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Werkstoffwissenschaft
FAQ Medical Engineering

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier beantworten wir Fragen, die uns häufig von Studierenden im Rahmen des Bachelor- oder Masterstudiums Medical Engineering gestellt werden. Allgemeine Fragen z.B. zu Zugangsvoraussetzungen, dem Bewerbungsprozess sowie zu Studienablauf und Finanzierung werden darüber hinaus in den Häufig gestellten Fragen des Studierendenservice und den FAQs der Fakultät Maschinenbau beantwortet.

Ihre Frage ist hier noch nicht dabei? Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an den/die zuständige(n) Fachstudienberater(in)
oder kontaktieren Sie unser Sekretariat.

Aktuelle Beschlüsse der Studienkommission und des Prüfungsausschusses Medical Engineering finden Sie hier.

Allgemeine Fragen

Die Medizintechnik ist ein interdisziplinäres Forschungs- und Arbeitsgebiet an der Schnittstelle zwischen den Ingenieur- und Naturwissenschaften und der Medizin. Unter Medical Engineering verstehen wir insbesondere die Ingenieurstätigkeit, die mit technischen Inhalten sowie den notwendigen naturwissenschaftlichen Grundlagen zur Gestaltung neuer Geräte, Anlagen, Implantate und Technologien im medizinischen und klinischen Anwendungsbereich beiträgt.

Weitere Information zum Studiengang finden Sie hier.

Die Medizintechnik stellt einen stetig wachsenden, international bedeutsamen Markt dar, auf dem sich den Absolventen des Studiengangs Medical Engineering beste Zukunftsperspektiven bieten. Sowohl in kleinen und mittelständischen Firmen als auch in Großunternehmen besteht ein wachsender Bedarf an Fachpersonal mit ausgeprägtem technischen Hintergrund und soliden medizinischen Kenntnissen. Dabei sind die folgenden Berufsfelder für unsere Absolventen besonders interessant:

  • Vertrieb medizintechnischer Produkte und Dienstleistungen
  • Betreuung der (Apparate-)Technik und Beratung in Kliniken
  • Beratung und Evaluation technologischer Aspekte in Einrichtungen der öffentlichen Hand,
  • Entwicklung medizintechnischer Produkte, Geräte, mechanischer Hilfsmittel und Einrichtungen,
    z. B. in Unternehmen und Kliniken

Nach dem Abschluss des Bachelor-Studiums bieten Masterstudiengänge die Möglichkeit einer konsequenten Fortführung der wissenschaftlichen Ausbildung. In den überwiegend meisten Fällen empfehlen wir, ein Master-Studium an das Bachelor-Studium anzuschließen. In Chemnitz baut der Master Medical Engineering auf den im Bachelor vermittelten Kenntnissen und erlernten Fähigkeiten auf.

Beide Dokumente finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts der TU Chemnitz unter dem Punkt Studien- und Prüfungsordnungen beim Studiengang Medical Engineering. Bis zum Abschluss Ihres jeweiligen Studiums ist die zu Ihrer Immatrikulation in den Studiengang geltende Studien- und Prüfungsordnung für sie gültig.

Die bei normalem Studienverlauf in jedem Semester vorgesehenen Module und Lehrveranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis. Bitte wählen Sie dazu unter dem Menüpunkt Lehrveranstaltungen → unter der Kategorie Maschinenbau Ihre Studiengruppe (z.B. B_Me2_1) aus der Liste aus. Nach dem Einloggen mit Ihrem persönlichen URZ-Nutzerkürzel und Passwort lässt sich die Modulauswahl nach Ihren Wünschen personalisieren.
Eine zusätzliche Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen ist i.d.R. nicht erforderlich (Ausnahmen stellen hierbei die Kursangebote des Zentrums für Fremdsprachen und die CAD-Kurse der Professur Maschinenelemente und Produktentwicklung dar).

Die Anrechnung von erbrachten Studienleistungen aus anderen Studiengängen (z.B. aus dem Erststudium) kann über den Antrag auf Fachsemestereinstufung / Anrechnung von Prüfleistungen beim zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden beantragt werden.

Ein Fern- oder Teilzeitstudium ist für den Bachelor- und Masterstudiengang Medical Engineering  nicht vorgesehen.
Beide Studiengänge werden daher ausschließlich in Vollzeit angeboten.

Die Fakultät für Maschinenbau und damit auch der Studiengang Medical Engineering haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Persönlichkeitsrechte aller Personen unabhängig von Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Aussehen, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität, Religion oder Weltanschauung zu respektieren.

Haben Sie dennoch diskriminierendes Verhalten oder entsprechende Äußerungen innerhalb der Fakultät für Maschinenbau selbst erlebt oder beobachtet können?

Wenden Sie sich gern vertrauensvoll an den Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät für Maschinenbau.
Selbstverständlich sind alle Gesprächsgegenstände streng vertraulich und werden den Gesprächsrahmen nicht verlassen.

