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Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften
Betreuungsvereinbarung
Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften 

Betreuungsvereinbarung

Zwischen der Doktorandin oder dem Doktoranden und der Betreuerin oder dem Betreuer ist eine schriftliche Betreuungsvereinbarung abzuschließen, welche insbesondere Regelungen zu folgenden Aspekten enthalten soll: Namen der Beteiligten, Arbeitstitel der Promotion, verbindlicher Arbeits- und Zeitplan, beidseitige Rechte und Pflichten, Arbeitsplatzregelungen, Absprachen zur Vereinbarkeit von privater Situation und Promotion, Verpflichtung auf die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Regelungen für Konfliktfälle, Integration in eine Arbeitsgruppe, in einen Forschungsverbund oder in ein Graduiertenprogramm (Graduiertenkolleg, Graduiertenschule o. ä.).