Modul "Bachelor-Arbeit"
Modul BSeKo-17 des SeKo-Bachelorstudiengangs (Studienordnung 2023 bzw. 2022)
In der Studienordnung 2016 des SeKo-Bachelorstudiengangs sind die untenstehenden Inhalte nicht alle im Modul "Bachelor-Arbeit" gebündelt, sondern zusätzlich auf das Modul "Forschungsseminar" verteilt. Alle weiteren Informationen gelten für alle Studienordnungs-Versionen (2016, 2022 und 2023), sofern es nicht explizit anders gekennzeichnet ist.
Bei regulärem Studienverlauf belegen Sie das Modul "Bachelor-Arbeit" im 6. Fachsemester. Es ist empfehlenswert, sich bereits zum Ende des 5. Fachsemesters auf eine betreuende Arbeitsgruppe festzulegen. Hierfür dient die Belegung von Forschungsseminaren im Rahmen des Moduls Aktuelle Forschungsarbeiten im Bereich Sensorik und Kognition im 5. Fachsemester des SeKo-Bachelorstudiengangs (Studienordnung 2023 bzw. 2022).
Lehrveranstaltungen
Das Modul "Bachelor-Arbeit" beinhaltet gemäß Studienordnung 2023 bzw. 2022 neben der eigentlichen Anfertigung der Bachelorarbeit folgende Lehrveranstaltungen:
- Forschungsseminar (2 LVS)
- Im Forschungsseminar lernen Sie die wesentlichen Forschungsinhalte und Herangehensweisen der Arbeitsgruppe, in der Sie Ihre Bachelorarbeit anfertigen, genauer kennen. Sie tauschen sich mit anderen Studierenden und Mitarbeitenden der Arbeitsgruppe aus.
- Nähere Informationen zu den angebotenen Forschungsseminaren
- Institutskolloquium Physik oder Institutskolloquium Psychologie (1 LVS)
- Im Institutskolloquium lernen Sie die Forschungstätigkeit an den Instituten für Physik und Psychologie über Ihre betreuende Arbeitsgruppe hinaus kennen. Sie können Veranstaltungen aus beiden Kolloquiumsreihen frei wählen. Eine Einschreibung ist nicht erforderlich.
- Programm des Institutskolloquiums Physik
- Programm des Institutskolloquiums Psychologie
Organisatorisches / FAQs zur SeKo-Bachelorarbeit
Für allgemeine Fragen und eine generelle Orientierung hinsichtlich der Anfertigung von SeKo-Bachelorarbeiten konsultieren Sie bitte
zunächst die Folien der diesbezüglichen Studieninformationsveranstaltung:
Hinweise zu
Bachelorarbeiten (PDF) (Infoveranstaltung vom 04.11.2024)
Für individuelle Anfragen zu den Regelungen für SeKo-Bachelorarbeiten nutzen Sie bitte die Adresse
studienberatung_seko@…*
Bitte stellen Sie die Anfrage von Ihrer TU-Chemnitz-Mailadresse aus.
Antworten auf die häufigsten Fragen zu SeKo-Bachelorarbeiten haben wir darüber hinaus hier für Sie zusammengestellt:
Alle Arbeitsgruppen, deren Forschungsseminare für SeKo-Studierende offen sind, bieten grundsätzlich auch Bachelorarbeitsthemen für SeKo-Studierende an. Bitte beachten Sie, dass das konkrete Thema im inhaltlichen Zusammenhang mit dem SeKo-Bachelorstudiengang stehen muss (§19(2) der Prüfungsordnung). Wenn Sie hinsichtlich der thematischen Passung unsicher sind, senden Sie eine Vorab-Anfrage an den Prüfungsausschuss unter pav_seko@…* mit einer kurzen Erläuterung des geplanten Themas und Angaben zur betreuenden Arbeitsgruppe.
Darüber hinaus bieten auch andere Arbeitsgruppen und externe Institutionen regelmäßig Bachelorarbeiten an, die für SeKo-Studierende geeignet sind. Falls Sie planen, Ihre Bachelorarbeit extern oder in einer in der Studienordnung nicht aufgeführten Arbeitsgruppe durchzuführen, wenden Sie sich bitte ebenfalls frühzeitig per E-Mail ( pav_seko@…*) an den Prüfungsausschuss, um die Eignung des Themas sicherzustellen.
Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt über das Zentrale Prüfungsamt (ZPA), das die formalen Voraussetzungen prüft (PDF-Formular). Nach erfolgreicher formaler Prüfung leitet das ZPA die Unterlagen an den Prüfungsausschuss zur inhaltlichen Prüfung weiter. Bitte beachten Sie hierzu:
- Die Arbeit muss vor Beginn der Tätigkeit daran angemeldet werden.
- Die Anmeldung (Ausgabe des Themas) kann nicht rückwirkend erfolgen. Bitte beachten Sie Postlaufzeiten und Bearbeitungszeiten.
- Die beiden Personen, die die Bachelorarbeit begutachten, müssen als "Erster Prüfer" und "Zweiter Prüfer" auf dem Formular benannt sein. Nur der erste Prüfer unterschreibt das Formular, aber bitte stellen Sie sicher, dass auch der zweite Prüfer seiner Funktion zugestimmt hat.
Unmittelbar vor der Anfertigung der Bachelorarbeit ist deren detaillierte Planung ein zentraler Aspekt. Das Exposé bildet diese Planung ab und stellt die Prüfungsvorleistung zu Ihrer Bachelorarbeit dar. Das Exposé dient unter anderem dazu, dass für beide Seiten - für Sie und für die betreuende Arbeitsgruppe - schriftlich festgehalten ist, welche Aufgaben und Ziele die Bachelorarbeit umfasst. Dazu gehört in der Regel ein Arbeits- und Zeitplan sowie – auch im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis – eine Festlegung der geplanten (Analyse-)Methoden. Das Exposé ist die formale Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit und zu deren mündlicher Präsentation.
