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Urheberrecht

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Studierende

Für die EIGENE wissenschaftliche Forschung, also ausschließlich für die eigene Verwendung, können Sie bis zu 75% eines Werkes (beispielsweise aus einer gedruckten oder online zugänglichen Monographie) vervielfältigen oder vervielfältigen lassen. Diese Kopie darf nicht weitergegeben werden. Die Kopie oder Digitalisierung eines kompletten Werks zur Ablage ist nicht erlaubt.

Von der Universitätsbibliothek über den Bibliothekskatalog bereitgestellte E-Books können lediglich vom geschlossenen Nutzerkreis der TUC-Angehörigen genutzt werden, was über die IP-Ranges geregelt wird. Der Umfang der Nutzungsmöglichkeiten wird mit den einzelnen Anbietern ausgehandelt und findet sich in den Nutzungsbedingungen.

TIPP: Auf der Webseite der Ebooksammlung finden Sie detaillierte Informationen darüber, was bei einzelnen Anbietern für den persönlichen Gebrauch erlaubt ist.

Als Kursteilnehmerin oder Kursteilnehmer dürfen Sie folgendes mit auf OPAL bereitgestelltem Material machen:

  • Zugang und Herunterladen einer Kopie
  • Ausdruck einer Kopie

Sie können diese Kopien nach Beendigung des Studiengangs behalten, jedoch ausschließlich für Ihren persönlichen Gebrauch. Gemäß des Urheberrechtsgesetzes ist die weitere Vervielfältigung, Speicherung und Verbreitung (einschließlich per E-Mail) ohne die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers nicht gestattet.

Zitieren gehört zur guten wissenschaftlichen Praxis. Textzitate können in Hausarbeiten verwendet werden, um die Argumentation zu unterlegen. Wenn Sie die Werke/Ideen anderer verwenden oder wiedergeben (auch wenn diese nur sinngemäß wiedergegeben werden), müssen Sie die Quelle angeben. Zitate dürfen nur einen „sachgerechten und vernünftigen Umfang“ haben.

TIPP: Mehr Informationen zum Zitieren finden Sie in Modul 6 unseres IKOnline-Angebots zur Informationskompetenz.

Solange Ihre Hausarbeit oder Ihr Referat unveröffentlicht bleibt, können Sie Fotos und Bilder unter Angabe der Quelle verwenden. Planen Sie allerdings eine Veröffentlichung (z.B. auch die Erstellung einer Webseite), sollten Sie es vermeiden, urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial zu verwenden. Seien Sie sensibel im Umgang mit Bildern und Fotografien von Webseiten wie pixabay und pexels, die Bilder und Fotografien teilweise kostenfrei zur Verfügung stellen. Nicht immer umfasst die Lizenz auch die Verwendung der Materialien in gedruckten und digitalen Erzeugnissen. Prüfen Sie die Lizenzen sorgfältig! Vervielfältigungen von gemeinfreien visuellen Werken, z. B. Fotos alter Gemälde, genießen keinen Leistungsschutz mehr und können – unter Angabe der Quelle – verwendet werden.

TIPP: Empfehlenswert ist die Verwendung von eigenen Fotos und Bildern sowie die Verwendung von freien Inhalten, zum Beispiel Materialien, die unter einer CC-Lizenz erschienen sind. Ein Sonderfall sind bereits vom Urheber veröffentlichte Bilder, die man zeigt, um sich mit ihnen auseinanderzusetzen: Hier gilt das sogenannte Zitatrecht. Bildmaterial darf dann unbeschränkt öffentlich wiedergegeben werden, solange dies in einem sachgerechten und vernünftigen Umfang passiert.

Auch Online-Materialien, die Sie z.B. mit einer Suchmaschine finden, unterliegen dem Urheberrecht. Prüfen Sie deswegen immer die Nutzungsbedingungen („Terms of Use“) der Webseiten, deren Inhalte Sie für Ihre Hausarbeit oder Ihr Referat nutzen möchten. In jedem Fall müssen Sie die Quelle der genutzten Materialien angeben.

TIPP: Sie können speziell freie Webinhalte zur Nachnutzung finden, zum Beispiel Materialien, die unter einer CC-Lizenz erschienen sind.

In geringem Umfang (bis zu 15 %) und nur zur Erläuterung und als Beleg der vermittelten Inhalte können Sie urheberrechtlich geschütztes Audio- und Videomaterial innerhalb des geschlossenen Nutzerkreises Ihrer Lehrveranstaltung vorführen.Empfehlenswert ist es deswegen, im Lehrmaterial Links zu den Audio-/Videomaterial (z.B. zu öffentlich zugänglichen Plattformen wie YouTube) zu setzen. Solange die Audiodateien, Videos und Filme einer legalen Quelle entstammen und mit Einverständnis des Urhebers auf die Plattformen hochgeladen wurden, können Sie diese durch Nutzung des Links komplett zeigen.

