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Studierendenservice und Studienberatung
Exmatrikulation
Studierendenservice und Studienberatung 

Exmatrikulation

Die Mitgliedschaft als Student an der TU Chemnitz erlischt gemäß § 22 SächsHSG mit der Exmatrikulation. Eine Exmatrikulation durch die TU Chemnitz von Amts wegen erfolgt zum Beispiel nach erfolgreich abgeschlossenem Studium oder endgültig nicht bestandenem Studium. Darüber hinaus kann eine Exmatrikulation auf Wunsch des Studenten, zum Beispiel wegen Hochschulwechsel oder Studienabbruch erfolgen. Dies setzt die Beantragung der Exmatrikulation mit dem Antrag auf Exmatrikulation (englischsprachiger Antrag: Application form for de-registration) voraus.

Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Sie kann zu einem früheren Zeitpunkt wirksam werden, wenn der Student dies beantragt. Eine Exmatrikulation kann frühestens am Tag des Antragseingangs, also nicht rückwirkend erfolgen. Der Antrag auf Exmatrikulation kann per Post, E-Mail oder persönlich im Studierendenservice gestellt werden.

Die Exmatrikulations- und Rentenbescheinigungen zum Nachweis Ihres Studiums an unserer Hochschule wird Ihnen automatisch vom Studierendenservice an die im SBservice hinterlegte Postanschrift zugesandt. Sofern Sie sich im laufenden Semester exmatrikulieren möchten, können Sie eine anteilige Rückerstattung des Beitrages für das Student_innen-Jahresticket beim Student_innenrat beantragen.

Das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau räumt Ihnen die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Rückerstattung schriftlich bis zum 30. Tag nach Beginn des Semesters zu stellen. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Studentenwerks.

Weitere Hinweise:

Guthaben auf dem Studierendenausweis

Wenn Sie die Bezahlfunktion auf dem Ausweis genutzt haben (z. B. Essen in der Mensa) stellen Sie bitte sicher, dass Sie Ihr Guthaben auf der Karte bis zum Exmatrikulationsdatum vollständig aufgebraucht haben. Alternativ haben Sie die Möglichkeit Ihr Restguthaben an den Kassen der Cafeterien Reichenhainer Str. 55 oder Straße der Nationen 62 sowie über die Bargeldkasse der Mensa Reichenhainer Str. 55 auszahlen zu lassen.
Nach dem Exmatrikulationsdatum ist die Geldbörse nicht mehr nutzbar.

Universitätsbibliothek

Zur weiteren Nutzung der Universitätsbibliothek lassen Sie sich bitte in der Universitätsbibliothek einen neuen Bibliotheksausweis ausstellen.
Abmelden von der Universitätsbibliothek können sie sich vor Ort, per E-Mail an service@bibliothek.tu-chemnitz.de oder in Ihrem Benutzerkonto auf der Website der Universitätsbibliothek unter dem Menüpunkt: Konto → Persönliche Angaben → Benutzerdaten ändern → "Exmatrikulation" ins Anmerkungsfeld eintragen. Achten Sie darauf, dass Ihr Nutzerkonto ausgeglichen ist.

Guthaben aus Semesterbeiträgen und Gebühren

Guthaben können durch zu viel gezahlte Semesterbeiträge oder Gebühren entstehen. Die Höhe Ihres Guthabens können Sie im SBservice einsehen. Nach Anmeldung im SBservice klicken Sie auf den Quicklink "Studienservice". Auf der Folgeseite klicken Sie auf das Register "Zahlungen". Wenn Sie über ein Guthaben verfügen, wird unter der Überschrift "Vorhandenes Guthaben" die Höhe ausgewiesen. Für die Auszahlung Ihres Guthabens reichen Sie den Antrag auf Auszahlung von Guthaben im Studierendenservice ein. Sofern Sie sich im laufenden Semester exmatrikulieren möchten, reichen Sie den "Antrag auf Auszahlung von Guthaben" zusammen mit dem Antrag auf Exmatrikulation (englischsprachiger Antrag: Application form for de-registration) im Studierendenservice ein.
Sind Sie bereits exmatrikuliert und haben keinen Zugang mehr in den SBservice, prüft für Sie der Studierendenservice das Vorhandensein eines Guthabens. Bitte wenden Sie sich dazu an die Mitarbeiter des Studierendenservice (Telefon: +49 371 531-33333, E-Mail: studierendenservice@tu-chemnitz.de).

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