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Studierendenservice und Studienberatung
Rückmeldung

Hinweise zur Rückmeldung

Mit der Rückmeldung erklärt die/der Studierende, das Studium an der TU Chemnitz fortsetzen zu wollen. Die Rückmeldung muss form- und fristgerecht erfolgen. Der Eingang des Semesterbeitrages bei der TU Chemnitz wird als Antrag auf Rückmeldung gewertet. Liegen keine Versagungsgründe vor, wird damit gleichzeitig die Rückmeldung vollzogen.

Ein Wiedereintritt in die Studentenschaft muss vor der Rückmeldung beantragt werden (siehe unten "Austritt aus der verfassten Studentenschaft").

Die Rückmeldung muss bis zum ausgewiesenen Termin im Semesterablaufplan erfolgen. Eine nicht fristgerechte Rückmeldung kann zur Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters führen.

Die Rückmeldung erfolgt via Internet im Selbstbedienungsportal SBservice der TU Chemnitz. Sie können dazu PC in den Pools der TU Chemnitz, den heimischen PC oder jeden anderen PC mit Internetzugang nutzen.

Zur Zahlung des Semesterbeitrages per Lastschrift muss einmalig ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt werden. Wenn dieses im Studierendenservice im Original vorliegt, persönlich unterschrieben ist und aktiv geschalten wurde, kann der erforderliche Lastschriftauftrag zur Zahlung des Semesterbeitrages im SBservice vom Studierenden ausgelöst werden. Sie sind dann sofort zurückgemeldet.

Sollten Sie den Semesterbeitrag per Überweisung zahlen, beachten Sie bitte, dass bis zu 5 Arbeitstage vergehen, bis der Betrag bei uns gebucht ist und wir Sie zurückmelden können.

In Ausnahmefällen ist auch eine Rückmeldung im Servicepoint des Studierendenservices mit EC-Karte möglich.

Weitere Informationen finden Sie im SBservice.

Austritt aus der verfassten Student_innenschaft

Mit Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) vom 30.09.2021 änderte sich die Möglichkeit zur Freiwilligkeit der Mitgliedschaft in der Studentenschaft. Gemäß § 114 Abs. 24 SächsHSFG gilt der Austritt aus der verfassten Studentenschaft für Studenten fort, die bis zum 31.03.2021 ausgetreten sind. Diese Studenten können in die verfasste Studentenschaft wieder eintreten. Der Wiedereintritt ist schriftlich und spätestens 5 Tage vor Ablauf der Rückmeldefrist (siehe Semesterablaufplan) im Studierendenservice über den entsprechenden Antrag zur Wiedereintrittserklärung zur Studentenmitgliedschaft einzureichen.

Der zu zahlende Semesterbeitrag wird dann im SBservice aktualisiert. Danach können Sie sich im SBservice rückmelden.

Die Studenten, die nach dem 31.03.2021 ausgetreten sind, werden zum Sommersemester 2022 automatisch wieder Mitglied der verfassten Studentenschaft. Entsprechend dieser Regelung, nimmt der Studierendenservice alle notwenigen Schritte vor.