Karten, die von Verlagen, Behörden oder anderen Institutionen im eigenen Namen herausgegeben werden und vor mehr als siebzig Jahren erschienen sind, dürfen Sie uneingeschränkt nutzen. Seien Sie vorsichtig bei der Nutzung von Online-Kartenmaterial und prüfen Sie auf jeden Fall die Nutzungsbedingungen („Terms of Use“).

TIPP: Zu empfehlen ist die Nutzung von OpenStreetMap (mehr Infos dazu von irights.info). Bei einer Nutzung der Daten von OpenStreetMap müssen Sie die Quelle angeben und sind zur Weitergabe unter gleichen Bedingungen verpflichtet. (Mehr zu Karten und Urheberrecht finden Sie unter: Deutsche Gesellschaft für Kartographie - Urheberrecht (PDF).)

Technische Zeichnungen (z. B. Konstruktionszeichnungen, medizinische und naturwissenschaftliche Abbildungen) sind oft urheberrechtlich geschützt. Solange Ihre Hausarbeit oder Ihr Referat unveröffentlicht bleibt, können Sie die Technischen Zeichnungen unter Angabe der Quelle verwenden. Planen Sie allerdings eine Veröffentlichung (z.B. auch die Erstellung einer Webseite), sollten Sie es vermeiden, urheberrechtlich geschützte Zeichnungen zu verwenden.

Nein. Die Dozentinnen und Dozenten sind Urheberinnen oder Urheber des Lehrmaterials und entscheiden persönlich, welche Materialien sie veröffentlichen möchten oder nicht. (Siehe auch: Rektorrundschreiben vom 16.12.2019).

Lehrende

Alle Ausführungen zu Präsentations-/Vortragsfolien beziehen sich auf Präsentationen/Vorträge im Rahmen von internen Lehrveranstaltungen an der TU Chemnitz. Für Vorlesungen und externe Vorträge gelten andere urheberrechtliche Regelungen.

Das Urheberrecht erlaubt Ihnen, eine Kopie oder ein Digitalisat für die private, nicht kommerzielle Nutzung anzufertigen. Erlaubt ist die Vervielfältigung von:

  • bis zu 15% eines veröffentlichten Werkes (z.B. aus einer Monographie, aus einer Publikums-/Kioskzeitung)
  • Abbildungen
  • einzelnen Beiträgen aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift (nicht aus einer Publikums-/Kioskzeitung!)
  • vergriffenen Werke
  • sonstigen Werke geringen Umfangs (geringer Umfang bedeutet für Druckwerke bis zu 25 Seiten, für Noten 6 Seiten, für Filme und Musik 5 Minuten)

Folgendes ist für die Kursleitenden, Kursteilnehmenden, Prüfer sowie Dritten, soweit dies der Präsentation des Unterrichts oder der Präsentation von Unterrichts- oder Lernergebnissen an der Bildungseinrichtung dient, erlaubt:

  • Zugang und Herunterladen einer Kopie
  • Ausdruck einer Kopie

Gemäß des Urheberrechtsgesetzes ist die weitere Vervielfältigung, Speicherung und Verbreitung (einschließlich per E-Mail) ohne die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers nicht gestattet.

TIPP: Hier finden Sie ein Vorblatt mit Urheberrechtshinweisen (PDF) für Digitalisate, die Sie über OPAL Ihren Studierenden zur Verfügung stellen.

TIPP: Verlinken Sie von Ihrem OPAL-Kurs direkt zum Katalog der Universitätsbibliothek. Von hier haben die Studierenden Zugriff auf die von der Bibliothek bereitgestellten E-Books und E-Zeitschriften.

Solange Sie die Quellen korrekt angeben, können Sie im geringen Umfang urheberrechtlich geschütztes Material in Ihrem Lehrmaterial verwenden.

TIPP: Nutzen Sie möglichst Materialien, die unter einer Lizenz veröffentlicht wurden, die die Nachnutzung eindeutig zulässt (z.B. CC-Lizenz). OER-Materialien eignen sich. Wenn Sie Online-Materialien verwenden wollen, ist es sinnvoller per Link auf die Inhalte zu verweisen als die Materialien zu kopieren.

Sie können Bildmaterial anderer Urheberinnen und Urheber zeigen, indem Sie es zitieren. Überprüfen Sie in jedem Einzelfall sorgfältig, ob Sie die Vorgaben zur Erfüllung eines Zitats einhalten (z.B. Veröffentlichung, Zitatzweck, Umfang)! Vergessen Sie nie, die Quelle anzugeben. Beachten Sie ggf. auch die Rechte abgebildeter Personen.

TIPP: Wenn Sie Fotografien oder Bilder zur Illustrierung Ihrer Vortragsfolien nutzen möchten, ist es empfehlenswert, eigene Fotografien/Bilder oder freie Inhalten zu verwenden, zum Beispiel Materialien, die unter einer CC-Lizenz erschienen sind.

