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Zentrum für Fremdsprachen
Übersetzungen
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Rahmenvertrag für Übersetzungsdienstleistungen

Rundschreiben des Rektors zum Rahmenvertrag für Übersetzungsdienstleistungen: Link zum Rundschreiben 59/2024

Der Rahmenvertrag ist ab dem 01.12.2024 gültig und umfasst ein Kontingent in Höhe von 18.990 Normzeilen. Die Kosten pro Normzeile belaufen sich auf 0,75 € je Normzeile. Als Übersetzungsdienstleister steht die Firma SprachUnion zur Verfügung.

Hinweise zur Einreichung von Übersetzungsaufträgen

  • Bei Einreichung eines zu übersetzenden Textes ist eine kurze Begründung im Hinblick auf die Notwendigkeit und die Dringlichkeit der Übersetzung anzugeben.
  • Die Entscheidung zur Priorisierung und die Freigabe des Auftrages an das Übersetzungsbüro obliegt der Übersetzungskoordination am ZFS und richtet sich nach Abschöpfung des Kontingentes.
  • Studien- und Prüfungsordnungen sowie Projektanträge und wissenschaftliche Publikationen sind grundsätzlich von der Übersetzung aus dem Kontingent des Rahmenvertrages ausgeschlossen.
  • Möglich ist z. B. die Übersetzung von
    • Ordnungen (außer Studien- und Prüfungsordnungen),
    • einzelnen Modulbeschreibungen,
    • ausgewählten Websites,
    • Dokumenten, Formularen und Erläuterungen (z. B. zum Datenschutz, Reisekosten, Beschaffung etc.)
    • Informationen zur Studierendengewinnung (z. B. Studiengangflyer und Informationsbroschüren)
  • Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss eines Einzelauftrages. Der Rechnungsbetrag muss durch den auftraggebenden Bereich nach Erhalt der entsprechenden Einzelrechnung binnen 30 Tagen ohne Abzug beglichen werden.

Hinweise zur internen Beauftragung und Abrechnung von Übersetzungsaufträgen

  1. Prüfung der Anfrage: Sobald ein Bereich eine Übersetzung anfragt, prüft das ZFS ob die Anfrage inhaltlich und zeitlich mit der im Rektorat abgestimmten Priorisierungsmatrix vereinbar ist. 
    1. ja: Die Zusammenarbeit mit der SprachUnion wird frei gegeben.
    2. nein: Der Bereich muss sich anderweitig um die Übersetzung kümmern oder kann bei der SprachUnion ein Angebot unabhängig vom Rahmenvertrag anfragen. In diesem Fall sind die vergaberechtlichen Bestimmungen gemäß der Beschaffungsrichtlinie einzuhalten.
  2. Falls ja: Angebotseinholung: Für das Vorhaben holt das ZFS ein Angebot bei der SprachUnion ein und übermittelt das Angebot an den auftraggebenden Bereich.
  3. Beschaffung und Freigabe: Der auftraggebende Bereich stellt einen Beschaffungsantrag.
  4. Auftragserteilung: Die Beschaffungsabteilung vergibt eine Auftragsnummer und gibt die Beschaffung dezentral frei. Der auftraggebende Bereich erteilt den Auftrag via ZFS an die Sprachunion.
  5. Auftragsbearbeitung: Der Auftrag wird durch die SprachUnion bearbeitet.
  6. Rechnungsstellung und Abschluss: Nach Abschluss der Übersetzung wird die Rechnung an die angegebene Rechnungsadresse und Auftragsnummer über Epayment versandt. Die Übersetzungskoordination am ZFS wird zur Kenntnis ins CC gesetzt.

Übersetzungen am ZFS

Grundsätzlich bietet das Zentrum für Fremdsprachen keine Übersetzungsdienstleistungen an. Der Fokus der Aufgaben des ZFS liegt in der Sprachausbildung. Unsere Sprachlehrkräfte sind fremdsprachendidaktisch qualifiziert, haben aber keine einschlägige bzw. lizenzierte Übersetzer-Ausbildung, so dass das ZFS auch keine beglaubigten Übersetzungen oder Übersetzungen von juristisch relevanten Texten vornehmen darf.

Korrekturlese-Service des ZFS

Professuren oder wissenschaftliches Personal können Abstracts, Artikel, Präsentationen oder Vorträge im Rahmen unseres Korrekturlese-Service gern von einem Muttersprachler gegenchecken lassen. Weitere Infos zum Korrekturlese-Service finden Sie hier unter diesem Link: ZFS-Korrekturlese-Service.

Übersetzungsdienstleister

Übersetzungen können Sie bei offiziellen Übersetzungsdienstleistern der Region erledigen lassen, z. B.

  • Sprachunion
  • inlingua Chemnitz
  • Linguaro
  • Intertext

Maschinelle Übersetzer

Für eine erste Grobübersetzung kann es hilfreich sein, sich des maschinellen Übersetzungstools von DeepL zu bedienen.

Kontakt

Für weitere Fragen zum Thema Übersetzungen kontaktieren Sie bitte die Geschäftsführerin des ZFS:

Portrait: Maria Worf Dr.
Maria Worf Dr.
  • Telefon:
    +49 371 531-36785
  • E-Mail:
  • Adresse:
    Reichenhainer Straße 70, 09126 Chemnitz
  • Raum:
    C25.U07 (alt: 2/WK07)
  • Ein Mann und eine FRau stehen vor einer Tafel, an der farbige Puzzlesteine befestigt sind.

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