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Internationales Universitätszentrum
ECTS

European Credit Transfer System (ECTS)

Einführung

Das European Credit Transfer System ECTS wurde 1989 im Rahmen von ERASMUS eingeführt. Es ist das einzige Credit System, das mit Erfolg getestet wurde und in ganz Europa verwendet wird. Ursprünglich wurde es für die Anerkennung und Übertragung von Studienleistungen eingerichtet. Das System erleichterte die Anerkennung von Studienaufenthalten im Ausland und verbesserte damit Qualität und Umfang der Studierendenmobilität in Europa. Seit einiger Zeit wird es weiterentwickelt zu einem Akkumulierungssystem, das auf institutioneller, regionaler, nationaler und europäischer Ebene realisiert werden soll. Das ECTS stellt eines der zentralen Instrumente zur Erreichung der in der Bologna Erklärung definierten Ziele vom Juni 1999 dar. Außerdem wird ECTS angesichts steigender Zahlen von Teilzeitstudierenden sowie im Kontext des Lebenslangen Lernens immer wichtiger.

Beim Übergang zu einem Akkumulierungssystem gewinnt ECTS eine zusätzliche Bedeutung für die Hochschulen und wird zu einem der wichtigsten Instrumente bei der Gestaltung oder Überarbeitung von Curricula. ECTS kann helfen zu erkennen, ob ein Studiengang in der vorgegebenen Zeit studierbar ist oder ob der vorgesehene Lernstoff pro Semester/Studienjahr zu umfangreich (oder auch zu gering) ist. ECTS kann prinzipiell in allen Studienprogrammen sinnvoll angewendet werden, entfaltet seine Transparenz-fördernde Wirkung aber am besten bei der gleichzeitigen Modularisierung von Studiengängen.

Noten

Die Bewertung der Leistung des/der Studierenden wird auch weiterhin durch eine lokal vergebene Note anhand der deutschen Notenskala von 1 bis 5 dokumentiert. Diese Note wird ergänzt durch eine ECTS-Note. Im Fall des Transfers von Credits ist diese Ergänzung unverzichtbar, sie empfiehlt sich aber auch bei der reinen Akkumulation von Credits, da sie Aufschluss über das relative Abschneiden des/der Studierenden gibt und auch in das Diploma Supplement aufgenommen werden sollte. Da die ECTS-Note eine relative Note ist und keine feste Umrechnung in das deutsche Notensystem erfolgt, stellt die unten stehende Tabelle lediglich eine unverbindliche Orientierung dar:

Die ECTS-Bewertungsskala gliedert die Studierenden nach statistischen Gesichtspunkten. Daher sind statistische Daten über die Leistung der Studierenden Voraussetzung für die Anwendung des ECTS-Bewertungssystems. Die erfolgreichen Studierenden erhalten folgende Noten:
A die besten 10 %
B die nächsten 25 %
C die nächsten 30 %
D die nächsten 25 %
E die nächsten 10 %

Unterschieden wird auch zwischen den Noten FX und F, die an die erfolglosen Studierenden vergeben werden. FX bedeutet: "Nicht bestanden - es sind Verbesserungen erforderlich, bevor die Leistungen anerkannt werden können" und F bedeutet: "Nicht bestanden - es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich". Die Angabe der Misserfolgsquoten in der Datenabschrift ist nicht obligatorisch.

Arbeitspensum und Credits

ECTS basiert auf der Übereinkunft, dass das Arbeitspensum von Vollzeitstudierenden während eines akademischen Jahres 60 ECTS-Credits ergibt. Das definierte Arbeitspensum liegt in Europa im Durchschnitt bei 1500 Stunden pro Jahr; in Deutschland geht man von 1800 Stunden aus. Das bedeutet, dass ein Credit 25-30 Arbeitsstunden entspricht. Das Arbeitspensum bezieht sich auf die Zeit, die die Lernenden im Durchschnitt benötigen, um die für die jeweIlige Veranstaltung oder das Modul genau zu definierenden Lernergebnisse zu erzielen.

Auch ermöglicht die Zuteilung von Credits eine Quantifizierung der angestrebten Lernergebnisse. Bei diesen Ergebnissen handelt es sich um Kompetenzen, die verdeutlichen, was die Studierenden nach Abschluss eines Lernprozesses wissen, verstehen oder in der Lage sind zu vollbringen. Die Credits im ECTS erhalten Studierende erst, wenn sie in einer Prüfung nachgewiesen haben, dass sie das angestrebte Lernergebnis erreicht haben.

Die Zuteilung der ECTS-Credits basiert auf der offiziellen, gesetzlichen Studiendauer des Abschnitts eines Studiengangs. Das gesamte Arbeitspensum, das absolviert werden muss, um nach offiziell drei oder vier Jahren einen ersten akademischen Grad zu erreichen, ergibt 180 oder 240 Credits. ECTS stellt den selbständigen Studierenden in den Mittelpunkt (lernerorientiertes System). Das Arbeitspensum der Studierenden wird deshalb im Rahmen von ECTS auf der Grundlage der gesamten Zeit berechnet, die für das Studium aufgewendet wird und schließt neben Vorlesungen und Seminaren auch das Selbststudium, die Vorbereitung auf und die Teilnahme an Prüfungen usw. ein. Die Berechnung der Credits pro Lehrveranstaltung darf deshalb nicht auf der Grundlage der Semesterwochenstunden, also der Präsenzzeit der Studierenden in Lehrveranstaltungen, erfolgen.

Credits werden allen Bildungskomponenten eines Studiengangs zugeteilt (beispielsweise Module, Kurse, Praktika, Abschlussarbeit usw.) und geben das Arbeitspensum für jede Komponente im Verhältnis zum gesamten Arbeitspensum wieder, das für ein volles akademisches Jahr/Studienjahr im betreffenden Studiengang zu leisten ist.

 

Weiterführende Informationen zum Thema ECTS finden Sie auf der Homepage der Europäischen Kommission.