Gleichstellung an der Fakultät für Informatik
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Kontaktformular
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Grundlagen/Aufgaben
| Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) - Artikel 3 | |
|---|---|
| (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. |
(2) Die oder der Gleichstellungsbeauftragte wirkt in ihrem oder seinem Zuständigkeitsbereich auf die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern, die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Pflege mit der Berufstätigkeit sowie die Herstellung von Chancengerechtigkeit für die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule hin. Sie oder er unterbreitet Vorschläge und nimmt Stellung zu allen die Belange der Gleichstellung berührenden Angelegenheiten, insbesondere in Berufungsverfahren und bei der Einstellung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals. Sie oder er ist berechtigt, Einsicht in Bewerbungsunterlagen zu nehmen sowie an Sitzungen der Berufungskommissionen und Findungskommissionen mit Rede- und Antragsrecht teilzunehmen. |
Aktuelles
Chancengleichheit und Diskriminierungsschutz - auch in Zeiten von Corona
Auf der Informationsseite zum Thema „Chancengleichheit und Diskriminierungsschutz“ sensibilisiert die Stabsstelle für Chancengleichheit und Diversität der Georg-August-Universität Göttingen für besondere Herausforderungen und Benachteiligungen die sich aus individuellen Lebenssituationen ergeben - vor allem (aber nicht nur) zu Zeiten von Corona. Die Seite gibt an, insbesondere Führungskräften und Lehrenden Hinweise dazu zu geben, wie sie dem entgegenwirken und Betroffene unterstützen können.
Kinderbetreuung bei Tagungen oder Veranstaltungen
Die Koordinatorin des Familienservice der TU Chemnitz, Cathleen Stein, entwickelt gemeinsam mit Ihrem Team verschiedene Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unter diesem Aspekt soll Teilnehmern und Teilnehmerinnen von Tagungen und Veranstaltungen ein besonderer Service angeboten werden. Der Familienservice übernimmt gern die Betreuung der Kinder mit kindgerechten und alterstypischen Angeboten.
Falls Ihrerseits Interesse an diesem Angebot des Familienservice bei einer Tagung/Veranstaltung besteht, wird um eine rechtzeitige Mitteilung an Familienservice@tu-chemnitz.de gebeten.
Dokumente
Newsletter
- Newsletter der Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen
- Newsletter der Kommission Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt (SDG) der bukof*
Gleichstellungskommission
- Selbstverständnis
- Tagesordnungen, Protokolle, Vergaberichtlinien, Formulare
- Handlungsempfehlung zu Gender- und Diversitysensible Kommunikation in Sprache und Bild
Informationen
- Leitfaden zum Umgang mit rassistischen, sexistischen Äußerungen
- Stop-Stalking (Informationen zum Thema Stalking)
* Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof)