Springe zum Hauptinhalt
Chemnitzer Wirtschaftsinformatik (CWI)
Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik

Studierende im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen für einen reibungslosen Ablauf Ihres Studiums.

Hinweis

Bitte versuchen Sie, Ihre Fragen selbstständig durch Lesen der Informationen auf diesen Webseiten sowie der Studien- und Prüfungsordnung zu beantworten. Bitte beachten Sie in jedem Fall die für Sie gültige Version der Studien- und Prüfungsordnung sowie evtl. zugehörige Änderungssatzungen.

Sollten Sie dennoch Fragen oder Probleme bezüglich des Studienablaufs haben, wenden Sie sich bitte an die passenden Ansprechpartner.

Studien- & Prüfungsordnung

Für Ihr Studium und dessen Ablauf gibt es zwei essentielle Dokumente, in denen sämtliche Inhalte und Formalitäten geregelt sind:

  • In der Studienordnung sind die Studieninhalte, eine (empfohlene) Studienabfolge und der Umfang der abzuleistenden Fächer niedergeschrieben. Sie finden die jeweils aktuelle Version auf den Webseiten des Zentralen Prüfungsamts.
  • Das zweite wichtige Dokument ist die Prüfungsordnung, in der sämtliche, die Prüfungen betreffenden Regelungen, niedergelegt sind. Auch diese finden Sie auf den Webseiten des Zentralen Prüfungsamts.

Neue Studien- /Prüfungsordnung 2014

Die Ordnung in der Version 2014 gilt für alle Studierende, die ab dem SS 2015 immatrikuliert wurden. Sie finden diese Dokumente auf den Webseiten des Zentralen Prüfungsamts.

Zu den wesentlichen Änderungen der Studienordnung (siehe Modulbeschreibung/ Studienablaufplan) zählen:

  • Aktualisierung der Veranstaltungen hinsichtlich Bezeichnung, Umfang (AS), Durchführung (SS/WS) und Prüfungsleistungen (PVL/PL)
  • Erweiterung und Aktualisierung der Angebote in Modul 12 Informatik
  • Wegfall der Veranstaltung „Architekturen betrieblicher Informationssysteme“ (3. Semester)
  • Wegfall der Veranstaltung „Entscheidungsunterstützungssysteme“ (5. Semester)

Vor dem SS 2015 immatrikulierte Studierende haben die Möglichkeit, in die neue Ordnung zu wechseln. Dieser Wechsel ist dem zentralen Prüfungsamt bis zum 30. April 2015 schriftlich mitzuteilen ( Vordruck).

  • Für Studierende früher Semester (1.-3. Fachsemester) ist der Wechsel grundsätzlich sinnvoll, um einen ausgewogenen Studienablauf in den Folgesemestern zu sichern.
  • Für die Anrechnung bereits abgelegter, in der neuen Studien- und Prüfungsordnung nicht mehr vorgesehener Prüfungsleistungen (gilt im Besonderen für Studierende höherer Semester), nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Prüfungsausschuss auf.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss fasst den Beschluss, dass bei Wiederholungsklausuren mit 5 oder weniger Studierenden des Studiengangs Wirtschaftsinformatik bei Vorliegen eins Einverständnisses der Studierenden mündliche Prüfungen grundsätzlich zulässig und ggü. dem PA-Vorsitz anzeigepflichtig sind. Hierbei ersetzt eine 20-minütige mündliche Prüfung eine schriftliche Leistung von 60 Minuten.

Beüglich der Veranstaltung Ausgewählte betriebliche Informationssysteme(Modul 10) ergeht folgender Beschluss:

Die bisherige, als Zulassungsvoraussetzungen für die letzte Prüfungsleistung im Modul 10 erforderliche Prüfungsvorleistung (mehrfach wiederholbar) „60-minütige Klausur zu Ausgewählte betriebliche Informationssysteme“ wird durch die Prüfungsvorleistung (mehrfach wiederholbar) „Hausarbeit (inhaltliche Anforderungen werden innerhalb der Veranstaltung Architekturen betrieblicher Informationssysteme definiert, Umfang ca. 20 Seiten, Bearbeitungszeit 5 Wochen)“ ersetzt. Weitere Prüfungsvorleistungen im Modul 10 bleiben davon unberührt.

