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Professur Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches Wirtschaftsrecht
Wirtschaftswissenschaften
Professur Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches Wirtschaftsrecht 

Prüfungen

Hinweise zu Hilfsmitteln

Für die Klausuren des Lehrstuhls für Öffentliches Recht & Öffentliches Wirtschaftsrecht (JURA I) gelten folgende Regeln hinsichtlich der zulässigen Hilfsmittel bzw. Kennzeichnungen in den Gesetzestexten:

Post-its/Klebezettel

  • Diese dürfen angebracht werden.
  • Auf den Post-its/Klebezetteln sind keinerlei Worte, Zeichen, Zahlen, Paragrafenhinweise und sonstige Kommentierungen gestattet.
  • Eine Ausnahme gilt nur bei Gesetzessammlungen. Dort dürfen sie die Kurzbezeichnung der jeweiligen Gesetze (z.B. GewO, GG, AEUV etc.) tragen, an denen sie angebracht sind, jedoch nicht die Zählung und/oder Bezeichnung einzelner Vorschriften.

Gesetzestexte

  • Jegliche Kommentierung des Gesetzestextes ist unzulässig, dies gilt auch für Paragrafenverweise.
  • Unterstreichungen und Markierungen sind erlaubt, soweit sie nicht systematisch sind.

Bitte setzen Sie auch Ihre Kommilitonen über diese Regelungen in Kenntnis, damit es bei den Klausuren keine Überraschungen gibt, und sorgen Sie dafür, dass Sie aktuelle Gesetzestexte (z.B. von nomos, Beck, nwb – keine Selbstausdrucke) nutzen.

Besonderer Hinweis für EInführung in das Recht: Bitte konsultieren Sie auch die Hinweise zur Klausur des Lehrstuhls Jura II, da die Klausur gemeinsam geschrieben wird!