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Ethik sicherheitsrelevanter Forschung

Kommission für die Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF)

  1. 1. Was ist sicherheitsrelevante Forschung und „Dual-Use“?
  2. 2. Worin bestehen die Aufgaben der Kommission für die Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF)?
  3. 3. Begutachtungsprozess
  4. 4. Ansprechpartner/innen
  5. 5. Weiterführende Links

1. Was ist sicherheitsrelevante Forschung und „Dual-Use“?

Forschung und Wissenschaft handeln im Spannungsfeld zwischen Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung. In vielen Wissenschaftsgebieten besteht die Möglichkeit, dass Forschungsprojekte „Wissen, Produkte oder Technologien hervorbringen, die unmittelbar von Dritten missbraucht werden können, um Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Umwelt oder ein friedliches Zusammenleben erheblich zu schädigen“ (Gemeinsamer Ausschuss 2022: Seite 10). In diesen Fällen handelt es sich um sicherheitsrelevante Forschung. Häufig besteht das Risiko darin, dass wichtige und nützliche Forschungsergebnisse, die für friedliche Zwecke entwickelt werden, aber für einen negativen Zweck, wie z. B. eine militärische Anwendung missbraucht werden könnten. Dies wird als „Dual-Use-Problematik“ bezeichnet.

2. Worin bestehen die Aufgaben der Kommission für die Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF)?

An der TU Chemnitz übernimmt die Kommission für Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (KFF) auch die Funktion einer Ad-hoc-Kommission für die Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF) (siehe Rundschreiben des Rektors 46/2022 und Rundschreiben des Rektors 22/2023.

Die Hauptaufgabe der KEF besteht darin, Forschende bei der Beurteilung ethischer und rechtlicher Aspekte von (potentiell) sicherheitsrelevanten Forschungsprojekten zu beraten und zu unterstützen. Forschende können sich vor Durchführung eines Forschungsvorhabens zur Abschätzung von Sicherheitsrisiken an die KEF wenden, ebenso dann, wenn entsprechende Risiken erst während der Durchführung eines Vorhabens erkennbar werden. 

Die KEF nimmt nicht zu ethischen Aspekten bei Forschungsvorhaben am Menschen Stellung. Hierfür ist an der TU Chemnitz die Ethikkommission zuständig.

3. Begutachtungsprozess

Sie fragen sich, ob in Ihrem Forschungsvorhaben eventuell Sicherheitsrisiken bestehen und ob eine Anfrage bei der KEF sinnvoll bzw. notwendig ist? Dann können Sie sich in einem ersten Schritt an diesen Leitfragen orientieren, um zu einer Einschätzung zu gelangen. Ergeben sich hier erste potenziell kritische Hinweise, ist eine Begutachtung durch die KEF notwendig. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Kooperationspartner einen militärischen Bezug aufweist, Embargos oder Sanktionen gegenüber einem Kooperationspartner bestehen, sogenannte Dual-Use-Güter im Vorhaben eine Rolle spielen oder die Möglichkeit besteht, dass Forschungsergebnisse für nicht-zivile Zwecke missbräuchlich genutzt werden könnten. Ebenso kann eine Begutachtung notwendig sein, wenn Kooperationsergebnisse für politische Propaganda instrumentalisiert werden könnten oder es sich um Kooperationen bzw. Dienstreisen in bestimmte Länder (z. B. nach China) handelt. Die genannten Punkte dienen lediglich als Beispiele und stellen ausdrücklich keine abschließende Aufzählung dar.

Wenn Sie bei Ihrem Forschungsvorhaben, Ihrer Dienstreise, Ihrer Kooperation oder einem vergleichbaren Vorhaben potenziell kritische Hinweise feststellen, beantworten Sie bitte die Leitfragen schriftlich und übermittel diese an Frau Dr. Nadia Lois (referent.nachwuchsfoerderung@rektor.tu-chemnitz.de). Auf Grundlage Ihrer Angaben erfolgt der Begutachtungsprozess durch die KEF. Im Falle unkritischer Vorgänge trifft die KEF eine Entscheidung. Bei Vorgängen mit kritischen Aspekten spricht die KEF eine Empfehlung an das Rektorat aus. Auf dieser Basis trifft das Rektorat eine abschließende Entscheidung.

Bitte nehmen Sie bei Bedarf unbedingt rechtzeitig vor Aufnahme der Forschungstätigkeiten Kontakt zur KEF auf. Beachten Sie dazu bitte, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage einige Wochen in Anspruch nehmen kann und u. a. an die Sitzungstermine der KFF gebunden ist. Eine Antragseinreichung muss spätestens drei Wochen vor der Sitzung erfolgen. Die Sitzungstermine der KFF können Sie hier einsehen.

Bitte beachten Sie weiterhin das Rundschreiben des Rektors 50/2025 zu Fristen für Anträge an die KEF für Aufnahmevereinbarungen. Aufnahmevereinbarungen müssen der KEF vorgelegt werden, wenn die Herkunftsuniversität als risikobehaftet gilt, etwa aufgrund militärischer Bezüge, Dual-Use-Themen oder anderer sicherheitsrelevanter Aspekte. In diesen Fällen ist ein Vorlauf von mindestens sechs Monaten erforderlich, um eine umfassende sicherheitsrelevante, rechtliche, strategische und reputationsbezogene Prüfung zu ermöglichen. Zudem hat das Rektorat entschieden, Aufnahmevereinbarungen im Rahmen von CSC-Stipendien mit den sogenannten „Seven Sons of National Defence“-Universitäten grundsätzlich abzulehnen. Diese chinesischen Hochschulen stehen in enger Verbindung zum Verteidigungssektor und bergen aufgrund möglicher sicherheitsrelevanter Nutzung von Forschungsergebnissen sowie reputationsbezogener Risiken ein besonders hohes Risiko für die TU Chemnitz.

4. Ansprechpartner/innen

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Dr. Nadia Lois, Referentin für wissenschaftlichen Nachwuchs und Tenure-Track-Verfahren im Büro des Rektors (Tel.: 0371/531-38486, E-Mail: referent.nachwuchsfoerderung@rektor.tu-chemnitz.de), zur Verfügung.

Weiterhin unterstützt das Dezernat Finanzen und Beschaffung Forschende umfangreich bezüglich gesetzlicher Rahmenbedingungen zum Thema Exportkontrolle. Informationen dazu finden Sie auf der Website: https://www.tu-chemnitz.de/export/. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Maximilian Schramm als Ansprechpartner zur Verfügung (Tel.: 0371/531-38485, E-Mail: export@verwaltung.tu-chemnitz.de. Sollten darüber hinaus außenwirtschaftliche Aspekte relevant sein, bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Dezernat 3.

5. Weiterführende Links