Beüglich der Veranstaltung und Prüfungen Mikroökonomie ergeht folgender Beschluss:

Für Studierende im Bachelorstudiengang Bachelor Wirtschaftsinformatik (Studien- und Prüfungsordnungsversionen 2014) ist ab dem Sommersemester 2023 Mikroökonomie I (V2/Ü1) das Ersatzlehrangebot für Mikroökonomie (V4/Ü2). Als Prüfung wird die 60-minütige Klausur zu Mikroökonomie I (Prüfungsnr. 63317) als Ersatz für die 90-minütige Klausur zu Mikroökonomie (Prüfungsnr. 63301) anerkannt, welche im Sommersemester 2023 in der regulären Prüfungsperiode stattfindet. Für diese Prüfung erfolgt die Anmeldung im ZPA per Papierformular. Basis dieser Prüfung ist die Lehrveranstaltung Mikroökonomie I, die ab dem Sommersemester 2023 angeboten wird. Alternativ kann im Sommersemester 2023 auch nochmals an der 90-minütigen Klausur zu Mikroökonomie (Prüfungsnr. 63301) teilgenommen werden, die im vorgezogenen Prüfungszeitraum angeboten wird. Für diese Prüfung erfolgt die Anmeldung im SB-Service im Anmeldezeitraum für die Prüfungen der vorgezogenen Prüfungsperiode. Basis dieser Prüfung sind die Lehrmaterialien und Videos der Veranstaltung Mikroökonomie aus dem Sommersemester 2022, die in OPAL (https://bildungsportal.sachsen.de/opal/auth/RepositoryEntry/33997848576/CourseNode/1643858834469514011) verfügbar sind.

Beüglich der Veranstaltung Software Engineering (Modul 9) ergeht folgender Beschluss:

Die bisherige Prüfungsleistung „Klausur zu Software Engineering, Gewichtung 1 – Bestehen erforderlich“ wird durch „Hausarbeit (Umfang und inhaltliche Anforderungen werden innerhalb der Veranstaltung Software Engineering definiert, Bearbeitungszeit 4 Wochen) zu Software Engineering, Gewichtung 1 – Bestehen erforderlich“ ersetzt.

Die Anzahl gebundener Exemplare der Bachelorarbeit, Regelung gemäß §19 Absatz 4 der Prüfungsordnung, wird auf zwei Exemplare herabgesetzt. Die Regelung zur zusätzlichen Abgabe in elektronischer Form bleibt davon unberührt.

Aufgrund von Änderungen in den Veranstaltungen der Fakultät für Informatik und den daraus resultierenden Anpassungen in den Prüfungsleistungen des Moduls 2, gilt bis auf Widerruf oder Anpassung der Studienordnung eine Übergangsregelung für die Veranstaltung Algorithmen und Programmierung.

Für die Prüfungsleistung „120-minütige Klausur in Algorithmen und Programmierung“ wird die folgende Studienleistung im Erfolgsfall anerkannt:

Benoteter Nachweis von 5 – 8 Aufgabenkomplexen zu Algorithmen und Programmierung [Umfang und Fristen werden von Prof. Dr. Matthias Werner oder dem verantwortlichen Prüfer semesterspezifisch festgelegt]. Der Nachweis ist erbracht, wenn mindestens 50 % der gestellten Aufgaben richtig gelöst worden sind.

Darüber hinaus gilt, dass

  • der alternative Leistungsnachweis auch für Studierende gelten soll, die bereits einen Prüfungsversuch abgelegt haben.
  • es sich hierbei ebenfalls um eine benotete Leistung handelt, die im Erfolgsfall angerechnet wird.
  • die Fristen für Wiederholungsprüfungen hiervon unberührt bleiben und sich weiterhin auf die reguläre 120-minütige Klausur (PL) beziehen.

