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Rektorat
Anti-Korruption

Anti-Korruption

Ansprechpartnerin für Anti-Korruption

Die Ansprechpartnerin für Anti-Korruption steht als vom Rektor bestellte Vertrauensperson allen Beschäftigten und Studierenden der Universität zur Verfügung. Sollten Sie einen Korruptionsverdacht haben, so wenden Sie sich bitte (auch ohne Einhaltung des Dienstwegs) vertraulich an die Ansprechpartnerin für Anti-Korruption. Auch bei Fragen zu geeigneten Maßnahmen der Korruptionsprävention können Sie sich gern an die Ansprechpartnerin wenden.

Portrait: Katharina Knauf
Katharina Knauf

Per Mail (Verschlüsselung möglich)

S/MIME: Zertifikatsimport im Verzeichnis der Nutzerzertifikate (DFN-PKI)

Nähere Informationen zur Beantragung eines eigenen X.509-Zertifkates, mit dem Sie Ihre E-Mails signieren und verschlüsselte E-Mails senden und empfangen können, finden Sie unter folgendem (zugriffsbeschränkten) Link: https://www.tu-chemnitz.de/urz/security/ca/pcert.html.

Korruptionsbegriff

Unter Korruption versteht man den Missbrauch einer amtlichen Funktion zur Erlangung eines ungerechtfertigten Vorteils für sich oder einen Dritten. Die Vorteile, die der Amts- oder Funktionsträger erhält, können z. B. Bargeld, Gutscheine, Veranstaltungstickets, Sachzuwendungen oder Dienstleistungen sein. Im Gegenzug verschafft der Nehmer dem Geber beispielsweise Aufträge, gute Noten oder gibt interne Informationen weiter.

Gefährdete Bereiche

Als korruptionsgefährdet gelten vor allem die Hochschulbereiche, in denen Entscheidungen besondere Auswirkungen materieller oder immaterieller Art für Andere haben oder vertrauliche Informationen vorhanden sind. Dies betrifft zum Beispiel die Vergabe von Aufträgen, die Erteilung von Genehmigungen, das Prüfungswesen oder die Stellenbesetzung.

Folgen von Korruption

Korruption behindert den fairen Wettbewerb und kann erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Sie führt darüber hinaus zu einer negativen Außenwirkung und beschädigt das Vertrauen gegenüber der Universität und ihren Mitarbeitern.

Dem an der Korruption beteiligten Amtsträger drohen disziplinar­- oder arbeitsrechtliche sowie erhebliche strafrechtliche Konsequenzen. Zu den Straftatbeständen gehören Vorteilsannahme (§ 331 StGB), Bestechlichkeit (§ 332 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB). Neben Geld- oder Freiheitsstrafen können auch Schadenersatzforderungen auf den Amtsträger zukommen.

Korruptionsvorbeugung

Korruption kann nur verhindert und bekämpft werden, wenn alle Beschäftigten gemeinsam das Ziel verfolgen, dass Korruption weder geduldet noch unterstützt wird.

Oftmals sind die Grenzen zwischen Korruption und legalem Verhalten fließend und nicht direkt ersichtlich. Um von vornherein Situationen zu vermeiden, die für die beteiligten Personen und die Universität zu Problemen führen können, ist es wichtig, alle Beschäftigten zu sensibilisieren, regelmäßig über die geltenden Bestimmungen zu informieren sowie Prozesse transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Die Verwaltungsvorschrift zur präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung enthält die geltenden Regelungen.

Ein Punkt, der besonders oft Fragen aufwirft, ist die Annahme von Geschenken. Öffentliche Bedienstete dürfen Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile weder für sich noch für einen Dritten in Bezug auf das Amt oder die dienstliche Tätigkeit fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen von dem Verbot kann es nur in den Fällen geben, in denen der Vorteil nicht gefordert wurde und eine Beeinflussung der Bediensteten durch eine Annahme nicht zu befürchten ist. Die geltenden Regelungen sind in der Verwaltungsvorschrift zum Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteile erläutert.

Verhalten bei Korruptionsverdacht

Alle Beschäftigten der TU Chemnitz sind verpflichtet, ihre Vorgesetzten oder die Ansprechpartnerin für Anti-Korruption unverzüglich zu informieren, wenn sie konkrete, nachvollziehbare Anhaltpunkte auf korruptes Verhalten erlangen. Dies ist wichtig, um selbst jeglichem Korruptionsverdacht zu entgehen und um Maßnahmen gegen Dritte einleiten zu können, falls sich der Verdacht erhärtet.

Die Angaben werden vertraulich behandelt. Ergibt sich jedoch ein konkreter, strafrechtlich relevanter Korruptionsverdacht, wird dieser den Strafverfolgungsbehörden unverzüglich zur Durchführung weiterer Ermittlungen angezeigt.

Richtlinien

Korruptionsbekämpfung: Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Sachsen (VwV Anti-Korruption)

Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile: Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch die öffentlich Bediensteten des Freistaates Sachsen (VwV Belohnungen, Geschenken und sonstige Vorteile)

Um auf ungewollte Geschenke angemessen reagieren zu können, ist der Musterbrief der vorgenannten Verwaltungsvorschrift hilfreich.