Höchstwahrscheinlich wurde Ihre Frage bisher noch nicht gestellt.
Mit Ihren Fragen können Sie sich abhängig vom jeweiligen Anliegen an die nachfolgenden Ansprechpartner wenden:

Fachstudienberatung und Mentoring Medical Engineering

Portrait: Christian Illgen
Christian Illgen

Studiendekan und Prüfungsausschussvorsitzender Medical Engineering

Portrait: Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Martin Wagner
Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Martin Wagner

Fragen zum Bachelor Medical Engineering

Zugangsvoraussetzung für den Bachelorstudiengang Medical Engineering ist die allgemeine Hochschulreife, eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife, eine Meisterprüfung oder eine durch Rechtsvorschrift als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung.

Der Bachelorstudiengang Medical Engineering ist grundsätzlich ein zulassungsfreier Studiengang, d.h. dass alle Studieninteressierten mit den entsprechenden Zugangsvoraussetzungen bei einer frist- und formgemäßen Bewerbung ungeachtet der Abschlussnote der Hochschulzugangsberechtigung auf jeden Fall einen Studienplatz erhalten.

Auf die notwendigen Sprachvoraussetzungen für ausländische Bewerber wird in den Fragen zur Bewerbung mit ausländischer Staatsbürgerschaft des Studierendenservice näher eingegangen.

Die exakten Informationen dazu finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs (§3 Zugangsvoraussetzungen). Eine industrielle Grundpraxis im Umfang von sechs Wochen (Grundpraktikum) ist für den Bachelorstudiengang Medical Engineering möglichst vor dem Studium zu erbringen. Der erfolgreiche Nachweis des Grundpraktikumsstellt stellt die Zulassungsvoraussetzung einer Prüfung des 3. Fachsemesters dar. Daher ist der Nachweis des Grundpraktikums bis spätestens zum Beginn des 3. Fachsemesters zu erbringen.

Wie der Nachweis des Grundpraktikums zu erfolgen hat und welche Tätigkeiten als Praktikum anerkannt werden können, regelt die jeweils geltende Praktikumsordnung. Wichtig ist, dass das 6-wöchige Grundpraktikum technische Themen abdeckt und nicht etwa durch Tätigkeiten in einem Klinikum (wie Ausbildung als Pfleger/in, Zivildienst o.ä.) erfüllt werden kann. Bei Fragen dazu stehen Ihnen Ihr/Ihre zuständige(r) Fachstudienberater(in) oder Frau Diana Lohse: Reichenhainer Str. 70, Raum A017,
Tel: 0371/531-33794 als Ansprechpartner für alle Fragen zu Praktika zur Verfügung.

 

Die Anmeldung für Sprachkurse erfolgt über das Zentrum für Fremdsprachen der TU Chemnitz. Bitte beachten Sie dazu auch die dort aufgeführten Hinweise zur Kurseinschreibung und FAQ. Für den gemäß unserer Studienordnung geforderten Kurs Englisch in Studien- und Fachkommunikation I (Niveau B2) benötigen Sie keinen zusätzlichen Einstufungstest (Placement Test).

Entsprechend §2 der gültigen Studienordnung ist für den Bachelorstudiengang Medical Engineering i.d.R. eine Studienaufnahme im Wintersemester vorgesehen. Wir ermöglichen auch einen Studienbeginn im Sommersemester, allerdings kann dann ein Abschluss des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit nicht garantiert werden.

Es wird daher jedem Studieninteressierten empfohlen, zur Erarbeitung eines gesonderten Studienplanes vor Studienbeginn im Sommersemester eine Fachstudienberatung wahrzunehmen. 

Fragen zum Master Medical Engineering

Die Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Medical Engineering erfüllt, wer an der Technischen Universität Chemnitz im Bachelorstudiengang Medical Engineering oder wer in einem inhaltlich gleichwertigen Studiengang einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben hat. Über die Gleichwertigkeit sowie über den Zugang anderer Bewerber innen und Bewerber entscheidet der Prüfungsausschuss.

Der Masterstudiengang Medical Engineering ist grundsätzlich ein zulassungsfreier Studiengang, d.h. dass alle Studieninteressierten mit den entsprechenden Zugangsvoraussetzungen bei einer frist- und formgemäßen Bewerbung ungeachtet der Abschlussnote der Hochschulzugangsberechtigung bzw. des Bachelorzeugnisses auf jeden Fall einen Studienplatz erhalten. Beim Masterstudium wird neben dem Zeugnis die fachliche Eignung durch den Prüfungsausschuss geprüft. Da es bundesweit nur wenige direkt vergleichbare Studiengänge gibt, fehlen externen Bewerber/innen oftmals einzelne fachliche Kompetenzen - in diesem Fall werden sie abgelehnt, erhalten aber unter Umständen die Möglichkeit, fehlende Fähigkeiten im Rahmen eines Sonderstudienplans zu erwerben, um dann für den Master zugelassen zu werden.

Auf die notwendigen Sprachvoraussetzungen für ausländische Bewerber/innen wird in den Fragen zur Bewerbung mit ausländischer Staatsbürgerschaft des Studierendenservice näher eingegangen.

