Springe zum Hauptinhalt
Master Wirtschaftsingenieurwesen
Beschlüsse

Beschlüsse des Prüfungsausschusses

An dieser Stelle werden allgemeine Beschlüsse bekannt gegeben.

Beschluss vom 04.04.2022

Für Modul 4.3 (Maschinenbau - Logistik und Fabrikplanung) gilt für die Studienordnungsversionen 2020 (Anlage 2) des Masterstudiengangs: "Aus den nachfolgenden Angeboten sind 3 oder 4 Angebote so auszuwählen, dass die im Modul erwerbbaren Leistungspunkte gemäß den Festlegungen unter Leistungspunkte und Noten erreicht werden."
 

 

Die folgenden Beschlüsse sind bei der Erstellung der Studiendokumente 2020 berücksichtigt worden.

Beschluss vom 23.10.2019 Das Modul 4.4 des Masterstudiengangs

Wirtschaftsingenieurwesen kann aufgrund der Änderung der Ausbildungsordnung der DGUV nicht mehr als Grundlage zum staatlich anerkannten Abschluss "Fachkraft für Arbeitssicherheit" verwendet werden.

Hinweis zum Beschluss: Studierende, die im Modul 4.4 bereits alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht haben, können sich bitte an den Dozenten wenden, ob und wie lange kurzfristig noch eine Verwendungsmöglichkeit besteht.

Beschluss vom 12.09.2019

Im Wintersemester 2019/20 erfolgt die Prüfung zu „Optimierung für Nichtmathematiker“ (Modul 1) in schriftlicher Form. Die Klausurdauer beträgt 120 Minuten.

Beschluss vom 23.04.2019

Die Veranstaltung "Bürgerliches Recht" (Masterstudiengang Modul 1) wird ab dem Sommersemester 2019 in veränderter Form angeboten. Es fand eine Umbenennung in „Wirtschaftsprivatrecht I (Schuldverhältnisse)“ statt. Die Veranstaltung findet nunmehr als V2/Ü1 statt. Für eine Novellierung der Studiendokumente des Masterstudiengangs wird eine Reduzierung der Leistungspunkte auf 3 und der Klausurdauer auf 60 min. vorgemerkt.
Für alle Studierenden der Studienordnungsversionen bis 2016 wird folgender Beschluss getroffen: Die Studierenden der Studienordnungsversionen bis 2016 schreiben weiterhin eine 90-minütige Klausur zum Bürgerlichen Recht. Diese wird voraussichtlich letztmalig im Wintersemester 2020/2021 angeboten. Inhaltlich beruhen alle 90-minütigen Wiederholungsklausuren ab dem Sommersemester 2019 auf der angebotenen Lehrveranstaltung „Wirtschaftsprivatrecht I (Schuldverhältnisse)“.

Beschluss vom 18.12.2018

Die Veranstaltungen "Quantitative Methoden des Operations Management" (V2/Ü1) und "Beschaffungsmanagement II" (V2/Ü1) werden im Wintersemester 2018/19 nicht angeboten. Dafür wird im Wintersemester 2018/19 die Veranstaltung "Quantitative Methoden des Supply Management" (V2/Ü1) angeboten.

Aus den vier Veranstaltungen „Produktionsmanagement II“, „Supply Chain Management“, „Quantitative Methoden des Operations Management“ und „Quantitative Methoden des Supply Management“ (alternativ für „Quantitative Methoden des Supply Management“: „Beschaffungsmanagement II“) können drei Veranstaltungen im Modul 4.1 angerechnet werden. „Quantitative Methoden des Supply Management“ kann nicht gewählt werden, wenn "Beschaffungsmanagement II" bereits angerechnet wurde. Ein gesonderter Antrag beim Prüfungsausschuss ist nicht erforderlich.

