Erweiterter Senat (§ 81a SächsHSFG)
(1) Der Erweiterte Senat setzt sich gemäß § 81a Abs. 1 SächsHSFG i.V.m. § 17 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Grundordnung der TU Chemnitz aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern des Senates nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 der Grundordnung der TU Chemnitz und 34 stimmberechtigten Vertretern aus den Mitgliedergruppen nach § 50 Abs. 1 Satz 1 SächsHSFG zusammen. Der Rektor, die Prorektoren, der Kanzler, die Dekane und die/der Gleichstellungsbeauftragte der TU Chemnitz gehören dem Erweiterten Senat mit Rede- und Antragsrecht an.
(2) Der Erweiterte Senat ist zuständig für die Wahl und die Abwahl des Rektors sowie für die Beschlussfassung über die Grundordnung und ihre Änderung.
(3) Der Rektor bereitet die Sitzungen des Erweiterten Senates vor und führt den Vorsitz.
Sitzungstermine Erweiterter Senat | |
Geschäftsführung Erweiterter Senat | Mitarbeiterin Erweiterter Senat |
Manuela Helmert | Rebecka Doering |
Tel.: +49 371 531-12100 | Tel.: (0371) 5 31 35969 |
Fax: +49 371 531-12109 | Fax: (0371) 5 31 12109 |
Sitz: Straße der Nationen 62, Raum 112 | Sitz: Straße der Nationen 62, Raum 111 |
E-Mail: manuela.helmert@... | E-Mail: rebecka.doering@... |