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Prozess

Prozess der Weiterentwicklung von Studiengängen

Der Prozess zur Weiterentwicklung von Studiendokumenten beginnt ähnlich wie der Prozess zur Einrichtung neuer Studiengänge mit einer Information an alle beteiligten Einrichtungen, um einen gemeinsamen Wissensstand zur Planung zu gewährleisten. Er unterscheidet zwischen wesentlichen und nicht wesentlichen Änderungen.

Wesentliche Änderungen von Studiengängen involvieren die Gremien der Universität und bedürfen der erneuten externen Expertise. Sie kann bei bereits vorliegender Internen Akkreditierung im Rahmen einer Akkreditierungsbestätigung analog zum Einrichtungsprozess mittels Fachberatung oder Fachbegutachtung eingeholt werden. Soll ein Studiengang ohne vorliegende Akkreditierung wesentlich geändert werden, wird eine Koppelung der wesentliche Änderung mit der Internen Akkreditierung empfohlen.

Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt eine Meldung an die Siegelvergabekommission der TU Chemnitz, die die wesentliche Änderung auf Grundlage der Einschätzung der Externen auf ihre Akkreditierungsfähigkeit hin prüft. Sofern nötig erfolgt eine entsprechen Aktualisierung der Datenbank der akkreditierten Studiengängen beim Akkreditierungsrat.

Nicht wesentliche Änderungen sind davon ausgenommen. Über sie entscheidet einzig die Fakultät. Das Verfahren ist entsprechend verkürzt.

Hinweise für Aufbau und Ausgestaltung von Studien- und Prüfungsordnung inklusive Modulbeschreibung und Studienablaufplan werden von Dezernat 1 Akademische und studentische Angelegenheiten auf der Seite Dokumente der TU Chemnitz zur Einrichtung von Studiengängen für Bachelor- und Masterstudiengänge in deutscher und auch englischer Fassung vorgehalten.

Die Studienerfolgsmanager/-innen an der Fakultät können diesen Prozess ebenfalls unterstützen.