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Universitätsbibliothek
Handapparate

Handapparate

Aus: Amtliche Bekanntmachungen der TU Chemnitz "Nr. 21/2011, §18:

Für Hochschullehrer der TU Chemnitz kann auf Antrag an die Bibliotheksdirektorin ein Handapparat im Umfang von max. 50 Medien aus dem ausleihbaren Bestand der UB als längerfristige Ausleihe genehmigt werden. Standort eines Handapparates ist ausschließlich der Arbeitsplatz des Entleihers an der TU Chemnitz.

Nach Ablauf der jährlichen Leihfrist ist das Vorhandensein der entliehenen Medien durch den Entleiher gegenüber der Universitätsbibliothek schriftlich zu dokumentieren. Endet das Dienstverhältnis des Entleihers mit der TU Chemnitz sind die Medien aus dem Handapparat an die UB zurück zu geben.

Da in einen Handapparat entliehene Medien nicht vormerkbar sind, ermächtigt der Inhaber des Handapparates die UB, den am Medium interessierten Benutzern seinen Namen und die Erreichbarkeit nennen zu dürfen. Er ist verpflichtet, anderen Benutzern Einsichtnahme in die Medien zu gewähren. Der Inhaber des Handapparates haftet für die entliehenen Medien.