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Sächsisches Landesstipendium

Sächsisches Landesstipendium

Auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulgesetzes vom 31. Mai 2023 und der Sächsischen Landesstipendienverordnung vom 23.10.2024 werden an der Technischen Universität Chemnitz im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel Stipendien für die Förderung von Promotionen vergeben.

Eckdaten

Dauer der Förderung

Bis zu einer Dauer von drei Jahren, in begründeten Ausnahmefällen bis zu einem Jahr verlängerbar (§ 5 Abs. 2 SächsLStipVO)

Die Förderung endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die Dissertation entsprechend der jeweiligen Promotionsordnung eingereicht wird.

Förderhöhe

Das monatliche Grundstipendium beträgt

  • 1.500,00 EUR
  • ggf. Kinderzuschlag in Höhe von 100,00 EUR pro Kind

Antragsberechtigt

(Angehende) Promovierende aller Fachbereiche der TU Chemnitz mit einem überdurchschnittlich bewerteten Abschluss des berufsqualifizierenden Studiums

Entscheidungskriterien

Qualifikation des Bewerbers bzw. Bewerberin, Qualität des Promotionsvorhabens, Einhaltung der Regelstudienzeit

Förderstart

Frühestens 01. November 2025

Antragsfrist

22. September 2025

Ausschlussgründe für die Stipendienvergabe

Das Promotionsvorhaben wird bereits auf andere Weise mit öffentlichen Mitteln finanziert. Bei Erhalt des Stipendiums ist die Ausübung einer entgeltlichen Nebentätigkeit bis zu einem Umfang von durchschnittlich 8 Stunden je Woche zulässig.

Bewerbung und Antragsunterlagen

In der Programmausschreibung finden Sie detaillierte Informationen zur Antragsstellung und weitere obligatorische Bewerbungsunterlagen.

Antragsunterlagen

  • Motivationsschreiben (max. 2 Seiten)
  • tabellarischer Lebenslauf + aktuelle Postanschrift
  • Bericht über die bisherige wissenschaftliche Ausbildung; einschließlich Zeugnisse und Nachweise)
  • eine Stellungnahme des Hochschullehrenden, der die Betreuung übernehmen soll oder bereit ist, die Qualifizierung zu unterstützen bzw. die Betreuung bereits übernommen hat
  • eine vom Antragstellenden und Betreuenden unterzeichnete Darlegung des gewählten Promotionsvorhabens, des Standes der Vorarbeiten, des Aufrisses des Themas und der auf die Regelstudienzeit von drei Jahren abgestimmten Zeitplanung (max. 7 Seiten)
  • Nachweis über Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin an der Fakultät bzw. am ZLB (ggf. spätestens zum Beginn der Förderung nachzureichen)
  • Antrag auf Zahlung des Familienzuschlages inkl. eines entsprechenden Nachweises (bspw. Geburtsurkunde, Kindergeldbescheid), sofern zutreffend
  • eine Erklärung des Bewerbenden, aus der hervorgeht, dass die Vorbereitung auf die Promotion nicht bereits auf andere Weise von öffentlichen Stellen oder von mit öffentlichen Mitteln finanzierten privaten Einrichtungen gleichzeitig gefördert wird oder ein Rechtsanspruch auf eine derartige Förderung besteht
  • Datenschutzerklärung (Einwilligungserklärung unterschrieben ausreichend)

Die Antragsunterlagen sind

  • fristgerecht bis zum 22. September 2025,
  • eigenhändig unterschrieben,
  • ausschließlich in elektronischer Form als eine digitale PDF-Datei,
  • mit dem Betreff „Sächsisches Landesstipendium“ unter der E-Mail-Adresse wissenstransfer@tu-chemnitz.de einzureichen.

 

Informationen zur Aufnahme in das Promotionsstudium
Das Zentrum für den wissenschaftlichen Nachwuchs (ZfWN) der TU Chemnitz unterstützt Sie bei der Aufnahme eines Promotionsstudiums und begleitet Sie auf Ihrem Weg zur wissenschaftlichen Qualifikation.

Kontakt

Sie haben Fragen zum Bewerbungsprozess, den Antragsunterlagen und / oder den Fördermodalitäten der Sächsischen Landesstipendien?

Ansprechpartnerin

Portrait: Anja Krumbiegel
Anja Krumbiegel
Ansprechpartnerin Wissens- und Technologietransfer
  • Telefon:
    +49 371 531-33706
  • E-Mail:
  • Adresse:
    Straße der Nationen 62, 09111 Chemnitz
  • Raum:
    A10.103 (alt: 1/103)