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Internationales Universitätszentrum
Antragstellung

Antragstellung im Visiting Scholar Program

Tandems aus Visiting Scholar und aufnehmender Professur an der TU Chemnitz können sich gemeinsam zur Aufnahme in das Visiting Scholar Program bewerben. Alle Details finden Sie in der aktuellen Ausschreibung (PDF).

Bewerbungen von Visiting Scholars (VS) und den aufnehmenden Professuren müssen folgende Unterlagen umfassen:

  • Antragsformular (PDF),
  • Projektbeschreibung (max. 2 Seiten inkl. Kurzbeschreibung des Forschungsvorhabens, Beschreibung  der bisherigen Intensität der Zusammenarbeit zwischen VS und Gastprofessur, Erläuterung der Aufgaben des VS an der TU Chemnitz, Ziele und erwarteter Nutzen des Forschungsaufenthalts für die Professur und die TU Chemnitz)
  • Lebenslauf des VS inkl. der üblichen Angaben,
  • Promotionsurkunde des VS sowie
  • Bescheinigung der Heimatinstitution (Universität oder Forschungseinrichtung), dass das Beschäftigungsverhältnis für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland fortbesteht (in englischer oder deutscher Sprache),
  • Kenntnisnahme der aktuellen Datenschutzerklärung im VSP (PDF)

Alle Bewerbungsunterlagen reichen Bewerber/in und aufnehmende Professur gemeinsam, wie in der aktuellen Ausschreibung beschrieben, im Internationalen Universitätszentrum der TU Chemnitz ein.

Die Bewerbungsphase für Aufenthalte mit Beginn im 2. Halbjahr 2024 endet am 25. März 2024.
Alle Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung (PDF).

Das IUZ koordiniert das Bewerbungs- und Auswahlverfahren und legt dem Rektorat alle fristgerecht und vollständig eingegangenen Bewerbungen vor.

Förderbedingungen

Aufwandsentschädigung
Visiting Scholars erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung zur Deckung der Mehrkosten, die durch den Aufenthalt im Ausland entstehen. Die Aufwandsentschädigung dient dazu, Kosten in Chemnitz wie z. B. Miete, Nahverkehr und Verpflegung oder die Kosten für die Krankenversicherung zu decken. Bitte beachten Sie, dass die Aufwandsentschädigung weder ein Stipendium noch Einkommen ist.


Abwesenheiten aus Chemnitz während der Förderung im Visiting Scholar Program
Ziel des Visiting Scholar Programs ist, dass die internationalen Gäste und aufnehmenden Professuren gemeinsam in Chemnitz forschen. Die Teilnahme an Konferenzen oder Workshops von üblicher Länge außerhalb von Chemnitz ist für Visiting Scholars selbstverständlich möglich. Abwesenheiten, die mehr als zwei Wochen pro Fördermonat umfassen, sind dem IUZ mitzuteilen. Für diese Abwesenheiten wird nur eine reduzierte Aufwandsentschädigung gezahlt.

Reisekostenpauschale
Geförderte Visiting Scholars erhalten eine einmalige Reisekostenpauschale in Abhängigkeit des Landes, in dem sie ihre Reise nach Chemnitz antreten. Die Reisekostenpauschale dient zur Deckung der Kosten, die für Flug-, Zug- oder Bustickets für die An- und Abreise nach und von Chemnitz entstehen. Kosten für die Beantragung eines Aufenthaltstitels oder eines Visums sind  ebenfalls durch die Reisekostenpauschale abgedeckt. Die Auszahlung der Reisekostenpauschale erfolgt zu Beginn des Aufenthalts in Chemnitz. Gegenüber der TU Chemnitz muss kein Nachweis der einzelnen Ausgaben für die Reise erbracht werden.

Ausschluss der Doppelförderung
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung im Visiting Scholar Program grundsätzlich nicht möglich ist, wenn Sie bereits von anderen Förderorganisationen eine finanzielle Unterstützung für Ihren Aufenthalt in Chemnitz erhalten. Sollten Sie im Verlauf des Auswahlprozesses oder während Ihres Aufenthalts in Chemnitz im Rahmen des Visiting Scholar Program eine zusätzliche Förderung einer anderen Förderorganisation erhalten, sind Sie verpflichtet, der TU Chemnitz diese weitere Förderung anzuzeigen.