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Studierendenservice und Studienberatung
Information

Bewerbung für eine Gasthörerschaft

Zu einzelnen Lehrveranstaltungen können entsprechend der Immatrikulationsordnung der TU Chemnitz Gasthörer zugelassen werden. Als Gasthörer benötigen Sie keine Hochschulzugangsberechtigung.

Das Gasthörerstudium ist gebührenpflichtig. Der zurzeit gültige Gebührensatz beträgt 40,00 Euro je Semester. Der Umfang der belegbaren Lehrveranstaltungen liegt bei maximal 18 Semesterwochenstunden. Eine Teilnahme an Prüfungen ist jedoch nicht möglich.Der Besuch von Lehrveranstaltungen im Bereich der Fremdsprachenausbildung ist im Rahmen einer Gasthörerschaft nicht möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Fremdsprachen der Technischen Universität Chemnitz.

Die Gasthörerschaft endet automatisch mit Ablauf des Semesters. Die Gasthörerschaft ist für jedes Semester neu zu beantragen.

Für die Einschreibung als Gasthörer füllen Sie bitte den Antrag auf Gasthörerschaft aus. Diesen können Sie dann per Post an den Studierendenservice senden. Nach Bearbeitung Ihres Antrages senden wir Ihnen einen Überweisungsträger für die Zahlung der Gebühren zu. Nachdem der Eingang der Gebühr bei uns registriert wurde, (erfolgt in der Regel 5 Arbeitstage nach der Überweisung) erhalten Sie Ihren Gasthörerausweis per Post.

Mit Erhalt des Gasthörerausweises sind Sie berechtigt, die gewählten Lehrveranstaltungen zu besuchen. Bei Bedarf weisen Sie sich dort mit Ihrem Gasthörerausweis aus.

Für Interessierte Gasthörerinnen und Gasthörer kann ein eingeschränkter Zugang zu den Diensten des Universitätsrechenzentrums freigeschalten werden. Dies umfasst die Nutzung des Campusnetzes, E-Mail und Webdienste wie Opal sowie Linux. Sofern Sie neben der Gasthörerschaft zusätzlich einen Uni-Account beantragen möchten, erfolgt die Beantragung der Gasthörerschaft und des Uni-Accounts unter persönlicher Vorsprache vor Ort im Studierendenservice. Die Bezahlung der Gasthörergebühr erfolgt vor Ort mit EC- bzw. Kreditkarte. Für die Freischaltung des Uni-Accounts ist ein amtlich gültiger Personalausweis oder Reisepass (im Original) vorzulegen.

Informationen für Geflüchtete

Geflüchtete im Zusammenhang mit dem Ukrainekonflikt können eine Befreiung von der Gasthörergebühr beantragen. Die Beantragung der Gebührenbefreiung ist im Antrag auf Gasthörerschaft zu kennzeichnen. Als Nachweis sind eine Passkopie und die Kopie eines Aufenthaltsdokumentes mit einzureichen.