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Praktikum

Praktikum in der Allgemeinen Erziehungswissenschaft


Die Professur Allgemeine Erziehungswissenschaft (AEW) bietet für das Studium der Pädagogik die Beratung, Betreuung und Begleitung von Pflichtpraktika in Vollzeit und Teilzeit an.
 

Welche Studiengänge betrifft das?

  • Bachelorstudiengang (B.A.) Pädagogik: 320 Pflichtstunden im Rahmen des Studienschwerpunktes AEW (Modul ZM2) – In der Regel ist das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem 4. und 5. Semester zu absolvieren.
  • Masterstudiengang (M.A.) Pädagogik: 240 Pflichtstunden (Modul MP) – In der Regel ist das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem 2. und 3. Semester zu absolvieren.
 

Wo kann ich mein Pflichtpraktikum durchführen?

Ein Praktikum in Betreuung der AEW kann nach vorheriger Absprache u.a. in einem der folgenden Handlungsfelder bzw. Einrichtungen durchgeführt werden:

  • Einrichtungen und Organisationen außerschulischer Bildung, Erziehung und Beratung (z.B. Jugendmigrationsdienst, naturbezogene oder kulturelle Bildungseinrichtungen, Nachhilfeeinrichtungen)
  • Einrichtungen und Träger der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. betreutes Kinder- und Jugendwohnen, offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendamt)
  • weitere Einrichtungen des öffentlichen und privaten Wohlfahrtswesens
  • freie und private Träger und Einrichtungen der allgemeinen Bildung (z.B. freie Grundschulen, Oberschulen),
  • Einrichtungen und Organisationen, in denen zu Themen der AEW geforscht wird (z.B. DJI, DIPF),
  • Einrichtungen und Träger der pädagogischen Aus- und Weiterbildung (z.B. Berufsfachschulen für Erzieher:innen, DPFA)
 

Welche Schritte sind rund um das Pflichtpraktikum notwendig?

  1. Selbständige Recherche und Suche nach geeigneten Praktikumsstellen bzw. -einrichtungen
  2. Suche nach einer geeigneten Betreuerin bzw. einem geeigneten Betreuer aus dem Team der Professur (z.B. über die Informationen auf den Seiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Erziehungswissenschaft)
  3. Kontaktaufnahme und Vereinbarung eines ersten Gesprächs mit einer geeigneten Betreuerin bzw. einem geeigneten Betreuer aus der AEW und Klärung der Passfähigkeit der formalen und fachlichen Anforderungen
  4. Bewerbungsgespräch mit der Praktikumsstelle und Unterzeichnung eines Praktikumsvertrags
  5. Bei Bedarf nochmalige Abstimmung mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer vor Antritt des Praktikums (z.B. zu Forschungsfragen, Dokumentations-/Reflexionsmöglichkeiten, Verhalten in Konfliktfällen etc.)
  6. Durchführung des Pflichtpraktikums (Rücksprache mit Betreuerin bzw. Betreuer bei auftretenden Problemen)
  7. Nach dem Praktikum erfolgt ein Auswertungsgespräch und die Absprache zur Anfertigung des Praktikumsberichtes. Kontaktieren Sie die Betreuerin bzw. den Betreuer für einen Gesprächstermin.
  8. Einreichung des Praktikumsberichtes 6 Wochen nach dem letzten Praktikumstag (Einreichung ausschließlich in digitaler Form an aew-pruefungen@phil.tu-chemnitz.de). Die Note wird nach Begutachtung an das ZPA weitergegeben.
 

Was ist sonst noch in Vorbereitung und Durchführung eines Pflichtpraktikums zu beachten?

  1. Für die vertragliche Absicherung des Praktikums ist ein Praktikumsvertrag notwendig. Sie können dafür das Standardformular auf der Webseite des Instituts für Pädagogik (B.A. Pädagogik oder M.A. Pädagogik) nutzen. Einige Praktikumseinrichtungen bevorzugen ihren eigenen Vordruck, was von uns ebenfalls akzeptiert wird. Sie können den Praktikumsvertrag von der Betreuerin bzw. vom Betreuer gegenzeichnen lassen.
  2. Zur Dokumentation und als formaler Nachweis sind nach dem Praktikum der Praktikumszeitraum, die absolvierten Stunden und die Praktikumstätigkeiten von der Praktikumseinrichtung schriftlich zu bestätigen. Auch hier können Sie das Standardformular (B.A. Pädagogik oder M.A. Pädagogik) auf der Webseite des Instituts für Pädagogik oder ein entsprechendes Dokument der Praktikumseinrichtung nutzen. Die Praktikumsbestätigung ist dem Praktikumsbericht in digitaler Form beizufügen.
  3. Der Praktikumsbericht als Prüfungsleistung zum Praktikum soll wissenschaftlichen Standards entsprechen. Informieren Sie sich hierzu in den Hinweisen in der Handreichung zum wissenschaftlichen Arbeiten und treffen Sie entsprechende Absprachen zu Fragestellung, Aufbau und Literatur mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer. Schauen Sie sich bei Bedarf auch den aktuellen Musterentwurf eines Praktikumsberichtes an.
  4. Die längere, über die Pflichtstunden hinausgehende Durchführung eines Praktikums ist möglich, wird aber durch die universitären Bearbeitungsstellen nicht zertifiziert. Deshalb sollte prinzipiell eine Zertifizierung (Arbeitszeugnis) des Praktikums durch die Praktikumseinrichtung für die eigene Vita eingeholt werden.
  5. Die Dauer eines Praktikums in Teilzeit ist mit den jeweiligen Ansprechpartnern bzw. -partnerinnen der Praktikumseinrichtung zu klären.

 

Freiwillige Praktika

Es ist auch möglich, freiwillige Praktika zu absolvieren, die aber anderen rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen als ein Pflichtpraktikum. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen an ein(e) wissenschaftliche(n) Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Professur oder an die Fachstudienberatung, um die formalen Voraussetzungen und andere relevante Fragen zu klären.