Fachstudienberatung
Sowohl die Prüfungs- als auch die Studienordnungen können hier auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamtes gefunden werden.
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Bis wann muss ich mich für den Master bewerben?
- Die Bewerbungsfrist geht bis zum 15.07. des laufenden Jahres für eine Immatrikulation zum Wintersemester.
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Ist auch ein Beginn zum Sommersemester möglich?
- Regulär beginnt das Masterstudium zum Wintersemester. Eine Zulassung zum Sommersemester ist nur bei Verfügbarkeit von Studienplätzen und Einstufung in das entsprechende Fachsemester möglich. Anträge zur Einstufung in ein höheres Fachsemester müssen an das Studentensekretariat gerichtet werden.
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Ist mit meinem Abschluss eine Zulassung zum Master möglich?
- Wichtig für den Master ist ein vorheriges Studium mit wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten, in welchem die für den Master notwendigen Vorkenntnisse erworben wurden.
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Wie hoch ist der N.C.?
- Derzeit gibt es keinen NC für diesen Studiengang.
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Wie viele Studierende werden zum Wintersemester aufgenommen?
- Nach aktuellem Stand werden max. 30 Studierende im Wintersemester aufgenommen.
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Welche Kriterien werden beim Auswahlprozess genutzt?
- Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht gesagt werden, welche Kriterien - neben der Benotung - angesetzt werden, da es hierzu noch keine Erfahrungswerte gibt. Im April/Mai werden hierzu genauere Informationen auf der Seite des Masters veröffentlicht.
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Was muss ich beachten, wenn ich mich mit einem ausländischen Studienabschluss für den Master bewerbe?
- Bei ausländischen Studienbewerberinnen und -bewerbern ist eine Bewerbung über Uni-Assist notwendig.
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Sind Englischkenntnisse notwendig?
- Für den Master sind Englischkenntnisse im Rahmen von B2 oder mindestens 15 ECTS nötig, da einige Module komplett in Englisch unterrichtet werden bzw. ein Auslandssemester möglich ist.
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Kann ich mich auch ohne Abschlusszeugnis bereits im Master immatrikulieren?
- Für die endgültige Immatrikulation ist der Abschluss des (Bachelor)Studiums notwendig. Sollte bis zur Immatrikulationsnachfrist vom 15.10. der Abschluss noch nicht vorliegen, kann eine „bedingte Immatrikulation“ erfolgen. Dafür müssen jedoch alle Prüfungen - außer die Abschlussarbeit - abgeschlossen sein. Mehr Informationen zur bedingten Immatrikulation erhalten Sie auch vom Studentensekretariat bzw. auf folgender Seite: Übergang Bachelor-Master.