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Studierendenservice und Studienberatung
Übergang Bachelor – Master
Studierendenservice und Studienberatung 


Übergang Bachelor – Master

Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (z. B. Bachelor).

In einigen Fällen liegt zum Beginn des Semesters das Abschlusszeugnis noch nicht vor, weil noch die Bewertung der Abschlussarbeit oder das Kolloquium fehlen oder die Ausstellung des Abschlusszeugnisses noch nicht abgeschlossen ist. Um in diesen Fällen einen reibungslosen Einstieg in das Masterstudium zu sichern, können Sie die Möglichkeit einer "befristeten Immatrikulation" in den Masterstudiengang nutzen. Die Immatrikulation erfolgt in diesem Fall mit einer Befristung bis zum Ende des ersten Fachsemesters. Wenn Sie bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudienganges das Abschlusszeugnis des Bachelorstudienganges vorlegen, können Sie sich in das zweite Semester des Masterstudienganges zurückmelden. Sollten Sie das Abschlusszeugnis innerhalb des ersten Semesters des Masterstudiums nicht nachweisen, erlischt Ihre Mitgliedschaft an der TU Chemnitz.
Diese Möglichkeit sollten Sie also nur nutzen, wenn sicher ist, dass Sie das Abschlusszeugnis rechtzeitig nachweisen können.

Studenten der TU Chemnitz sollten dabei folgendes beachten:
Mit Beginn des Masterstudiums sind Sie nicht mehr im Bachelorstudiengang an der TU Chemnitz immatrikuliert. Sie können sich nicht mehr für Prüfungen im Bachelorstudiengang anmelden. Angemeldete Prüfungen können noch abgelegt werden. Die Anmeldung zu einer Verteidigung/Kolloquium (wo vorhanden) sollte deshalb mit der Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgen.

Bewerbungsverfahren
Bewerber müssen sich grundsätzlich zunächst online über das Bewerbungsportal bewerben. Studenten der TU Chemnitz bewerben sich über den SBservice unter dem Quicklink "Studienbewerbung".

Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Nachweis (Bestätigung durch das Prüfungsamt erforderlich!) über mindestens 80% der Leistungspunkte des vorangegangenen Studiums und eine daraus gebildete Durchschnittsnote im Bewerbungsportal hochzuladen. Nutzen Sie dafür bitte das Formular Bescheinigung über die vorläufige Durchschnittsnote

Der Antrag auf befristete Immatrikulation in einen Masterstudiengang kann zusätzlich gestellt werden, wenn kein Abschlusszeugnis des Bachelorstudienganges vorliegt. Dieser Antrag ist erst nach Erhalt des Zulassungsangebotes und Durchlaufen der Online-Immatrikulation, zusammen mit dem Antrag auf Immatrikulation und den dort ausgewiesenen Unterlagen im Studierendenservice einzureichen.

Bewerber der TU Chemnitz für zulassungsfreie Masterstudiengänge beachten bitte zusätzlich,
dass die Bearbeitung Ihres Antrages zunächst Ihre Rückmeldung in den Bachelorstudiengang voraussetzt. Mit dem Vollzug der befristeten Immatrikulation wird Ihr Semesterbeitrag auf den Master umgebucht.

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