Beschluss vom 27.07.2018

Die Vorlesung „Quantitative Methoden des Operations Management (V2/Ü1)“ wird nicht im Wintersemester 2018/19 angeboten. Dafür wird die Veranstaltung „Beschaffungsmanagement II (V2/Ü1)“ im Wintersemester 2018/19 angeboten.
Bis Ende des Sommersemesters 2019 können aus den vier Veranstaltungen Beschaffungsmanagement II, Produktionsmanagement II, Supply Chain Management und Quantitative Methoden des Operations Management drei Veranstaltungen angerechnet werden. Ein gesonderter Antrag beim Prüfungsausschuss ist nicht erforderlich.

Beschluss vom 08.06.2018

Ab dem Sommersemester 2018 wird die Prüfungsdauer der Klausur "Grundlagen der Anatomie und Physiologie" (Modul 3) für alle Studierenden der Studien- und Prüfungsordnungsversionen 2012, 2014 und 2016 des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen auf 120 Minuten reduziert.

Beschluss vom 12.12.2017

Im Rahmen von Berufsausbildungen an Berufsschulen sowie im Rahmen von Meisterprüfungen erbrachte Leistungen sind keine Studienleistungen und werden daher nicht als alternative Prüfungsleistung anerkannt.

Beschluss vom 02.11.2017

Ab dem Wintersemester 2017/18 erfolgt die Prüfung zu „Traktions- und Magnetlagertechnik“ (Modul 3) auch für die Studierenden der Studien- und Prüfungsordnungsversionen 2009, 2012 und 2014 in schriftlicher Form. Die Klausurdauer beträgt 120 Minuten.

Beschluss vom 02.11.2017

Ab dem Wintersemester 2017/18 erfolgt die Prüfung zu „Wind- und Wasserkraftanlagen und deren Regelung“ (Modul 3) auch für die Studierenden der Studien- und Prüfungsordnungsversionen 2009, 2012 und 2014 in schriftlicher Form. Die Klausurdauer beträgt 120 Minuten.

Beschluss vom 02.11.2017

Ab dem Wintersemester 2017/18 erfolgt die Prüfung zu „Automatisierte Antriebe“ (Modul 4.7) auch für die Studierenden der Studien- und Prüfungsordnungsversionen 2009, 2012 und 2014 in schriftlicher Form. Die Klausurdauer beträgt 120 Minuten.

Beschluss vom 20.04.2017

Änderungen Modul 4.1 (Ablauf ab WS 2017/18 (pdf)) –
  • "Produktionsmanagement II" wird ab dem Studienjahr 2017/18 nicht mehr im Wintersemester (3. Fachsemester), sondern im Sommersemester (2. Fachsemester) angeboten.
  • "Beschaffungsmanagement II (V2/Ü1)" wird durch die Veranstaltung "Quantitative Methoden des Operations Management" (V2/Ü1) ersetzt. Diese wird ab dem Studienjahr 2017/18 immer im Wintersemester (1. Fachsemester) angeboten.
  • Die Fallstudie "Supply Chain Management" wird ab Wintersemester 2017/18 durch eine einstündige Übung (Ü1) ersetzt. Die Prüfungsleistung "Abschlussbericht zur Fallstudie Supply Chain Management" entfällt. Bei der Bildung der Modulnote wird die Prüfungsleistung "Klausur zu Supply Chain Management" mit 5 gewichtet (5 LP).
  • Bis Ende des Sommersemesters 2018 können aus den vier Veranstaltungen Beschaffungsmanagement II, Produktionsmanagement II, Supply Chain Management und Quantitative Methoden des Operations Management drei Veranstaltungen angerechnet werden. Ein gesonderter Antrag beim Prüfungsausschuss ist nicht erforderlich.
  • Die Veranstaltungen "Betriebswirtschaftliche Systemanalyse" und "Supply Chain Management (engl.)" (SO 2009, 2012) werden ab dem Sommersemester 2017 nicht mehr angeboten.

