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Inklusive Hochschule
Krisen & Inklusion

Energiekrise, Inflation, Coronavirus-Pandemie & Inklusion

Auf die Coronavirus-Pandemie folgt die Energiekrise und die steigende Inflation, welche Studierende finanziell belasten. Von der Bundesregierung wurden daher mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht.

Auch unter den Rahmenbedingungen der Coronavirus-Pandemie war und ist die TU Chemnitz verpflichtet, für alle Studierenden eine gleichberechtigte Teilhabe an Hochschulbildung sicherzustellen. In derartigen Krisensituationen können neue Exklusionsrisiken für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen entstehen, so dass alle Hochschulakteure deren beeinträchtigungsbezogenen Bedürfnisse weiterhin angemessen zu berücksichtigen haben.

Entlastungen für Studierende aufgrund aktueller politischer Beschlüsse

Überblick des BMBF über Entlastungen speziell für Studierende

Überblick des Deutschen Studentenwerkes über Entlastungen speziell für Studierende

Wegen der anhaltend hohen Energiekosten erhalten Studierende 200 Euro. Das Bundeskabinett hat die Einmalzahlung am 18.11.2022 beschlossen. FAQ zur Einmalzahlung

Sicherung der Teilhabe von Studierenden mit Beeinträchtigungen und/oder von Studierenden einer Risikogruppe

Empfehlungen des Beirats der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerkes

Die TU Chemnitz empfiehlt Studierenden, die selbst einer Risikogruppe angehören oder die wegen zur Risikogruppe gehörender, im selben Haushalt lebender Familienmitglieder (z. B. chronische Erkrankungen, Immunschwäche) nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen wollen, ggf. Online-Angebote wahrzunehmen oder in Präsenzveranstaltungen auf Mindestabstände zu achten. Wenden Sie sich zudem an Ihre Lehrenden oder mich als Ansprechpartnerin, damit individuelle flexible Lösungen für Sie als Studierende/r einer Risikogruppe zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen vereinbart werden können.

Für die nunmehr wieder in Präsenz und Vollbelegung stattfindenen Lehrveranstaltungen seit dem Wintersemester 2022/2023 erscheinen in Bezug auf Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen Einzelfalllösungen am sinnvollsten. Daher werden betroffene Studierende gebeten, direkt in Kontakt mit Lehrenden zu treten. Ich freue mich über Ihre Rückmeldungen oder Erfahrungen und unterstütze Sie gern.

Auf Landesebene finden Sie ebenfalls Ansprechpartner.

Studienorganisatorische Herausforderungen

  1. Die unter 3. stehende Regelung zur individuellen Regelstudienzeit gilt gem. § 114a Absatz 3 Satz 1 SächsHSFG i. V. m. der Ersten Verordnung zur Änderung der Sächsischen Regelstudienzeitverordnung vom 27.01.2022 auch für das Wintersemester 2021/2022, vgl. dazu Rektor-Rundschreiben vom 31.01.2022
  2. Die unter 3. stehende Regelung galt entsprechend Abs. 3 des § 144 a SächsHSFG auch für das Sommersemester 2021.
  3. Die sächsische Landesregierung hat am 17.12.2020 den § 114 a SächsHSFG verabschiedet. Demnach wird die individuelle Regelstudienzeit für das Wintersemester 2020/2021 für alle Studiengänge um ein Semester verlängert. vgl. dazu Rektor-Rundschreiben vom 01.02.2021
  4. Das Rektorat hat sich (vgl. Sechster Offener Brief vom 17.04.2020), nach erfolgter Abstimmung in der Landesrektorenkonferenz, darauf verständigt, das Sommersemester 2020 gemäß § 20 Abs. 5 SächsHSFG für alle Studierenden nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen.

Hinweise des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau

  • zu Auswirkungen auf die BAföG-Förderung wie zum Beispiel Festlegung der Förderungshöchstdauer (§ 15 Abs. 3 BAföG), die maßgebende Fachsemestergrenze bei einem Fachrichtungswechsel (§ 7 Abs. 3 BAföG) oder den Vorlagezeitpunkt eines Leistungsnachweises (§ 48 BAföG) ausgehend von der individuellen Regelstudienzeit im Zeitraum Sommersemester 2020 und Wintersemester 2021/2022 erfragen Sie beim BAföG-Amt in Chemnitz

Hinweise der Universitätsbibliothek zur aktuellen Nutzung

Weitere Informationen

Die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen hat einen Überblick zum Thema "Sächsische Hochschulen während der Corona-Virus-Pandemie: Chancengleichheit im Blick behalten" veröffentlicht. Es finden sich unter anderem Good Practices aus Sachsen, Empfehlungen, allgemeine Informationen, Stellungnahmen und Positionen anderer Institutionen sowie hilfreiche Links.

Handreichung „Infektionsschutzmaßnahmen in Studierendenwerken und Hochschulen – Hinweise für eine barrierefreie Umsetzung" der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerkes

Manual "Infection protection measures of student services organisations and universities: free of barriers" der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerkes

Tipps und Informationen für blinde und sehbehinderte Personen des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V.

Barrierefreie Lehre im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Lehre

Bei der Erstellung digitaler Lehr- und Lernformate sollten Lehrende auch an Studierende mit chronischen Erkrankungen, Behinderungen oder in besonderen Lebenslagen, wie beispielsweise Studierende mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen, denken. Grundsätzlich sind Online-Formate sehr begrüßenswert, da sie eine bessere Vereinbarkeit der individuellen Situation mit dem Studium ermöglichen können. Auf digitale Barrierefreiheit sind vor allem Studierende mit Hör- und Sehbeeinträchtigungen angewiesen.

Für Lehrende: Konkrete Möglichkeiten der Unterstützung und weiterführende Informationen der Koordinatorin für Inklusion und Ansprechpartnerin für Studierende mit Beeinträchtigung der TU Chemnitz

For teachers: Concrete possibilities of support and further information from the coordinator for inclusion and contact person for students with disabilities at Chemnitz University of Technology

Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerkes hat ebenfalls eine Arbeitshilfe (PDF) veröffentlicht, welche zahlreiche Best Practices zum Thema aufbereitet.