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Sensorik und kognitive Psychologie
SEKO

Modul "Master-Arbeit"

Modul MSeKo-09 des SeKo-Masterstudiengangs (Studienordnung 2023)

In der Studienordnung 2017 des SeKo-Masterstudiengangs sind die untenstehenden Inhalte nicht alle im Modul "Master-Arbeit" gebündelt, sondern zusätzlich auf die Module "Fachmethodik" und "Forschungsseminar" verteilt. Alle weiteren Informationen gelten für beide Studienordnungs-Versionen (2017 und 2023), sofern es nicht explizit anders gekennzeichnet ist.

Bei regulärem Studienverlauf belegen Sie das Modul "Master-Arbeit" durchgängig im 3. und 4. Fachsemester. Es ist empfehlenswert, sich bereits zum Ende des 2. Fachsemesters auf eine betreuende Arbeitsgruppe festzulegen.

Lehrveranstaltungen

Das Modul "Master-Arbeit" beinhaltet gemäß Studienordnung 2023 neben der eigentlichen Anfertigung der Masterarbeit folgende Lehrveranstaltungen:

  • Seminar "Wissenschaftlich-praktisches Arbeiten und Wissenschaftskommunikation" (2 LVS, im 3. Fachsemester)
    • In diesem Seminar vertiefen wir mit Ihnen die im Bachelorstudium erworbenen Kenntnisse aus den Bereichen Gute Wissenschaftliche Praxis, Ethik in human- und naturwissenschaftlicher Forschung, Planung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten, Lesen wissenschaftlicher Texte und Wissenschaftskommunikation.
    • Das Seminar wird in jedem Wintersemester angeboten, beginnend mit dem Wintersemester 2023/24.
    • Die Einschreibung erfolgt über die OPAL-Gruppe zum Modul Master-Arbeit.
  • Forschungsseminar (je 2 LVS im 3. und im 4. Fachsemester)
    • Im Forschungsseminar lernen Sie die wesentlichen Forschungsinhalte und Herangehensweisen der Arbeitsgruppe, in der Sie Ihre Masterarbeit anfertigen, genauer kennen. Sie tauschen sich mit anderen Studierenden und Mitarbeitenden der Arbeitsgruppe aus.
    • Nähere Informationen zu den angebotenen Forschungsseminaren
  • Institutskolloquium Physik oder Institutskolloquium Psychologie (je 1 LVS im 3. und im 4. Fachsemester)
  • Methodenpraktikum (je 1 LVS im 3. und im 4. Fachsemester)
    • Im Methodenpraktikum arbeiten Sie sich unter Anleitung in die spezielle Forschungsmethodik der Arbeitsgruppe ein, die Ihre Masterarbeit betreut. Dies ergänzt die generelle Methodenkompetenz, die Sie im Studium erwerben.
    • Den genauen Ablauf des Methodenpraktikums, z.B. ob es sich um eine dezidierte Veranstaltung oder eine individuelle Anleitung handelt, erfahren Sie von Ihrer betreuenden Arbeitsgruppe.

Organisatorisches / FAQs zur SeKo-Masterarbeit

Für allgemeine Fragen und eine generelle Orientierung hinsichtlich der Anfertigung von SeKo-Masterarbeiten konsultieren Sie bitte zunächst die Folien der diesbezüglichen Studieninformationsveranstaltung:
Hinweise zu Masterarbeiten (PDF) (Infoveranstaltung vom 23.10.2023)

Für individuelle Anfragen zu den Regelungen für SeKo-Masterarbeiten nutzen Sie bitte die Adresse *
Bitte stellen Sie die Anfrage von Ihrer TU-Chemnitz-Mailadresse aus.

