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Termine

Termine und Fristen

Ethikanträge können bei der Ethikkommission der TU Chemnitz jederzeit eingereicht werden. Für Kurzanträge beginnt der Begutachtungsprozess unmittelbar. Hauptanträge werden mündlich in der nächsten Sitzung der Ethikkommission erörtert; bitte beachten Sie dazu die folgenden Sitzungstermine und Fristen:

Termine 2025

Die nächsten Sitzungen der Ethikkommission finden wie folgt statt:

  • Do., 13.03.2025, 13-15 Uhr (Antragsfrist: Di., 04.03.2025)
  • Mi., 16.04.2025, 11-13 Uhr (Antragsfrist: Mo., 07.04.2025)
  • Mi., 14.05.2025, 11-13 Uhr (Antragsfrist: Mo., 05.05.2025)
  • Fr., 13.06.2025, 9-11 Uhr (Antragsfrist: Mi., 04.06.2025)
  • Do., 10.07.2025, 11-13 Uhr (Antragsfrist: Di., 01.07.2025)
  • Fr., 05.09.2025, 9-11 Uhr (Antragsfrist: Mi., 27.08.2025)

Die Antragsfrist bezieht sich auf Hauptanträge, die in der jeweiligen Sitzung erörtert werden sollen.
Die Einreichung von Kurzanträgen ist nicht an Sitzungstermine gebunden.

Häufige Fragen zu Terminen, Fristen und Bearbeitungsdauern

Im Falle von Kurzanträgen erhalten Sie das Votum der Ethikkommission in der Regel spätestens vier Wochen nach Einreichung Ihres (vollständigen) Antrags.
Im Falle von Hauptanträgen erhalten Sie das Votum der Ethikkommission in der Regel spätestens 10 Tage nach der Sitzung, in der Ihr Antrag behandelt wird.

Bitte beachten Sie, dass sowohl für Kurz- als auch für Hauptanträge vor Beginn der Begutachtung eine formale Prüfung seitens der Geschäftsstelle der Ethikkommission der TU Chemnitz erfolgt. Bei Bedarf werden Sie zu Ergänzungen bzw. Nachbesserungen Ihres Antrags aufgefordert. Die oben genannten Begutachtungsdauern beziehen sich auf den Zeitpunkt, zu dem Ihr Antrag vollständig vorliegt.

Planen Sie für die Erstellung Ihres Ethikantrags ausreichend Zeit ein. Reichen Sie Ihren Ethikantrag vollständig ein und beachten Sie die Hinweise innerhalb der Software "Ethiktool". Wenden Sie sich bei Bedarf an den technischen Support für diese Software bzw. lassen Sie sich inhaltlich von der Geschäftsstelle der Ethikkommission der TU Chemnitz beraten. So können Sie in der Regel vermeiden, dass Sie zu Ergänzungen bzw. Nachbesserungen aufgefordert werden, die zu Verzögerungen führen.

Um die Begutachtung zu erleichtern, achten Sie beim Verfassen des Antrags auf eine nachvollziehbare Darstellung aller wesentlichen Aspekte Ihres Forschungsvorhabens. Bitte denken Sie daran, dass die Mitglieder der Ethikkommission nicht primär aus Ihrem Fachbereich stammen. Wählen Sie daher eine Beschreibungsebene, die sich an ein generelles humanwissenschaftlich arbeitendes Publikum richtet.

Nein, die Bewilligung der Ethikkommission darf nicht rückwirkend ausgesprochen werden. Ein positives Votum der Ethikkommission muss vor Beginn der Durchführung eines Forschungsvorhabens vorliegen. Mit "Durchführung" ist hier in der Regel die Datenerhebung gemeint.

Bitte beachten Sie auch die FAQ-Seite mit Antworten auf weitere häufig gestellte Fragen zur Arbeitsweise der universitätsweiten Ethikkommission der TU Chemnitz. Gern beantwortet die Geschäftsstelle Ihre darüber hinausgehenden Fragen.

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