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Rechtliches

Verlagsverträge

Im Verlagsvertrag überträgt ein Urheber Nutzungsrechte an einen Verlag, z.B. das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Diese können entweder als einfaches Nutzungsrecht oder als ausschließliches Nutzungsrecht räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden. Die abgegebenen Nutzungsrechte können dann vom Urheber nur mit Zustimmung des Verlages mit dem der Vertrag geschlossen wurde, an Dritte eingeräumt werden. Haben Sie z.B. einen Vertrag über die Publikation mit dem Shaker-Verlag abgeschlossen ist es wichtig zu prüfen, ob das Recht für die öffentliche Zugänglichmachung (Internet) in ausschließlicher Form abgegeben wurde. Im Zweifelsfall sollten Sie beim Verlag nachfragen. Eine Orientierung über Policies der Verlage gibt die Sherpa-Romeo-Liste. Siehe dazu auch die Informationen zu Zweitveröffentlichungen.

Einige Autoren*Innen ergänzen die Standardverträge selbst um Vertragszusätze um sich die Rechte für eine Zweitveröffentlichung vorzubehalten oder ein Embargo zu umgehen.

Bei einer Publikation im Universitätsverlag der Technischen Universität Chemnitz räumen Sie dem Verlag ein ausschließliches Recht für die Druckausgabe für die Dauer der Lieferbarkeit, sowie ein einfaches Nutzungsrecht für die Online-Publikation ein. Das heißt, die zusätzliche Online-Veröffentlichung auf einer Homepage oder in einem Fachrepositorium ist möglich. Weitere Informationen zum Verlagsvertrag und der Rechteeinräumung finden Sie auf den Seiten des Universitätsverlages.

Bei einer reinen Online-Veröffentlichung im Repositorium MONARCH-Qucosa räumen Sie ebenfalls ein einfaches Nutzungsrecht für die Onlinepublikation ein. Dazu müssen Sie die Einverständniserklärung (PDF) ausfüllen. Es bleibt Ihnen vorbehalten, die Publikation in einem Verlag herauszugeben oder an anderer Stelle online bereitzustellen. Erfolgt die Onlinepublikation zuerst, ist bei der nachfolgenden Veröffentlichung in einem Verlag unbedingt auf die bereits verfügbare Version hinzuweisen.