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Institut für Physik - Fortgeschrittenenpraktikum
Unfall- und Brandschutz

Hinweise zum Unfall- und Brandschutz:

Sicherheitsunterweisung (nicht barrierefrei) 

1. Verhalten bei Bränden


Wenn ein Alarmsignal ertönt (anhaltender Sirenenton), dann müssen sich die Praktikumsteilnehmer folgendermaßen verhalten:
  • Versuchsdurchführung sofort abbrechen! Wenn möglich, Geräte ausschalten!

  • Gebäude über Fluchtwege verlassen, Wertsachen mitnehmen!

  • Keinesfalls Aufzüge benutzen!

  • Der Sammelpunkt befindet sich auf dem Parkplatz an der Mensa.

  • Bei Ausbruch eines Brandes in den Praktikumsräumen oder an anderer Stelle im Gebäude sind folgende Maßnahmen einzuleiten:

  • Rettung von Menschen

  • Alarmierung der Feuerwehr über Feuermelder im Treppenhaus oder über NOTRUF *112, dann über universitätsinternen Notruf *111 Wachdienst informieren!

  • Regeln für das Abgeben eines Notrufes:

  1. Wo brennt es?

  2. Was brennt?

  3. Sind Menschen in Gefahr?

  4. Wer meldet? Name, Einrichtung

  5. Warten, um eventuelle Rückfragen beantworten zu können!

  • Wenn möglich, mit der Brandbekämpfung beginnen (Handfeuerlöscher im Labortrakt).

  • Fenster und Türen schließen aber nicht verschließen!

  • Andere Personen im Haus warnen und das Gebäude verlassen (s. oben)!

2. Verhalten bei Unfällen

  • Zur Erstversorgung von Verletzungen befindet sich in den einzelnen Räumen jeweils ein Erste-Hilfe-Kasten.

  • Unfälle jeglicher Art (auch Bagatellunfälle) während des Praktikums sind im Interesse des Betroffenen meldepflichtig. Dann ist eine Unfallmeldung auszufüllen (Formblatt).

3. Allgemeines Verhalten in den Praktikumsräumen

  • In den Praktikumsräumen besteht Rauchverbot.

  • An den Versuchsplätzen ist auch das Essen und Trinken verboten.

  • Taschen u. ä. sind so abzulegen, dass sie keine Unfallgefahr darstellen und keine Geräte beschädigt werden können.

  • Garderobe kann in Schränken auf dem Korridor eingeschlossen werden. Ausweispapiere und Wertgegenstände sollten die Studenten an sich nehmen.

4. Elektrische Anlagen

  • Die Berührung nicht isolierter spannungsführender Teile kann bei Spannungen von mehr als 42 V zu lebensgefährlichen Schäden führen.

  • Versuche mit höheren Spannungen dürfen deshalb nur ausgeführt werden, wenn mindestens eine zweite Person im Raum anwesend ist.

  • In jedem Fall darf der Aufbau, Umbau und Abbau von elektrischen Schaltungen nur im spannungslosen Zustand erfolgen. Die Verbindung zur Spannungsquelle wird stets zuletzt hergestellt bzw. zuerst entfernt. Spannung darf an auf- oder umgebaute Schaltungen erst dann angelegt werden, wenn der Betreuer die Schaltung überprüft hat.

  • Nach Beendigung eines Experimentes sind alle Geräte auszuschalten.

  • Festverlegte Leitungen, dazu gehören auch die Anschlusskästen an der Decke und auf den Tischen, dürfen nicht verändert werden!

  • In Notfällen (Unfällen) kann die Spannung im Praktikumsraum mit Hilfe der in jedem Raum vorhandenen Notausschalter (gekennzeichnet mit Not-Aus) abgeschaltet werden.

5. Gesundheitsgefährdende Stoffe

  • Organische Lösungsmittel besitzen einen hohen Dampfdruck. Deshalb sind die Flaschen stets wieder zu verschließen, um Gefährdungen durch das Einatmen von Dämpfen zu vermeiden.

  • Gefährlich ist auch das Einatmen von Quecksilberdämpfen. Verschüttetes Quecksilber muss daher unbedingt vollständig aufgesammelt werden.

  • Beim Transport sind Glasgefäße stets am Boden mit der Hand zu unterstützen.

6. Umgang mit Glasgefäßen

  • Beim Umgang mit Glasgefäßen ist Vorsicht geboten.

  • Das gilt in besonderem Maße für evakuierte Glasgefäße, da durch Implosion der Gefäße erhebliche Schnittverletzungen verursacht werden können.

  • Aus diesem Grund dürfen die Schutzvorrichtungen an evakuierten Glasgefäßen nicht entfernt werden.

7. Arbeiten mit radioaktiven Präparaten

  • Im Praktikum wird nur mit umschlossenen radioaktiven Präparaten gearbeitet. Damit diese Eigenschaft erhalten bleibt, dürfen die Präparate niemals mit spitzen Gegenständen berührt werden.

  • Die Präparate befinden sich sowohl während des Versuches als auch bei der Aufbewahrung in Abschirmkammern, deren Abdeckungen geschlossen zu halten sind.

  • Die verwendeten Präparate erfüllen die Forderungen des Strahlenschutzgesetzes.

8. Druckflaschen

  • Die Betätigung der Flaschenventile erfolgt stets durch den Betreuer.

  • Die Befestigungen, die die Flaschen gegen Umfallen sichern, dürfen nicht gelöst werden.