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Studierendenservice und Studienberatung
Übergang Bachelor – Master
Studierendenservice und Studienberatung 

Übergang Bachelor – Master

Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (z. B. Bachelor).

Masterstudium ohne Abschlusszeugnis beginnen

Liegt zum Beginn des Semesters das Abschlusszeugnis noch nicht vor, weil noch die Bewertung der Abschlussarbeit oder das Kolloquium fehlen oder die Ausstellung des Abschlusszeugnisses noch nicht abgeschlossen ist, können Sie sich befristet in den Masterstudiengang immatrikulieren. Die Immatrikulation erfolgt in diesem Fall mit einer Befristung bis zum Ende des ersten Fachsemesters. Wichtiger Hinweis: Sie müssen Ihr Bachelorabschlusszeugnis bis zum Ende des ersten Fachsemesters vorlegen:

Wintersemester: 31. März
Sommersemester: 30. September

Sollten Sie das Abschlusszeugnis innerhalb des ersten Semesters des Masterstudiums nicht nachweisen, erlischt Ihre Mitgliedschaft an der TU Chemnitz.

Diese Möglichkeit sollten Sie also nur nutzen, wenn sicher ist, dass Sie das Abschlusszeugnis rechtzeitig nachweisen können.

Studenten der TU Chemnitz sollten dabei folgendes beachten:

  • Mit Beginn des Masterstudiums sind Sie nicht mehr im Bachelorstudiengang an der TU Chemnitz immatrikuliert.
  • Eine Anmeldung zu Prüfungen im Bachelorstudiengang ist nicht mehr möglich.
  • Bereits angemeldete Prüfungen können noch abgelegt werden. 
  • Die Anmeldung zu einer Verteidigung/Kolloquium (wo vorhanden) sollte deshalb mit der Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgen.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal.

Studenten der TU Chemnitz bewerben sich über den SBservice unter dem Quicklink "Studienbewerbung".

Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Nachweis (Bestätigung durch das Prüfungsamt erforderlich!) über mindestens 80% der Leistungspunkte des vorangegangenen Studiums und eine daraus gebildete Durchschnittsnote im Bewerbungsportal hochzuladen. Bitte nutzen Sie hierfür das Formular Bescheinigung über die vorläufige Durchschnittsnote

Der Antrag auf befristete Immatrikulation in einen Masterstudiengang kann zusätzlich gestellt werden, wenn kein Abschlusszeugnis des Bachelorstudienganges vorliegt. Dieser Antrag ist erst nach Erhalt des Zulassungsangebotes und Durchlaufen der Online-Immatrikulation, zusammen mit dem Antrag auf Immatrikulation und den dort ausgewiesenen Unterlagen im Studierendenservice einzureichen.

Bewerber der TU Chemnitz für zulassungsfreie Masterstudiengänge beachten bitte zusätzlich, dass die Bearbeitung Ihres Antrages auf Immatrikulation zunächst Ihre Rückmeldung in den Bachelorstudiengang voraussetzt. Dies gilt auch, wenn Sie eine befristete Immatrikulation beantragen. Mit dem Vollzug der befristeten Immatrikulation wird Ihr Semesterbeitrag auf den Masterstudiengang umgebucht.

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