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Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften
Betreuungsvereinbarung

Betreuungsvereinbarung für befristet Beschäftigte

Für befristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter der Technischen Universität Chemnitz mit dem Qualifikationsziel einer Promotion ist der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung zwingend erforderlich.

Betreuungsvereinbarung (freiwillig)

  • Ziel einer freiwilligen Betreuungsvereinbarung ist es, den Ablauf von Promotionen an unserer Fakultät zu strukturieren und der / dem Provierenden mittels gut durchdachter Arbeitsdokumente eine Hilfe zur Strukturierung der Arbeit zu bieten.
  • Die Vereinbarung kann als Basis für gemeinsame Besprechungen zur Promotion zwischen Promovend und Doktorvater dienen.
  • Sie besitzen Empfehlungscharakter, d.h. eine Vereinbarung abzuschließen oder ein Exposé; zu schreiben, ist freiwillig.
  • Vereinbarung und Exposé; sind nicht deckungsgleich (Exposé; betrifft eher Inhalt, Vereinbarung eher Prozess und Organisation), daher die Empfehlung zu getrennten Dokumenten.
  • Alle in der Vereinbarung aufgeführten Bestandteile sind wichtig (Arbeitsplan, Zeitplan, regelmäßige Treffen, Veröffentlichungsplanung, Form der Promotion (Monografie, publikationsbasiert)).
  • Es wird PromovendInnen und BetreuerInnen empfohlen, einmal im Jahr diese Vereinbarung zu besprechen, Fortschritte und Entwicklungen festzuhalten und die Vereinbarung diesen anzupassen.
  • Bei Anregungen und Feedback sowie weiterem Informationsbedarf wenden Sie sich bitte an die entsprechenden MittelbauvertreterInnen der einzelnen Institute.

Freiwillige Promotionsvereinbarung| Word-Symbol