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Internationales Universitätszentrum
Schritt für Schritt an die TU Chemnitz

Checkliste für Internationale Promovierende aus sonstigen Staaten

1. Vor der Einreise

Schritt 1: Informieren Sie sich zu Promotionsmöglichkeiten an der TU Chemnitz auf Ihrem Fachgebiet. Bitte beachten Sie hierzu unsere FAQ zur Vorbereitung der Promotion.

Schritt 2: Bewerben Sie sich direkt bei einer fachlich passenden Professur der TU Chemnitz um die Betreuung Ihrer Promotion. Bitte beachten Sie hierzu unsere FAQ zur Vorbereitung der Promotion.

Schritt 3: Beantragen Sie gemeinsam mit Ihrem wissenschaftlichem Betreuer die Zulassung zur Promotion. Bitte beachten Sie hierzu unsere FAQ zur Zulassung zur Promotion.

Schritt 4: Beantragen Sie die Enschreibung als Promotionsstudierender an der TU Chemnitz. Bitte beachten Sie hierzu unsere FAQ zur Immatrikulation.

Schritt 5: Suchen Sie sich eine passende Unterkunft in Chemnitz. In Abstimmung mit dem Vermieter ist ggf. auch bereits der Abschluss eines Mietvertrages möglich. Bitte beachten Sie unsere FAQ zur Wohnungssuche.

Schritt 6: Schließen Sie einen Vertrag mit einer deutschen Krankenversicherung zur Gewährleistung eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für die Zeit Ihres Aufenthaltes in Deutschland ab. Bitte beachten Sie unsere FAQ zur Krankenversicherung.

Schritt 7: Beantragen Sie ein nationales Visum ("D-Visum") für einen Aufenthalt in Deutschland zum Zweck der Promotion bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland. Bitte achten Sie auf einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf zum beabsichtigten Beginn Ihres Promotionsvorhabens, da die Bearbeitungszeit bis zu mehreren Monaten betragen kann. Bitte beachten Sie zudem unsere FAQ zum Visum.

Schritt 8: Sollten Sie noch Finanzierungsoptionen für Ihren Promotionsaufenthalt an der TU Chemnitz suchen, so können Sie sich über Fördermöglichkeiten informieren und/oder auf eine Stellenausschreibung der TU Chemnitz bewerben.

Falls Sie in Begleitung von Familienangehörigen anreisen möchten:

Schritt 9a: Beantragen Sie für Ihre Familienangehörigen ein nationales Visum ("D-Visum") für einen Aufenthalt in Deutschland zum Zweck der Familienzusammenführung/ des Familiennachzugs. Informieren Sie sich bitte bei der für die Visumsausgabe zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland nach ggf. geforderten besonderen Voraussetzungen in diesem Zusammenhang (Deutschkenntnisse, Mindestwohnungsgröße etc.). Bitte achten Sie insbesondere auf die Gewährleistung eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für Ihre Familienangehörigen während der Zeit Ihres Aufenthaltes in Deutschland, indem Sie diese in Ihren Vertrag mit einem deutschen Anbieter mit einbeziehen (siehe Schritt 6).

Schritt 9b: Falls Sie in Begleitung minderjähriger Kinder anreisen, nehmen Sie so frühzeitig wie möglich Kontakt zum Familienservice der TU Chemnitz im Hinblick auf ggf. Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. Schulen während Ihres Aufenthaltes in Chemnitz auf. Bitte beachten Sie unsere FAQ zu Kinderbetreuung bzw. Schule.

2. Nach der Einreise

Schritt 1: Schließen Sie einen Mietvertrag für Ihre Unterkunft in Chemnitz ab. In Abstimmung mit dem Vermieter ist dies ggf. auch bereits vor Einreise möglich. Bitte beachten Sie unsere FAQ zur Wohnungssuche.

Schritt 2: Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt (Meldebehörde) an. Eine entsprechende Meldebescheinigung ist u.a. Voraussetzung für die Eröffnung eines Bankkontos bei einem deutschen Kreditinstitut (siehe Schritt 4).

Schritt 3: Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Promotion bei der Ausländerbehörde. Für den Fall, dass Sie neben der Promotion arbeiten wollen (siehe Schritt 6), achten Sie bitte darauf, dass die von Ihnen angestrebte Erwerbstätigkeit im Zusatzblatt zur Aufenthaltserlaubnis in Art und Umfang gestattet ist. Bitte beachten Sie auch unsere FAQ zu Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis. Für ggf. mitreisende Familienangehörige müssen Sie ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis (zum Zweck der Familienzusammenführung) beantragen.

Schritt 4: Eröffnen Sie ein Bankkonto bei einem deutschen Kreditinstitut. Bitte beachten Sie hierbei unsere dazugehörigen FAQ.

Schritt 5: Immatrikulieren Sie sich als Promotionsstudierender beim Studentenservice der TU Chemnitz und zahlen Sie den Semesterbeitrag.

Schritt 6: Falls Sie sich erfolgreich um eine Stelle an der TU Chemnitz beworben haben: Schließen Sie einen Arbeitsvertrag beim Dezernat Personal ab. Bitte beachten Sie unsere FAQ zur Einstellung an der TU Chemnitz.

