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Zentrales Prüfungsamt
Hinweise

Abschlussarbeiten

Die Abschlussarbeit (z.B. Bachelor- oder Masterarbeit) bildet in der Regel den Höhepunkt des Studiums. Obwohl es sich hierbei um eine wissenschaftliche Arbeit handelt, unterliegt die Abschlussarbeit dennoch den Regelungen des Prüfungsrechts.

Die Abschlussarbeit soll zeigen, dass der Prüfling in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein fachspezifisches bzw. fachübergreifendes Problem selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Je nach Regelung in der Studien- und Prüfungsordnung ist es allerdings nicht zwingend die letzte Prüfungsleistung des Studiums.

Es besteht die Möglichkeit, dass Studenten sich ein Thema für die Abschlussarbeit selbst suchen. Vielfach werden aber auch über die Lehrstühle Themen angeboten und vergeben.

Das Thema der Abschlussarbeit muss in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Studiengang stehen. Die Abschlussarbeit kann von jedem Prüfungsberechtigten betreut werden. Der Prüfling hat das Recht, einen Betreuer sowie ein Thema vorzuschlagen. Ein Rechtsanspruch darauf, dass dem Vorschlag entsprochen wird, besteht nicht.

Die Anmeldung zur Abschlussarbeit erfolgt ausschließlich mit dem Formular zur Anmeldung zur Abschlussarbeit. Dieses ist unter Allgemeine Formulare zu finden. Eine Anmeldung über den SBservice ist für Abschlussarbeiten nicht möglich.

Das Formular ist in Zusammenarbeit zwischen Student und Prüfer auszufüllen. Hierbei muss das Thema der Abschlussarbeit sowie das Ausgabedatum bzw. das Arbeitsbeginndatum festgelegt werden.

Der Antrag ist durch den Studenten an das Zentrale Prüfungsamt weiter zu geben. Hier wird geprüft, ob alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, leitet das Zentrale Prüfungsamt den Antrag an den Prüfungsausschuss zur Bestätigung des Themas und Bestellung der Prüfer weiter.

Mit der Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgt automatisch die Anmeldung der Verteidigung (Kolloquium), sofern dies in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen ist.

Die Bearbeitungsdauer finden Sie im § 26 Ihrer Prüfungsordnung.

Nach Genehmigung des Themas und der Bestellung der Prüfer durch den Prüfungsausschuss wird durch das Zentrale Prüfungsamt ein Aufgabenblatt erstellt, welches das späteste Abgabedatum enthält. Das Aufgabenblatt wird durch das Zentrale Prüfungsamt an den Studenten verschickt.

Unter bestimmten Umständen kann die Bearbeitungsdauer der Abschlussarbeit verlängert werden. Die maximale Dauer hierfür finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung. Zur Beantragung der Verlängerung der Bearbeitungszeit Ihrer Abschlussarbeit ist das bereitgestellte Formular unter Allgemeine Formulare zu nutzen.

Die Abschlussarbeit ist spätestens am Fristende im Zentralen Prüfungsamt in zweifacher gebundener Ausfertigung, sowie einer elektronischen Fassung abzugeben. Dies kann persönlich oder per Post erfolgen. Es ist zu beachten, dass der Eingang an der Technischen Universität Chemnitz für die Fristwahrung entscheidend ist.

Sollte die Arbeit außerhalb der Öffnungszeiten oder während der Betriebsruhe der Technischen Universität Chemnitz abgeben werden, so kann diese in den Briefkasten des Zentralen Prüfungsamtes eingeworfen oder beim Pförtner auf der Reichenhainer Straße 70 hinterlegt werden.