Beschluss vom 20.04.2017

Beschaffungsmanagement I wird ab dem Wintersemester 2017/18 nicht mehr angeboten.

Beschluss vom 20.03.2017

Zulassungsvoraussetzungen Modul 4.3 ab Sommersemester 2017:
Zulassungsvoraussetzung für die Prüfungsleistung zu Unternehmenslogistik – Logistiksysteme in Anwendung ist folgende Prüfungsleistung (mehrfach wiederholbar):
  • Digitalbasiertes Testat im Umfang vom 30 Minuten zu logistischen Grundkenntnissen (ohne Note) für die Prüfungsleistung zu Unternehmenslogistik – Logistiksysteme in Anwendung
Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungsleistung zu Simulation von Produktions- und Logistiksystemen sind folgende Prüfungsleistungen (mehrfach wiederholbar):
  • Erfolgreiche Bearbeitung digitaler Selbsttests im Umfang von 6 AS als Voraussetzung für das nachfolgend aufgeführte Testat für die Prüfungsleistung zu Simulation von Produktions- und Logistiksystemen
  • Testat ohne Note (Lösen von Aufgabenkomplexen im Umfang von 15 AS zu den Praktika) einschließlich digitaler Ergebnispräsentation für die Prüfungsleistung zu Simulation von Produktions- und Logistiksystemen
Die Zulassungsvoraussetzungen für die weiteren Prüfungsleistungen des Moduls bleiben unverändert.

Beschluss vom 26.01.2017

Die Veranstaltung "Recht und Technik" (V2, 3 LP, Prüfungsleistung: 60 min. Klausur) der Professur Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums wird im Modul 1 des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen als Alternative zu den Angeboten im Bereich Vertiefung anerkannt. Eine Anerkennung ist nicht möglich, sofern die Veranstaltung bereits im Bachelorstudiengang belegt wurde.

Beschluss vom 26.01.2017

Die Veranstaltung "Recht des geistigen Eigentums" (V2, 3 LP, Prüfungsleistung: 60 min. Klausur) der Professur Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums wird im Modul 1 des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen als Alternative zu den Angeboten im Bereich Grundlagen anerkannt. Eine Anerkennung ist nicht möglich, sofern die Veranstaltung bereits im Bachelorstudiengang belegt wurde.

Beschluss vom 19.01.2017

In den Modulen 1 (Wirtschaftswissenschaften – Grundlagen/Vertiefung), 2 (Maschinenbau – Grundlagen/Vertiefung) und 3 (Elektrotechnik – Grundlagen/Vertiefung) werden auf Antrag grundsätzlich nur Studien- und Prüfungsleistungen der jeweiligen Fachdisziplin bzw. für das Vertiefungsmodul zuständigen Fakultät (Wirtschaftswissenschaften (inkl. Recht), Maschinenbau bzw. Elektrotechnik) sowie Studien- und Prüfungsleistungen der weiteren an dem jeweiligen Modul beteiligten Fachdisziplinen bzw. Fakultäten (wie Mathematik, Informatik) angerechnet.

Beschluss vom 07.12.2016

Die Veranstaltung "Instrumente im Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagements" (V2/Ü1, 5 LP, Prüfungsleistung: 60 min. Klausur) der Professur Betriebliche Umweltökonomie wird im Modul 4.4 des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen als Alternative zu den ersten fünf Angeboten anerkannt.

Beschluss vom 07.12.2016

Die Veranstaltung "Betriebliche Umweltökonomie und Nachhaltigkeitsmanagement“ (V2/Ü1, 3 LP, Prüfungsleistung: 60 min. Klausur) der Professur Betriebliche Umweltökonomie wird im Modul 1 des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen als Alternative zu den Angeboten im Bereich Grundlagen anerkannt.

Beschluss vom 07.11.2016

Im Wintersemester 2016/17 wird für die Fallstudie „Supply Chain Management“ (Modul 4.1) ersatzweise die Veranstaltung „Betriebswirtschaftliche Systemanalyse“ (Prüfungsleistung: ca. 5-seitige Hausarbeit) anerkannt.