Die eigentliche Arbeit an der Bachelorarbeit (z.B. konkrete Schritte zur Programmierung und Implementierung, die Datenerhebung bei empirischen Studien) darf nicht begonnen werden, bevor die Anmeldung der Arbeit (Themenausgabe) durch den Prüfungsausschuss genehmigt wurde. Eine rückwirkende Themenausgabe ist nicht möglich. Diese Regelung dient Ihrem Schutz; sie wirkt darauf hin, das Thema so anzulegen, dass es in seinem Umfang zur Bearbeitungsdauer passt (insbesondere soll sie eine Schutzfunktion vor zu umfangreichen Themen bieten). Zugleich üben Sie, das Thema in der vorgesehenen Zeit erfolgreich zu bearbeiten, und entwickeln damit eine wichtige Kompetenz für die spätere Projektbearbeitung im Berufsleben.
In der Studienordnung 2016 des SeKo-Bachelorstudiengangs ist kein Exposé als Prüfungsvorleistung vorgesehen. Wir legen Ihnen aber ans Herz, in Ihrem eigenen Interesse dennoch ein Exposé zu verfassen. Bitte besprechen Sie das mit Ihrer betreuenden Arbeitsgruppe.
Die Bachelorarbeit wird in der Regel von zwei Personen bewertet. Über die Bestellung der beiden Prüfenden entscheidet der SeKo-Prüfungsausschuss auf Basis Ihres Vorschlags auf dem Anmelde-Formular (PDF-Formular). Bitte beachten Sie bei Ihrem Vorschlag folgende Regelungen:
- Unter den Prüfenden soll sich die Betreuerin bzw. der Betreuer der Bachelorarbeit befinden (§19 Abs. 7 Satz 2 der Prüfungsordnung).
- Die Prüfenden müssen im Prüfungsfach oder in einem Teilgebiet des Prüfungsfachs zur selbständigen Lehre berechtigt sein (§17 Abs. 1 der Prüfungsordnung). In der Praxis soll sich unter den Prüfenden mindestens eine Person befinden, die Professorin, Professor, Privatdozentin, Privatdozent, habilitierte Mitarbeitende, habilitierter Mitarbeiter oder diesen Personen gleichgestellt ist und im SeKo-Bereich Lehrveranstaltungen anbietet.
- Die Prüfenden müssen mindestens über einen Bachelorabschluss oder einen äquivalenten Abschluss (z.B. Diplom) verfügen (§17 Abs. 1 Satz 5 der Prüfungsordnung).
Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch darauf haben, dass Ihrem Vorschlag entsprochen wird.
Für die Bearbeitung der Bachelorarbeit sind 18 Wochen veranschlagt. Die genaue Frist (Abgabetermin)
entnehmen Sie bitte dem Schreiben des ZPA zur Ausgabe des Themas. Bitte halten Sie diese Frist unbedingt ein
– bei Überschreitung gilt Ihre Bachelorarbeit als nicht bestanden.
Mit entsprechender Begründung können Sie einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
stellen; dieser darf maximal 3 Wochen umfassen. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. Bitte
reichen Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig ein und denken Sie an die Unterschrift der betreuenden
Person.
Die Einreichung des Verlängerungsantrags (PDF-Formular) erfolgt wiederum über das Zentrale Prüfungsamt (ZPA), das die
formalen Voraussetzungen prüft und den Antrag dann zur inhaltlichen Prüfung an den
Prüfungsausschuss weiterleitet.
Themenänderungen bedürfen der Zustimmung des Prüfungsausschusses. Ergibt sich daraus keine inhaltliche Veränderung, kann der Antrag hierzu formlos per E-Mail an pav_seko@…* gestellt werden. Dabei sind altes und neues Thema wörtlich zu nennen.
Studierende nach Studienordnung 2016 sind durch die Anmeldung zur Bachelorarbeit
nicht automatisch für deren Präsentation angemeldet. Bitte melden Sie sich separat zur
entsprechenden Prüfungsleistung an. Die Anmeldung zur Präsentation gilt nur für das jeweils
laufende Semester, und Sie müssen bei der Anmeldung im SeKo-Bachelorstudiengang immatrikuliert sein. Nach erfolgter
Anmeldung fordern Sie bitte das Prüfungsformular direkt im Zentralen
Prüfungsamt (ZPA) an.
Studierende nach Studienordnung 2023 bzw. 2022 sind mit der Anmeldung zur Bachelorarbeit automatisch für
deren Präsentation angemeldet. Es ist keine separate Anmeldung zur entsprechenden Prüfungsleistung
erforderlich. Wenn Sie Ihre Präsentation vor der Abgabe der Bachelorarbeit absolvieren, fordern Sie bitte
rechtzeitig das Prüfungsformular im Zentralen
Prüfungsamt (ZPA) an.
Als Prüfer für die Präsentation dienen in allen Studienordnungen in der Regel die Gutachter Ihrer
Bachelorarbeit. Bitte denken Sie – insbesondere bei externen Arbeiten – daran, rechtzeitig einen
Termin im Forschungsseminar Ihrer betreuenden Arbeitsgruppe zu vereinbaren.
*Hinweis: E-Mails an diese Adresse werden über das Ticketsystem OTRS verarbeitet; bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise.