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Entrepreneurship & Innovation (M.Sc.)
Bewerbung und Zulassung
Entrepreneurship & Innovation (M.Sc.) 

Bewerbung und Zulassung

 

Die Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Entrepreneurship & Innovation erfüllt:

  • wer an der Technischen Universität Chemnitz im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften oder im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen oder wer in einem inhaltlich gleichwertigen Studiengang einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben hat.
  • wer an der Technischen Universität Chemnitz im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben hat und die erfolgreiche Absolvierung der Prüfungsleistungen zu Kosten- und Erlösrechnung (Prüfungsnummer 61405), Investitionsrechnung (Prüfungsnummer: 61404) und Finanzierung (Prüfungsnummer: 61508) nachweist.
  • wer an der Technischen Universität Chemnitz im Bachelorstudiengang Internationale Wirtschaft einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben hat und die erfolgreiche Absolvierung der Prüfungsleistungen zu Mathematik I – Lineare Algebra und Analysis sowie Mathematik II – Optimierung und Finanzmathematik (Prüfungsnummer: 20189) und Statistik I sowie Statistik II (Prüfungsnummer: 22401) nachweist.

Weiterhin ist ein abgeschlossenes Sprachniveau B2 Englisch entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen.

Über die Gleichwertigkeit sowie über den Zugang anderer Bewerber entscheidet der Prüfungsausschuss. Vorkenntnisse im Innovationsmanagement, bei Gründungsaktivitäten und in betriebswirtschaftlichen Bereichen und über B2 hinaus ausreichende Englisch-Kenntnisse sind dabei von Vorteil.

Zusätzlich ist bitte zu beachten:

Die Bewerbung erfolgt im Online-Verfahren über das Bewerbungsportal. Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie auf der Webseite des Studierendenservice.

Es besteht die Möglichkeit der befristeten Immatrikulation, falls zu Beginn des Semesters das Abschlusszeugnis des Bachelorstudiengangs noch nicht vorliegt.

Antrag auf befristete Immatrikulation in einen Masterstudiengang (setzt ONLINE-BEWERBUNG voraus)

Der reguläre Studienbeginn ist für das Wintersemester vorgesehen. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist auch eine Immatrikulation zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinaus führen kann.

Im Falle von Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen kann ein Teilzeitstudium beantragt werden. Bitte teilen Sie dies dem Studierendenservice vor dem Ende der Rückmeldefrist mit.

Hilfreiche Links:

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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