In geringem Umfang (bis zu 15 %) und nur zur Erläuterung und als Beleg der vermittelten Inhalte können Sie urheberrechtlich geschütztes Audio- und Videomaterial innerhalb des geschlossenen Nutzerkreises Ihrer Lehrveranstaltung vorführen und auf OPAL bereitstellen. Empfehlenswert ist es deswegen, im Lehrmaterial Links zu den Audio-/Videomaterialien (z.B. zu öffentlich zugänglichen Plattformen wie YouTube) zu setzen. Solange die Audiodateien, Videos und Filme einer legalen Quelle entstammen und mit Einverständnis des Urhebers auf Audio- und Videoplattformen hochgeladen wurden, können Sie diese durch Nutzung des Links komplett zeigen.

TIPP: Wird Ihre Lehrveranstaltung aufgezeichnet, müssen Sie die Aufzeichnung während des Abspielens des Audio- und Videomaterials stoppen.

Solange Sie die Quellen korrekt angeben, können Sie im geringen Umfang (15 %) urheberrechtlich geschütztes Material in Ihren Prüfungsmaterialien verwenden. Wenn Sie im Nachhinein die Prüfungsmaterialien veröffentlichen oder an an weitere Studenten weitergeben möchten, müssen Sie das urheberrechtlich zitierte Material entfernen oder die Erlaubnis der Urheber*innen zur Verwendung einholen.

Marken und Logos können grundsätzlich zur ergänzenden Illustration von Lehrmaterialien genutzt werden. Dabei müssen Sie darauf achten, dass nicht der Eindruck erweckt wird, dass die Hersteller Herausgeber oder Initiatoren des Materials seien.

Forschende und Autorinnen຾

Für die EIGENE wissenschaftliche Forschung, also ausschließlich für die eigene Verwendung, können Sie bis zu 75% eines Werkes (beispielsweise aus einer gedruckten oder online zugänglichen Monographie) vervielfältigen oder vervielfältigen lassen. Diese Kopie darf nicht weitergegeben werden. Die Kopie oder Digitalisierung eines kompletten Werks zur Ablage ist nicht erlaubt.

Wenn Sie Fotografien oder Bilder zur Illustrierung Ihrer Dissertation oder anderer Veröffentlichungen nutzen möchten, ist es empfehlenswert, eigene Fotografien/Bilder oder von freien Inhalten zu verwenden, zum Beispiel Materialien, die unter einer CC-Lizenz erschienen sind. In jedem Werk, das Sie veröffentlichen wollen (auch Dissertationen und Habilitationen), benötigen Sie die Erlaubnis des Urhebers für die Verwendung von Bildern (Fotografien, Diagramme, Karten etc.) und Videos.

Ein Sonderfall sind bereits von der Urheberin oder dem Urheber veröffentlichte Bilder, die Sie zitieren, um sich mit ihnen auseinanderzusetzen: Hier gilt das sogenannte Zitatrecht. Bildmaterial darf dann unbeschränkt öffentlich wiedergegeben werden, solange dies in einem sachgerechten und vernünftigen Umfang passiert.

Karten, die von Verlagen, Behörden oder anderen Institutionen im eigenen Namen herausgegeben werden und vor mehr als siebzig Jahren erschienen sind, dürfen Sie uneingeschränkt nutzen. Seien Sie vorsichtig bei der Nutzung von Online-Kartenmaterial und prüfen Sie auf jeden Fall die Nutzungsbedingungen („Terms of Use“).

TIPP: Zu empfehlen ist die Nutzung von OpenStreetMap (mehr Infos dazu von irights.info). Bei einer Nutzung der Daten von OpenStreetMap müssen Sie die Quelle angeben und sind zur Weitergabe unter gleichen Bedingungen verpflichtet. (Mehr zu Karten und Urheberrecht finden Sie unter: Deutsche Gesellschaft für Kartographie - Urheberrecht (PDF).)

Technische Zeichnungen (z. B. Konstruktionszeichnungen, medizinische und naturwissenschaftliche Abbildungen) sind oft urheberrechtlich geschützt. Planen Sie eine Veröffentlichung, sollten Sie es vermeiden, urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial zu verwenden.

Quantitative Daten können nur als Datenbankwerk (§4 UrhG) aufgrund besonderer Zusammenstellung geschützt sein. Dies gilt ausschlißelich für die Struktur, nicht für die Inhalte als solche. Quantitative Daten erreichen oft nicht die Schöpfungshöhe im Sinne des Urheberrechtsschutzes. Qualitative Daten können dagegen urheberrechtlich geschützt sein. Wenn die Schöpfungshöhe erreicht wird und keine vertraglichen Vereinbarungen zur Geheimhaltung bestehen, kann der Urheber der Daten über die Veröffentlichung und Nachnutzung entscheiden. Zu beachten sind außerdem Patentrecht und Dienstvertragsrecht. Mehr Informationen zu Rechten und Pflichten im Umgang mit Forschungsdaten finden Sie unter Forschungsdaten.info - Rechte und Pflichten

Mehr Hinweise zum Veröffentlichen Ihrer wissenschaftlichen Qualifikationsarbeit finden Sie unter Publizieren | Hochschulschriftenstelle.

Wenn Sie Ihre Forschungsergebnisse Open Access publizieren möchten, finden Sie unter Publizieren | Open Access - Urheberrecht weitere Informationen.