Beschluss vom 24.10.2016

Die Veranstaltung "Nachhaltigkeitsmanagement von Innovationen" (V2/Ü1, 3 LP, Prüfungsleistung: 60 min. Klausur) der Professur Betriebliche Umweltökonomie wird im Modul 1 des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen als Veranstaltung der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre anerkannt.

Beschluss vom 27.09.2016

Die Veranstaltung "Social Entrepreneurship: Soziale Probleme nachhaltig lösen" (V2, 3 LP) wird im Modul 1 des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen anerkannt.

Beschluss vom 21.05.2015

Die Prüfungsleistung zu Self Organizing Networks (Modul 3, Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen) ist in folgender Form zu erbringen: 120-minütige Klausur (in englischer Sprache, optional in deutscher Sprache).

Beschluss vom 21.05.2015

Die Lehrveranstaltung "Investgütermanagement für Maschinenbauer" (2 LVS, 3 LP, schriftl. Prüfung) kann alternativ zu einer der wahlobligatorischen Angebote im Modul 2 (Maschinenbau – Grundlagen/Vertiefung) des Masterstudiengangs gewählt werden.

Beschluss vom 06.02.2014

Die Masterarbeit ist in der Regel von mindestens zwei Prüfern zu bewerten. Darunter soll der Betreuer der Masterarbeit sein. Ein Prüfer gehört der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an. Der weitere Prüfer gehört, entsprechend dem Thema der Masterarbeit, der Fakultät für Maschinenbau oder der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik an. Die Bewertung erfolgt nach § 10 Abs. 1 und 3 dieser Prüfungsordnung. Das Bewertungsverfahren soll acht Wochen nicht überschreiten.

Für Studierende, die nach der Studien- sowie Prüfungsordnung vom 30.07.2009 oder nach der Änderungssatzung vom 24.07.2012 studieren, gilt dieser Beschluss analog.

Beschluss vom 24.06.2013

Die Sollregelung des mit der Satzung zur Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung in 2012 neu gefassten § 19 Abs. 7 der Prüfungsordnung (Bewertung von Masterarbeiten durch zwei Prüfer aus unterschiedlichen am Studiengang beteiligten Fakultäten) wird streng ausgelegt. Für Studierende, die nach der Studien- sowie Prüfungsordnung vom 30.07.2009 studieren, gilt der inhaltlich übereinstimmende Beschluss des Prüfungsausschusses vom 11.01.2012.

Beschluss vom 24.06.2013

Die Module 1 und 2 betreffend erfolgt eine relativ großzügige Anerkennung, wenn eine inhaltliche Passfähigkeit gegeben ist und die Anträge begründet sind. Es können auch Bachelorveranstaltungen höherer Semester im Umfang von bis zu 30 LP anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist, dass im Bachelorstudium entsprechend mehr als 180 LP erworben wurden. Im Fall der Module 4 werden die Fachvertreter befragt.

 

Beschluss vom 24.06.2013

"Werkstätten- und Produktionssystemprojektierung" (3 LVS/4 LP) wird auf Antrag anstelle von "Fertigungsverfahren und Fertigungstechnik" (3 LVS/4 LP) in Modul 2 (Studienordnung 30.07.2009) anerkannt.

Beschluss vom 11.01.2012

Die Masterarbeit ist in der Regel von mindestens zwei Prüfern zu bewerten. Einer der Prüfer soll derjenige sein, der das Thema der Masterarbeit ausgegeben hat (Betreuer). Der zweite Prüfer wird in Zweifelsfällen vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt und sollte in der Regel einer anderen an dem Studiengang beteiligten Fakultät angehören. Die Bewertung erfolgt nach § 10 Abs. 1 und 3 dieser Prüfungsordnung. Das Bewertungsverfahren soll acht Wochen nicht überschreiten.