Hinweise zum Ablauf der Anrechnung: Der Nachweis für die alternative Prüfungsleistung (benoteter Schein) sowie der Antrag auf Anerkennung sind zeitnah (bestenfalls vor der regulären schriftlichen Prüfung) beim Prüfungsausschussvorsitzenden (bzw. im Sekretariat bei Frau Köhler) einzureichen. Bei Anerkennung der o.g. Prüfungsleistung empfiehlt es sich, sich von der regulären Prüfung wieder abzumelden.

Aufgrund der Neukonzipierung des Angebots des Fremdsprachenzentrums, werden nachfolgende Prüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen im Modul 13 (Fachsprache Englisch) anerkannt:

  • Business English I, PL Klausur – 90 Minuten
  • Business English II, PVL Leseprojekt oder alternativ Präsentation
  • Business English III, PL Klausur – 60 Minuten

Um den Nachweis eines geordneten Studienablaufs im Rahmen der Bescheinigung nach §48 BAföG für Studierende in der Prüfungsordnungsversion von 2014 nachzuweisen, sind mindestens 60% der aufgeführten Lehrveranstaltungen am Ende des 3. Fachsemesters zu bestehen:

  • Modul 1: Grundlagen der Wirtschaftsinformatik
    • Grundlagen der Wirtschaftsinformatik (PL Klausur) [1]
    • Geschäftsprozessmodellierung und -management (PL Klausur) [2]
    • Wirtschaftsinformatik-Praktikum 1 (3 PVL Übungsaufgaben, Belegaufgabe, Klausur) [1]
    • Wirtschaftsinformatik-Praktikum 2 (2 PVL Übungsaufgaben, Klausur) [2]
    • Wirtschaftsinformatik-Praktikum 3 (PVL Übungsaufgaben, ASL Klausur) [3]
  • Modul 2: Grundlagen der Informatik
    • Algorithmen und Programmierung (PL Klausur) [1]
    • Datenstrukturen (PVL Übungsaufgaben, PL Klausur) [2]
    • Datenbanken Grundlagen (PVL Übungsaufgaben, PL Klausur) [3]
  • Modul 3: Grundlagen der Mathematik
    • Mathematik I (PVL Aufgabenkomplexe, PL Klausur) [1]
    • Mathematik II (PVL Aufgabenkomplexe, PL Klausur) [2]
    • Stochastik/Statistik (PL Klausur) [3]
  • Modul 4: Rechnungs- und Finanzwesen
    • Buchführung (PVL Klausur) [1]
    • Kosten- und Erlösrechnung (PL Klausur) [2]
    • Wahlpflichtbereich Rechnungswesen (Auswahl 1 von 3 Angeboten): Investitionsrechnung, Jahresabschluss, Grundlagen der Finanzierung (PL Klausur) [3]
  • Modul 5: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
    • Einführung in das Management (PVL Klausur) [1]
    • Grundlagen des Marketing / Grundlagen der Produktionswirtschaft (PL Klausur) [2]
  • Modul 6: Grundlagen der Volkswirtschaftslehre
    • Einführung in die Volkswirtschaftslehre (PVL Klausur) [1]
    • Wahlpflichtbereich Volkswirtschaftslehre (Auswahl 1 aus 2 Angeboten): Mikroökonomie, Makroökonomie (PL Klausur) [2/3]
  • Modul 7: Recht
    • Einführung in das Recht (PVL Klausur) [1]
    • Recht der Information und Kommunikation 1 (PL Klausur) [2]
  • Modul 8: Soziale Kompetenz und Wissenschaftliches Arbeiten
    • Wissenschaftliches Arbeiten (PVL Hausarbeit) [3]
  • Modul 9: Planung und Realisierung von Informationssystemen
    • Software Engineering (PL Klausur) [2]
    • Projektmanagement (PL Klausur) [3]
  • Modul 13: Fachsprache Englisch
    • Grundlagen der englischen Wirtschaftssprache 1 (WE1) (PL Klausur) [3]
  • Im Rahmen der Veranstaltungsaktualisierung der Fakultät für Mathematik werden folgende Änderungen wirksam:
    • Die PVL zu Mathematik I und Mathematik II werden auf das Bestehen bzw. das richtige Lösen von „50% der Aufgaben eines Komplexes“ herabgesetzt.
    • Der Übungsumfang zu Mathematik II wird um eine Übungseinheit (1LVS) erweitert.
    • Die bisherige Veranstaltung Stochastik/Statistik (Höhere Mathematik 3: Stochastik) wird bei Nichtangebot durch die Veranstaltung Statistik für Wirtschaftswissenschaftler mit 4V+2V ersetzt.
  • Die PVL zu Wissenschaftliches Arbeiten werden im Folgenden durch drei wissenschaftliche Ausarbeitungen im Rahmen der Übung zu Wissenschaftlichen Arbeiten (Umfang ca. je 4 Seiten, Bearbeitungsdauer je 4 Wochen) definiert.
  • Die Prüfungsleistung zu EW3 – mündliche und schriftliche Wirtschaftskommunikation (Modul 13) – wird auf 120 Minuten herabgesenkt.
  • Erbrachte Prüfungsleistungen zu Architekturen betrieblicher Informationssysteme gemäß der SPO 2009 werden im Rahmen des Moduls 12 im Wahlpflichtbereich gemäß SPO 2014 anerkannt.
  • Um den Nachweis eines geordneten Studienablaufs im Rahmen der Bescheinigung nach §48 BAföG für Studierende in der Prüfungsordnungsversion von 2009 nachzuweisen, sind mindestens 11 der aufgeführten 15 Lehrveranstaltungen am Ende des 3. Fachsemesters zu bestehen:
    • Modul 1 Grundlagen Wirtschaftsinformatik:
      • Grundlagen Wirtschaftsinformatik
      • Geschäftsprozessmodellierung und -management
      • Architekturen betrieblicher Informationssysteme
    • Modul 2 Grundlagen der Informatik:
      • Algorithmen und Programmierung
      • Datenstrukturen
      • Datenbanken Grundlagen
    • Modul 3 Grundlagen der Mathematik:
      • Mathematik I
      • Mathematik II
      • Stochastik/Statistik
    • Modul 4 Rechnungs- und Finanzwesen:
      • Kosten- und Erlösrechnung
      • Wahlpflichtfach (1 aus 3: Jahresabschluss, Investitionsrechnung oder Grundlagen der Finanzierung)
    • Modul 5 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre:
      • Grundlagen des Marketing / Grundlagen der Produktionswirtschaft
    • Modul 6 „Grundlagen der Volkswirtschaftslehre“:
      • Wahlpflichtfach (1 aus 2: Mikro- oder Makroökonomie)
    • Modul 7 „Recht“:
      • Recht der Information und Kommunikation 1
    • Modul 13 „Fachsprache Englisch I“:
      • Grundlagen der Wirtschaftssprache 1
  • Studierende, die das Wirtschaftsinformatik-Praktikum 1 das erste Mal besuchen, müssen erbringen:
    • Hausaufgaben (mind. 75% müssen korrekt bearbeitet worden sein)
    • Belegaufgabe (muss bestanden sein)
    • Abschlusstest (muss bestanden sein)
  • Wiederholer müssen erbringen:
    • Belegaufgabe (muss bestanden sein)
    • Abschlusstest (muss bestanden sein)

Die Anzahl der zu erbringenden Hausaufgaben wird in der ersten Veranstaltung im Semester bekannt gegeben.

Für die WI-Praktika 2 und 3 bleibt der Beschluss vom 10.06.2009 bestehen.

Im Rahmen der Wirtschaftsinformatik-Praktika im Modul 1 (Grundlagen der Wirtschaftsinformatik) darf der Prüfer, je nach Bedarfsfall und Inhalten der Veranstaltung, nach eigenem Ermessen die Anfertigung von Hausaufgaben als Bestandteil der Veranstaltung erklären. Der Prüfer gibt in der ersten Veranstaltung des Semesters die Anzahl der zu bearbeitenden Aufgaben bekannt.