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Internationales Universitätszentrum
Vor der Abreise

Step by Step-Anleitung für Visiting Scholars vor der Abreise

Nun neigt sich Ihr Aufenthalt in Chemnitz dem Ende entgegen. Bevor Sie an Ihre Heimatinstitution zurückkehren, gibt es noch einige organisatorische Aspekte in Chemnitz zu erledigen. Wir haben Ihnen diese im Folgenden zusammengestellt.

Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen unter visitingscholar@tu-chemnitz.de an das Internationale Universitätszentrum (IUZ) zu wenden. Wir helfen Ihnen gern.

In Deutschland ist es üblich, dass ein Mietvertrag 3 Monate vor dem Auszug aus der Wohnung gekündigt werden muss. Bitte beachten Sie unbedingt die Kündigungsfrist, die in Ihrem Mietvertrag angegeben ist.

Wenn Sie zu Beginn Ihres Aufenthalts den Mietvertrag direkt nur für die begrenzte Dauer Ihres Aufenthalts in Chemnitz abgeschlossen haben, brauchen Sie nicht gesondert zu kündigen.

Falls Sie Ihre deutsche Krankenversicherung nicht mit einem Ablaufdatum abgeschlossen haben, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die Kündigungsfrist.

Drei Monate vor dem Ende Ihres Aufenthalts in Deutschland sollte eine gute Orientierung für die Kündigungsfrist sein. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Anbieter Ihrer Krankenversicherung auf.

Bitte melden Sie vor Ihrer Abreise aus Chemnitz Ihren Wohnsitz ab. Das können Sie ganz einfach bei einer der Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz erledigen. Der Wohnsitz kann jedoch frühestens eine Woche vor der Abreise abgemeldet werden. 

Sie erhalten eine Abmeldebestätigung von der Bürgerservicestelle, die nachweist, dass Sie Ihren Wohnsitz in Chemnitz abgemeldet haben. Diese Bestätigung benötigen Sie für die Auflösung Ihres Bankkontos und insbesondere für Ihre Abmeldung vom Rundfunkbeitrag.  

Bevor Sie Chemnitz verlassen, lösen Sie bitte Ihr deutsches Bankkonto auf. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn Sie monatliche Kontoführungsgebühren bezahlen.

Diesen Schritt können Sie unmittelbar vor Ihrer Abreise erledigen.

Wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland anmelden, werden Sie beitragspflichtig für den Rundfunkbeitrag. Vor Ihrer Abreise aus Chemnitz müssen Sie sich daher von der Zahlung des Rundfunkbeitrags abmelden.

Das können Sie unkompliziert online erledigen. Sie benötigen für die Abmeldung die Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts.