Zugangsbedingungen
Beschluss 16-01 des Prüfungsausschusses
Entscheidend für die Gleichwertigkeit eines Studiengangs ist das Gesamtbild der vermittelten Kenntnisse. Grundlegend geeignet sind betriebswirtschaftlich und wirtschaftswissenschaftlich ausgerichtete Studiengänge. Solche Studiengänge, die den akademischen Grad eines Bachelor of Science vermitteln, berechtigen zum Zugang. Bei Studiengängen, die den akademischen Grad eines Bachelor of Arts vermitteln, wird der facheinschlägige Anteil der Studieninhalte genauer betrachtet. Als Maßstab werden in den Bereichen fachbezogene BWL, VWL, Privatrecht, Mathematik/Statistik folgende Mindestpunktzahlen an ECTS / LP herangezogen:
fachbezogene BWL, 15 ECTS / LP
VWL, 10 ECTS / LP
Privatrecht 10 ECTS / LP
Mathematik/Statistik. 10 ECTS / LP
Dabei werden belegte Wahlpflichtfächer des Bewerbers berücksichtigt.Die aufgeführten Fächergruppen sollen die nachfolgend aufgeführten fachlichen Inhalte umfassen:
Modul 8 ‐ Einführung in die Wirtschafts‐, Sozial‐ und Rechtswissenschaft
Einführung in die Wirtschaftswissenschaften
Einführung in das Recht