3. Während des Aufenthaltes

Schritt 1: Informieren Sie sich bei Bedarf über Angebote zur sprachlichen Weiterbildung, zum Erwerb von überfachlichen Qualifikationen sowie zur Vernetzung und sozialen Integration für Promotionsstudierende. Gerne können Sie sich hierfür z.B. in dem Mailverteiler der Betreuungsassistenten der Internationalen Universitätszentrums registrieren. Bitte beachten Sie auch unsere FAQ zu Unterstützungsangeboten.

Schritt 2: Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihre Aufenthaltserlaubnis: Sollte sich die Dauer Ihres Promotionsvorhabens über den dort angegebenen Zeitraum hinaus verschieben, so müssen Sie die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis verlängern. Sollten Sie während der Promotion das Fachgebiet wechseln, so müssen Sie eventuell eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen, da dies ggf. als Zweckänderung angesehen werden kann. Dies gilt auch, wenn Sie während Ihrer Promotion eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, welche über ein Beschäftigungsvolumen von 120 ganzen bzw. 240 halben Tagen im Jahr hinausgeht. Insbesondere in den beiden letzteren Fällen kontaktieren Sie bitte umgehend die Ausländerbehörde. Bitte denken Sie auch bei mitreisenden Familienanghörigen ggf. an die rechtzeitige Verlängerung von deren Aufenthaltserlaubnis.

Schritt 3: Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken über Ihre Zukunftspläne nach Abschluss der Promotion (z.B. Möchten Sie in Deutschland bleiben? In welchem Bereich möchten Sie danach arbeiten?) und treffen Sie ggf. notwendige Vorbereitungen. So kann etwa Ihre Aufenthaltserlaubnis nach Erwerb eines Hochschulabschlusses in Deutschand um längstens 18 Monate zur Suche eines qualifikationsadäquaten Arbeitsplatzes verlängert werden. Unsere FAQ zu Karrierewegen könnten für Ihre Entscheidung hilfreich sein.

4. a) Verbleib in Chemnitz/ Deutschland

Schritt 1: Sie können nach Erwerb eines deutschen Hochschulabschlusses einen Antrag auf Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis um bis zu 18 Monate bei der Ausländerbehörde stellen, um sich einen qualifikationsadäquaten Arbeitsplatz in Deutschland zu suchen.

Schritt 2a: Sie möchten nach Ihrer Promotion in Chemnitz/ Deutschland verbleiben und streben eine wissenschaftliche Karriere an? Dann könnten unsere FAQ für internationale Postdocs für Sie interessant sein.

Schritt 2b: Sie möchten nach Ihrer Promotion in Chemnitz/ Deutschland verbleiben und streben eine berufliche Karriere, z.B. in der Privatwirtschaft, an? Dann könnten die Angebote des Career Service der TU Chemnitz für Absolventen für Sie von Interesse sein.

Schritt 3: Sie möchten auch nach Verlassen der TU Chemnitz mit Ihrer Alma Mater verbunden bleiben und über neueste Entwicklungen und Angebote für Sie auf dem Laufenden gehalten werden? Dann sind Sie herzlich dazu eingeladen, sich in die Alumni-Datenbank der TU Chemnitz einzutragen!

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Karriere und würden uns sehr freuen, wenn Sie der TU Chemnitz weiterhin treu bzw. verbunden bleiben!

4. b) Rückkehr in das Heimatland

Schritt 1: Sie möchten auch nach Verlassen der TU Chemnitz mit Ihrer Alma Mater verbunden bleiben und über neueste Entwicklungen und Angebote für Sie auf dem Laufenden gehalten werden? Dann sind Sie herzlich dazu eingeladen, sich in die Alumni-Datenbank der TU Chemnitz einzutragen!

Schritt 2: Kündigen Sie rechtzeitig Ihre Wohnung in Chemnitz. Bitte beachten Sie insbesondere die in Ihrem Mietvertrag hierfür festgelegten Fristen.

Schritt 3: Kündigen Sie rechtzeitig auch Ihre deutsche Krankenversicherung. Bitte beachten Sie insbesondere die in Ihrem Vertrag mit dem Anbieter hierfür festgelegten Fristen.

Schritt 4: Wenn Sie als Promotionsstudierender eingeschrieben sind, beantragen Sie rechtzeitig Ihre Exmatrikulation beim Studentenservice der TU Chemnitz.

Schritt 5: Melden Sie rechtzeitig Ihren Wohnsitz in Chemnitz beim Einwohnermeldeamt (Meldebehörde) ab.

Schritt 6: Melden Sie sich (und ggf. auch mitreisende Familienangehörige) bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 7: Schließen Sie Ihr deutsches Konto im Rahmen einer persönlichen Vorsprache bei Ihrem entsprechenden Kreditinstitut.

Wir wünschen Ihnen eine gute Heimreise, eine erfolgreiche Karriere und würden uns sehr freuen, wenn Sie der TU Chemnitz weiterhin verbunden bleiben!