Prüfungsleistungen der weiteren an dem jeweiligen Modul beteiligten Fachdisziplinen bzw. Fakultäten (wie Mathematik, Informatik) angerechnet.

Beschluss vom 24.06.2013

Die Module 1 und 2 betreffend erfolgt eine relativ großzügige Anerkennung, wenn eine inhaltliche Passfähigkeit gegeben ist und die Anträge begründet sind. Es können auch Bachelorveranstaltungen höherer Semester im Umfang von bis zu 30 LP anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist, dass im Bachelorstudium entsprechend mehr als 180 LP erworben wurden. Im Fall der Module 4 werden die Fachvertreter befragt.