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Personalmanagement und Führungslehre
Abschlussarbeiten

Mögliche Themen & Themenwahl

Abschlussarbeiten können grundsätzlich theoretisch und/oder empirisch ausgerichtet sein. Kooperationen mit Unternehmen sind denkbar, wobei eine frühzeitige Abstimmung und Themeneingrenzung mit dem Lehrstuhl erfolgen sollte.

Bachelorarbeiten sollten das Thema des Berufsfeldseminars vertiefen. Darüber hinaus bestehen für die Themenwahl folgende weitere Möglichkeiten, wobei das Thema von laufenden und abgeschlossenen Abschlussarbeiten abzugrenzen ist:

  1. Vertiefung von Fragestellungen aus studentischen Projekten bzw. Problemstellungen eines Unternehmens (z.B. Kontakte aus einem Praktikum, Themenausschreibung eines Unternehmens)
  2. Orientierung an den inhaltlichen Kompetenz- und Forschungsfeldern des Lehrstuhls
  3. Persönliches Interesse an einem Themengebiet


Themenvorschläge des Lehrstuhls und offene Ausschreibungen von Unternehmen

Bewerbungsprozess & Anmeldung


Voraussetzung für die Annahme der Bewerbung ist ein am Lehrstuhl erfolgreich abgeschlossenes (Berufsfeld)Seminar. Eine Vertiefung des Seminarthemas im Rahmen der Abschlussarbeit ist wünschenswert, jedoch nicht zwingend.

Interessenten, die am Lehrstuhl Personal und Führung eine Abschlussarbeit verfassen wollen, müssen zu Beginn des betreffenden Semesters ein Bewerbungsformular im Sekretariat des Lehrstuhls einreichen. Mit dem Bewerbungsformular werden persönliche Angaben, Zulassungsvoraussetzungen, das Thema und zeitliche Rahmenbedingungen erfragt.


Für die Einreichung des Bewerbungsformulars gelten die folgenden Fristen:

  • Für Bachelorarbeiten: jeweils der 31.03. für das Sommersemester und der 30.09. für das Wintersemester
  • Für Masterarbeiten: siehe aktuelle Hinweise unter Link


Dem Bewerbungsformular ist eine Ideenskizze beizufügen (max. zwei Seiten).
Diese Skizze enthält eine Beschreibung der Problemstellung und Zielsetzungen, d. h. Ideen für die Konzeption der Arbeit. Auch ein Gliederungsentwurf kann beigefügt werden.

Nach Eingang der Bewerbungen und Ideenskizzen prüft der Lehrstuhl die Betreuungsmöglichkeiten. Die Auswahl der betreuten Arbeiten wird anhand folgender Kriterien getroffen:

  • Gewähltes Berufsfeld
  • Betreuungskapazität
  • Themenstellung
  • Note Berufsfeldseminar


Sollte das gewünschte Thema den Ansprüchen des Lehrstuhls nicht genügen, behalten wir uns vor, Ihre Bewerbung abzulehnen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird ein Termin mit dem Interessenten vereinbart, um die Fragestellung zu konkretisieren. Im Anschluss an das erste Gespräch ist die Ideenskizze zu einem Exposé zu erweitern (inhaltliche Anforderungen und Fristen siehe unten). Auf Grundlage dieses Exposés wird endgültig über die Aufnahme des Betreuungsverhältnisses entschieden. Sollte das verfasste Exposé die gestellten Anforderungen nicht erfüllen, wird ein weiteres Gespräch und eine erneute Frist vereinbart. Sollte das verfasste Exposé noch ungenügend sein, ist keine weitere Konsultation vorgesehen und das Betreuungsverhältnis muss beendet werden.

Fällt die Entscheidung positiv aus, erfolgt nun die Anmeldung der Arbeit beim Prüfungsamt.


Exposé

Die Ergebnisse einer ersten Recherchephase münden in die Erstellung eines Exposés. Dieses enthält einen Gliederungsentwurf, die Problem- und Fragestellung bzw. die angedachte Argumentationsfolge, den theoretischen Bezugsrahmen und das geplante methodische Vorgehen. Für die Erarbeitung eines Exposés stehen im Rahmen einer Masterarbeit im Regelfall drei Wochen zur Verfügung, für eine Bachelorarbeit zwei Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des einführenden Gesprächs mit dem Betreuer.

Anforderungen an die Erstellung einer Ideenskizze für Bachelorarbeiten (PDF)
Anforderungen an die Erstellung eines Exposés für Masterarbeiten (PDF)


Bearbeitungszeit & Umfang

Mit der Anmeldung beim Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften beginnt die Bearbeitungszeit (Bearbeitungsdauer je nach Prüfungsordnung).
Der Anspruch einer Abschlussarbeit besteht darin, eine Fragstellung zu konkretisieren und zielgerichtet zu bearbeiten, wobei für Masterarbeiten (MOS) 20.000 - 24.000 Wörter und Bachelorarbeiten 50 Seiten zur Verfügung stehen (jeweils excl. Verzeichnisse) (s. jeweilige Studienordnung)

Richtlinien zum wissenschaftlichen Arbeiten (PDF)


Kolloquium

Kolloquien für Bachelor- und Masterarbeiten

Die Studierenden haben in dieser Veranstaltung die Möglichkeit, ihre Arbeit während der Bearbeitungszeit zu präsentieren und zur Diskussion zu stellen. Es wird ein wissenschaftlich fundierter Vortrag erwartet, der die Problemstellung, Zielsetzung und Bearbeitungsschwerpunkte der Arbeit enthält. Die Teilnahme ist für Studierende obligatorisch, die am Lehrstuhl Personal und Führung ihre Bachelor- oder Masterarbeit verfassen. Der Vortrag beim Kolloquium hat keinen Einfluss auf die Benotung der Arbeit. In der Regel wird ein Kolloquium pro Semester angeboten.

Abschlusskolloquium zur Verteidigung der Bachelorarbeit

Nach Abgabe und Bewertung der Bachelorarbeit und vorliegender Praktikumsbestätigung ist eine 30 minütige mündliche Prüfung in Form eines Kolloquiums vorgesehen, wobei ein maximal 20 minütiger Vortrag zu halten ist und anschließend Fragen zur Arbeit gestellt werden. Die Studierenden stellen in dieser Veranstaltung ihre Arbeit zur Diskussion. Es wird ein wissenschaftlich fundierter Vortrag erwartet, der die Problemstellung, Zielsetzung und Bearbeitungsschwerpunkte und wesentlichen Erkenntnisse der Arbeit enthält. Bei der Bildung der Modulnote wird der Vortrag beim Kolloquium einfach (20 %), die Bachelorarbeit vierfach (80 %) gewichtet.

Studenten im Prozess ihrer Bachelorarbeit wird dringend empfohlen, mindestens einmal einem Kolloquium beizusitzen. Die Termine entnehmen sie bitte den Aushängen bzw. Ankündigungen auf der Homepage des Lehrstuhls.