Antworten auf die häufigsten Fragen zu SeKo-Masterarbeiten haben wir darüber hinaus hier für Sie zusammengestellt:

Alle Arbeitsgruppen, deren Forschungsseminare für SeKo-Studierende offen sind, bieten grundsätzlich auch Masterarbeitsthemen für SeKo-Studierende an. Bitte beachten Sie, dass das konkrete Thema im inhaltlichen Zusammenhang mit dem SeKo-Masterstudiengang stehen muss (§19(2) der Prüfungsordnung). Wenn Sie hinsichtlich der thematischen Passung unsicher sind, senden Sie eine Vorab-Anfrage an den Prüfungsausschuss unter * mit einer kurzen Erläuterung des geplanten Themas und Angaben zur betreuenden Arbeitsgruppe.

Darüber hinaus bieten auch andere Arbeitsgruppen und externe Institutionen regelmäßig Masterarbeiten an, die für SeKo-Studierende geeignet sind. Falls Sie planen, Ihre Masterarbeit extern oder in einer in der Studienordnung nicht aufgeführten Arbeitsgruppe durchzuführen, wenden Sie sich bitte ebenfalls frühzeitig per E-Mail ( *) an den Prüfungsausschuss, um die Eignung des Themas sicherzustellen.

Die Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt über das Zentrale Prüfungsamt (ZPA), das die formalen Voraussetzungen prüft (PDF-Formular). Nach erfolgreicher formaler Prüfung leitet das ZPA die Unterlagen an den Prüfungsausschuss zur inhaltlichen Prüfung weiter. Bitte beachten Sie hierzu:

  • Die Arbeit muss vor Beginn der Tätigkeit daran angemeldet werden.
  • Die Anmeldung (Ausgabe des Themas) kann nicht rückwirkend erfolgen. Bitte beachten Sie Postlaufzeiten und Bearbeitungszeiten.
  • Die beiden Personen, die die Masterarbeit begutachten, müssen als "Erster Prüfer" und "Zweiter Prüfer" auf dem Formular benannt sein. Nur der erste Prüfer unterschreibt das Formular, aber bitte stellen Sie sicher, dass auch der zweite Prüfer seiner Funktion zugestimmt hat.

Unmittelbar vor der Anfertigung der Masterarbeit ist deren detaillierte Planung ein zentraler Aspekt. Das Exposé bildet diese Planung ab und stellt die Prüfungsvorleistung zu Ihrer Masterarbeit dar. Das Exposé dient unter anderem dazu, dass für beide Seiten - für Sie und für die betreuende Arbeitsgruppe - schriftlich festgehalten ist, welche Aufgaben und Ziele die Masterarbeit umfasst. Dazu gehört in der Regel ein Arbeits- und Zeitplan sowie – auch im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis – eine Festlegung der geplanten (Analyse-)Methoden. Das Exposé ist die formale Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit und zu deren mündlicher Präsentation.

Die eigentliche Arbeit an der Masterarbeit (z.B. konkrete Schritte zur Programmierung und Implementierung, die Datenerhebung bei empirischen Studien) darf nicht begonnen werden, bevor die Anmeldung der Arbeit (Themenausgabe) durch den Prüfungsausschuss genehmigt wurde. Eine rückwirkende Themenausgabe ist nicht möglich. Diese Regelung dient Ihrem Schutz; sie wirkt darauf hin, das Thema so anzulegen, dass es in seinem Umfang zur Bearbeitungsdauer passt (insbesondere soll sie eine Schutzfunktion vor zu umfangreichen Themen bieten). Zugleich üben Sie, das Thema in der vorgesehenen Zeit erfolgreich zu bearbeiten, und entwickeln damit eine wichtige Kompetenz für die spätere Projektbearbeitung im Berufsleben.

In der Studienordnung 2017 des SeKo-Masterstudiengangs ist das Exposé im Modul MSeKo-18 "Fachmethodik" verortet; es ist aber auch dort Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit (Modul MSeKo-100) und zu deren mündlicher Präsentation (Modul MSeKo-19).

