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Studierendenservice und Studienberatung
Krankenversicherung
Studierendenservice und Studienberatung 

Krankenversicherung

Jeder Studierende unterliegt der Krankenversicherungspflicht.

  1. Eine Einschreibung erfolgt nur, wenn eine gesetzliche Krankenkasse den Versicherungsstatus bestätigt hat

Jeder Studienbewerber muss sich vor der Einschreibung mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen und diese auffordern im elektronischen Verfahren den Nachweis über den Versicherungsstatus an die Hochschule zu melden.

Die Krankenkasse meldet der Hochschule, ob der Studienbewerber versichert oder nicht gesetzlich versichert ist. Die Meldung über den Versicherungsstatus wird von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse direkt per elektronischer Datenübermittlung an die TU Chemnitz übermittelt. Einen schriftlichen Nachweis über die Krankenversicherung müssen Sie uns bei der Einschreibung nicht zusätzlich mit vorlegen.

Es ist auch möglich sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und sich privat zu versichern. In diesem Fall muss sich mit einem Nachweis über die private Krankenversicherung an eine gesetzliche Krankenkasse gewandt werden. Daraufhin meldet die gesetzliche Krankenkasse der TU Chemnitz elektronisch den Versicherungsstatus.

Die Meldung über die Einschreibung an der TU Chemnitz wird automatisch an die Krankenkasse übermittelt.

  1. Welche gesetzliche Krankenkasse ist zuständig?

Für den Nachweis des Versicherungsstatus im elektronischen Meldeverfahren sind folgende Krankenkassen zuständig:

  1. Für einen bereits bei einer Krankenkasse Versicherten ist die Krankenkasse zuständig, bei der er versichert ist.
  2. Für einen versicherungspflichtigen Studenten ist die kraft Gesetzes zuständige oder die gewählte Krankenkasse zuständig.
  3. Für einen versicherungsfreien oder für einen nicht versicherungspflichtigen Studenten ist die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestand, im Übrigen eine der Krankenkassen, die bei Versicherungspflicht zuständig wären oder gewählt werden könnten zuständig.
  4. Für einen von der Versicherungspflicht befreiten Studenten ist die Krankenkasse zuständig, die die Befreiung vorgenommen hat.

Wechsel der Krankenkasse

Von Studierenden, die ihre Krankenkasse wechseln, benötigt die TU Chemnitz von der neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung über den Krankenkassenwechsel. Bitte machen Sie Ihre neue Krankenkasse darauf aufmerksam.

Absendernummer für elektronische Meldung

In einigen Fällen muss die Absendernummer/Hochschulnummer angegeben werden. Diese lautet für die TU Chemnitz: H0001471

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