Die Registrierung und Online-Bewerbung für den Masterstudiengang Medical Engineering erfolgt über das Bewerbungsportal.

Die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wer an der Technischen Universität Chemnitz im Bachelorstudiengang Medical Engineering oder wer in einem inhaltlich gleichwertigen Studiengang einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben hat. Über die Gleichwertigkeit sowie über den Zugang anderer Bewerber/innen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Darüber hinaus bitte wir um Beachtung der allgemeinen Hinweise zur Studienbewerbung und der Hinweise zur Bewerbung mit ausländischer Staatsbürgerschaft des Studierendenservices.

Durch eine bedingte Immatrikulation können Sie ein Masterstudium beginnen, auch wenn Sie noch kein Abschlusszeugnis Ihres Bachelorstudiums vorweisen können (weil z.B. die Bewertung der Abschlussarbeit noch aussteht).

Um in diesen Fällen einen reibungslosen Einstieg in das Masterstudium zu sichern, können Sie die Möglichkeit einer bedingten Immatrikulation in den Masterstudiengang nutzen. Das heißt, Sie dürfen sich in das 1. Semester des Masterstudienganges einschreiben und noch Prüfungsverfahren beenden, die Sie bereits im Bachelorstudiengang begonnen haben. Innerhalb des ersten Mastersemesters müssen Sie den Bachelor abschließen und das Abschlusszeugnis dem Studierendenservice vorlegen. Wenn Sie das Abschlusszeugnis nicht rechtzeitig vorlegen, werden Sie exmatrikuliert und Sie können an der TU Chemnitz nicht weiter studieren. Nutzen Sie bitte die Möglichkeit der bedingten Immatrikulation nur, wenn Sie genau wissen, dass Sie innerhalb des ersten Mastersemesters das Abschlusszeugnis des Bachelorstudiums erlangen. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass Sie sich für keine Bachelorprüfungen mehr anmelden können, wenn Sie in einen Masterstudiengang  immatrikuliert sind.

Weitere Informationen zur bedingten Immatrikulation finden Sie hier.

Entsprechend §2 der gültigen Studienordnung ist für den Masterstudiengang Medical Engineering sowohl ein Studienbeginn im Sommersemester als auch im Wintersemester möglich. Auf Grund der individuellen Lage einzelner Module und Lehrveranstaltungen kann ein Studienbeginn im Sommersemester jedoch in Einzelfällen zu einer Verlängerung der Studienzeit führen.

Wenn Sie eine Absage erhalten haben, bedeutet dies, dass Ihnen der Zugang zum Masterstudiengang zunächst verwehrt werden musste, da Sie die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihrem Versagungsschreiben zum Masterstudiengang ein schriftlicher Hinweis beiliegen, dass die Möglichkeit besteht, noch fehlende fachliche Kompetenzen für die Erlangung der Zugangsvoraussetzungen in einem Bachelorstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz nachzuholen. 

Sollte dieses Angebot für Sie von Interesse sein, gibt es zwei mögliche Wege diese entsprechenden Fachkompetenzen im Rahmen eines Bachelorstudiums nachzuholen (siehe auch Schema zum Nachholen fehlender Fachkompetenzen):

  • ein reguläres Bachelorstudium
    mit der Anrechnung bereits vorhandener Prüfleistungen über den Antrag auf Fachsemestereinstufung / Anrechnung von Prüfleistungen. Sie erwerben dabei auch den Bachelor-Abschluss und können anschließend ohne Einschränkungen in den Master-Studiengang wechseln.
  • ein Sonderstudienplan
    mit einem auf Sie zugeschnittenen Studienplan bei geringen Leistungslücken. Sie absolvieren Prüfungen in gezielt für Sie ausgewählten Fächern aus dem Bachelor-Studiengang (in den Sie in diesem Zeitraum auch immatrikuliert sind). Wenn Sie alle geforderten Prüfungen bestanden haben, werden Sie (ohne Bachelor-Arbeit und ohne Bachelor-Abschluss) für den Master-Studiengang zugelassen. Dazu wenden Sie sich bitte nach dem Ablegen aller erforderlichen Studienleistungen Ihres Sonderstudienplans erneut an das Zentrale Prüfungsamt.

    Im Rahmen des Sonderstudienplans bitten wir Sie, sich für das 3. Fachsemester des Bachelorstudiengangs Medical Engineering zu bewerben. Mit dem Antrag auf Immatrikulation ist anstelle des Antrags auf Fachsemestereinstufung dann die Kopie Ihres Versagungsschreibens zum Masterstudiengang einzureichen. Die Immatrikulation ins 3. Fachsemester ist aus organisatorischen Gründen erforderlich und sagt nichts über den Umfang der noch zu erbringenden Studienleistungen aus.

    Der prinzipielle Ablauf beider Wege sind im unten aufgeführten Schema zum Nachholen fehlender Fachkompetenzen noch einmal übersichtlich veranschaulicht. 

 

Erbringung fehlender fachlicher Kompetenzen