Personalmobilität Fort- und Weiterbildung (STT)
Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind arbeitsplatzbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.
Personalmobilität auf einen Blick: Infoblatt E+ Personalmobilität
Der Aufenthalt muss mindestens 2 Tage (ohne Reise) dauern.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele hierfür sind:
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Technologie & Transfer
- Weiterbildung
Das Programm bietet folgende Leistungen (Link zu den Fördersätzen):
- Erstattung von Reisekosten nach EU-Pauschale (entfernungsabhängig, Berechnung mithilfe Distance Calculator)
- Erstattung von Aufenthaltskosten nach ziellandabhängiger EU-Pauschale
- Gewährung einer erhöhten Reisekostenpauschale bei nachhaltigem Reisen und ggf. zusätzliche Reisetage (Ehrenwörtliche Erklärung)
- bei nicht-nachhaltigem Reisem und geltend gemachtem bestehendem Finanzierungsbedarf zusätzliche Förderung von bis zu 2 Reisetagen (Ehrenwörtliche Erklärung)
- Antragsmöglichkeit auf Erstattung von Realkosten für Aufenthalt (max. 15.000 EUR je Aufenthalt) sowie von Realkosten für vorbereitende Reise (max. 15.000 EUR je Aufenthalt) für Teilnehmende mit Kind und Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
- Anerkennung: Ausstellung eines Teilnahmezertifikats durch das IUZ (kann als Nachweis auch Aufnahme in Personalunterlagen im Dezernat Personal finden)
Antragstellung:
Der jeweilige Aufenthalt erfolgt formal als zu beantragende Dienstreise (inkl. Beantragung A1-Bescheinigung für Auslandsdienstreisen).
Oliver Sachs M.A.
(Erasmus+ Programm)Online-Sprechzeiten:
Di: 10-12 Uhr & 14-16 Uhr