Die Masterarbeit wird von zwei Personen (Prüfern) bewertet. Mindestens eine davon muss im Gebiet der Masterarbeit zur selbstständigen Lehre berechtigt sein (§17(1) Satz 2 der Prüfungsordnung). Dies sind i.d.R. Professoren, Privatdozenten und habilitierte Mitarbeiter.
Über die Bestellung der beiden Prüfer entscheidet der SeKo-Prüfungsausschuss auf Basis Ihres Vorschlags auf dem Anmelde-Formular (PDF-Formular). In Ihrem eigenen Interesse sollte einer der beiden Prüfer die Masterarbeit auch betreuen.

Zur Konkretisierung zulässiger Prüfer-Konstellationen hat der SeKo-Prüfungsausschuss am 21.10.2015 beschlossen: "Eine Person, die nicht dem Personenkreis nach §17(1) Satz 2 angehört, ist in der Regel als Prüfer einer Masterarbeit abzulehnen, wenn der zweite Prüfer dieser weisungsbefugt ist."
Dieser Beschluss bedeutet, dass eine Person, die nicht zur selbständigen Lehre berechtigt ist, nur dann zum Prüfer bestellt werden kann, wenn der andere Prüfer ihr nicht weisungsbefugt ist. Das Wort "zweite" ist als "andere" zu lesen, die Reihenfolge der Prüfer auf dem Formular hat für diese Einschränkung keine Bedeutung.

Für die Bearbeitung der Masterarbeit sind in der Studienordnung 2023 46 Wochen veranschlagt. Die genaue Frist (Abgabetermin) entnehmen Sie bitte dem Schreiben des ZPA zur Ausgabe des Themas. Bitte halten Sie diese Frist unbedingt ein – bei Überschreitung gilt Ihre Masterarbeit als nicht bestanden.
Mit entsprechender Begründung können Sie einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit stellen; dieser darf maximal 6 Wochen umfassen. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. Bitte reichen Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig ein und denken Sie an die Unterschrift der betreuenden Person.
Die Einreichung des Verlängerungsantrags (PDF-Formular) erfolgt wiederum über das Zentrale Prüfungsamt (ZPA), das die formalen Voraussetzungen prüft und den Antrag dann zur inhaltlichen Prüfung an den Prüfungsausschuss weiterleitet.

Themenänderungen bedürfen der Zustimmung des Prüfungsausschusses. Ergibt sich daraus keine inhaltliche Veränderung, kann der Antrag hierzu formlos per E-Mail an * gestellt werden. Dabei sind altes und neues Thema wörtlich zu nennen.

Studierende nach Studienordnung 2017 sind durch die Anmeldung zur Masterarbeit nicht automatisch für deren Präsentation angemeldet. Bitte melden Sie sich separat zur entsprechenden Prüfungsleistung an. Die Anmeldung zur Präsentation gilt nur für das jeweils laufende Semester, und Sie müssen bei der Anmeldung im SeKo-Masterstudiengang immatrikuliert sein. Nach erfolgter Anmeldung fordern Sie bitte das Prüfungsformular direkt im Zentralen Prüfungsamt (ZPA) an.

Studierende nach Studienordnung 2023 sind mit der Anmeldung zur Masterarbeit automatisch für deren Präsentation angemeldet. Es ist keine separate Anmeldung zur entsprechenden Prüfungsleistung erforderlich. Wenn Sie Ihre Präsentation vor der Abgabe der Masterarbeit absolvieren, fordern Sie bitte rechtzeitig das Prüfungsformular im Zentralen Prüfungsamt (ZPA) an.

Als Prüfer für die Präsentation dienen in beiden Studienordnungen in der Regel die Gutachter Ihrer Masterarbeit. Bitte denken Sie – insbesondere bei externen Arbeiten – daran, rechtzeitig einen Termin im Forschungsseminar Ihrer betreuenden Arbeitsgruppe zu vereinbaren.

 

*Hinweis: E-Mails an diese Adresse werden über das Ticketsystem OTRS verarbeitet; bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise.

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