Springe zum Hauptinhalt
Studierendenservice und Studienberatung
Gebühren

Hinweise zu Gebühren

Gemäß § 13 SächsHSG können zusätzlich zum regulären Semesterbeitrag Studiengebühren anfallen, die mit der Rückmeldung in das jeweilige Folgesemester fällig werden.


Diese werden erhoben

  • für ein Studium, sofern die in der Prüfungsordnung festgelegte Regelstudienzeit in einem Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder zu einem ersten Hochschulabschluss mit staatlicher oder kirchlicher Abschlussprüfung führt oder ein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorabschlusses ist, um mehr als 4 Semester überschritten wird (500,00 €/Semester)
  • für ein Zweitstudium1 (350,00 €/Semester)
  • für ein Fernstudium (Bachelorstudiengänge Management und Public Sector Management für alle an der TU Chemnitz absolvierten Studieninhalte)
    • für das 5. und 6. Semester: 435,00 €/Semester
    • für das 7., 8., 9. Semester: 1160,00 €/Semester
    • für das 10. und alle Folgesemester: 400,00 €/Semester
  • für Gasthörer2 (40,00 €/Semester)

1Ein Zweitstudium ist nur dann gebührenpflichtig, wenn

  • ein erstes Studium mit dem Abschluss Diplom, Magister, Master oder Staatsprüfung erfolgreich an einer deutschen Hochschule abgeschlossen wurde und
  • wenn die Gesamtdauer des Studiums die Regelstudienzeit des bisherigen Studiums um 6 Semester überschreitet (z.B. Die Regelstudienzeit des Erststudiums beträgt 9 Semester und nach 11 Fachsemestern wurde das Studium abgeschlossen. So sind noch 4 Semester des Zweitstudiums gebührenfrei)

2Gasthörer zahlen lediglich den Betrag von 40,00 €/Semester und sind vom regulären Semesterbeitrag ausgenommen

Die Technische Universität Chemnitz kann Gebühren auf schriftlichen Antrag im Einzelfall ganz oder teilweise erlassen bzw. eine Ratenzahlung oder Stundung gewähren. Voraussetzung ist, dass die sofortige Entrichtung der Gebühr mit erheblichen Härten verbunden wäre. Über das Vorliegen von erheblichen Härten entscheidet gemäß § 5 Abs. 5 der Hochschulgebühren- und –entgeltordnung der TU Chemnitz das Dezernat Akademische und Studentische Angelegenheiten. Dazu sind das entsprechende Formular sowie weitere begründende Unterlagen fristgerecht (31.01. für Sommersemester; 31.07. für Wintersemester) im Studierendenservice einzureichen. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ.