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Meldestelle für Hinweise
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Interne Meldestelle für Hinweise

Das Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) hat eine unabhängige interne Meldestelle für Verstöße gemäß Richtlinie (EU) 2019/1937 sowie des Hinweisgeberschutzgesetzes eingerichtet, an die sich die Beschäftigten der Technischen Universität Chemnitz wenden können.

Das Informationsschreiben des SMWK zur Einrichtung der Meldestelle finden Sie hier.

Eine zwischen dem SMWK und dem Hauptpersonalrat abgeschlossene Dienstvereinbarung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes ist hier abrufbar.

Hinweisgebende Personen haben die Möglichkeit sich elektronisch, schriftlich, mündlich oder persönlich an die Hinweisgeberstelle im SMWK zu wenden. Es stehen folgende Meldekanäle zur Verfügung:

E-Mail: Hinweisgeberstelle@SMWK.sachsen.de

Telefonnummer: 0351 - 564 63900

Postanschrift: Hinweisgeberstelle beim SMWK | Postfach 100920 | 01079 Dresden

Hausanschrift: Hinweisgeberstelle beim SMWK | Wigardstraße 17 | 01097 Dresden

Darüber hinaus steht Ihnen auch die externe Meldestelle im Bundesamt für Justiz (BfJ) zur Verfügung.


Durch die neuen gesetzlichen Regelungen werden gemeinsame Mindeststandards für den Schutz von Personen festgelegt, die Verstöße gegen nationales Recht sowie das Unionsrecht in einer Vielzahl von Bereichen wie Datenschutz, öffentliches Auftragswesen, Geldwäsche und Steuerhinterziehung, Verbraucherschutz, Verkehrssicherheit oder Umweltschutz melden. Durch frühzeitiges Erkennen von Rechtsverstößen können vom Unternehmen geeignete Präventionsmaßnahmen ergriffen und Schäden abgewendet werden.

Hinweisgeber sollen damit vor Repressalien durch den Arbeitgeber geschützt und die Vertraulichkeit ihrer Identität gewahrt werden.

Die Interne Meldestelle ist gemäß § 2 HinschG zuständig für

1. Verstöße, die strafbewehrt sind,

2. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,

3. sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft

       Dazu gehören unter anderem:

  • Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Produktsicherheit und -konformität,
  • Sicherheit im Straßenverkehr,
  • Umweltschutz,
  • Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit,
  • Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz,
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit,
  • Verbraucherrechte und des Verbraucherschutz,
  • Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation, zum Schutz personenbezogener Daten,
  • Sicherheit in der Informationstechnik.

4. Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesen Verfahren ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte,

und weitere Finanz- und steuerrechtliche Verstöße. (Hinweisgeberschutzgesetz)

Sollten Sie Hinweise auf andere Verstöße haben oder Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Beauftragten der TUC.

  • Protestierende Personen stehen vor einem Bagger in einem Tagebau.

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