Springe zum Hauptinhalt
Institut für Physik - Fortgeschrittenenpraktikum
FP

Grundsätze zum Fortgeschrittenenpraktikum

  • I. Das Fortgeschrittenenpraktikum soll einen in den Anforderungen sich steigernden Ablauf aller Praktika gewährleisten, der als Krönung zur Bachelor-, bzw. Masterarbeit führt. Neben Kenntnissen über bestimmte physikalische Sachverhalte soll das Praktikum typische Vorgehensweisen und den Umgang mit wichtigen Geräten vermitteln. Es soll geübt werden, wie ein Messprotokoll geführt wird, wie ein Gesamtprotokoll bzw. ein Praktikumsbericht geschrieben wird und experimentelle Ergebnisse verbal in einem Kurzvortrag dargestellt werden.
  • II. Um das selbständige Arbeiten zu fördern, sind die Versuche nicht in jedem Fall fertig aufgebaut, sondern der Versuchsaufbau ist z. T. durch die Studierenden aus am Versuchsplatz vorhandenen Geräten selbst zu entwickeln.
  • III. Material, das an die Studierenden ausgegeben wird: (Papierform oder elektronisch im Netz)
    • 1. Versuchsbeschreibung, einheitlich folgende Punkte enthaltend:
      • a. Ziel des Versuchs
      • b. Darstellung der Versuchsaufgaben
      • c. Literaturhinweise
      • d. Stichwortverzeichnis
      • e. Hinweise zur Versuchsdurchführung
        • α. Versuchsaufbau
        • β. Liste der vorhandenen Geräte
        • γ. Wichtige Hinweise zur Sicherheit von Personen und Geräten.
    • 2. Literaturmappe, die umfangreiches Material inklusive der zugehörigen Inhaltsverzeichnisse/Stichwortregister enthält.
  • IV. Zum Praktikum wird ein Seminar durchgeführt, indem Kenntnisse zur Auswertung wissenschaftlicher Arbeiten vermittelt werden sollen.
  • V. Bewertung: Bestandteil des Versuches ist ein Testat in der Form eines wissenschaftlichen Gespräches, das die Themen der Stichworte umfasst, gegebenenfalls jedoch auch darüber hinausführen kann. Das Testat wird mit maximal fünf Punkten bewertet. Weiterhin werden maximal fünf Punkte für die Durchführung und das Gesamtprotokoll bzw. den Praktikumsbericht vergeben, so dass pro Versuch zehn Punkte erreichbar sind. Mindestens ein Punkt für jeden der beiden Teile ist die Voraussetzung dafür, dass der Versuch erfolgreich drchgeführt wurde. Das Praktikum ist bestanden, wenn die vorgegebene Zahl von 14 Versuchen im FP I bzw. 10 Versuchen im FP II erfolgreich abgeschlossen worden und dabei mehr als die Hälfte der insgesamt möglichen Punktzahl erreicht worden ist.
  • VI. Ablauf eines Praktikumsversuches: Der Praktikumsversuch besteht aus drei Komponenten:
    • 1. Vorbereitung: Die Literaturmappen enthalten Literatur, die in der Bibliothek nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung steht. Sie ersetzen nicht das Studium einschlägiger Lehrbücher. Die Literaturmappen können online im OPAL-Kurs nach Einschreibung und Mittelungung des Kurspasswortes heruntergeladen werden.
    • 2. Durchführung: Es ist ein ausführliches Messprotokoll anzufertigen, das dem Betreuer am Ende des Versuchstages zur Bestätigung vorzulegen ist. Es enthält alle wichtigen Daten zum Versuch, insbesondere:
      • Titel des Versuches, Datum
      • Darstellung/Skizze des Messaufbaus
      • eine kurze Darstellung der Versuchsdurchführung
      • Messdaten in Rohform
      • eventuell notwendige kurze Zwischenauswertungen
      • alle weiteren Beobachtungen
      Das Messprotokoll hat den Charakter eines Dokumentes. Es wird Bestandteil der Auswertung (Anhang) und muss vollständig bleiben, d.h., Computerausdrucke usw., die im Gesamtprotokoll bzw. Praktikumsbericht benötigt werden, sind als Kopien zu übernehmen. Nachträgliche Korrekturen im Messprotokoll sind nur in Ausnahmefällen zulässig und müssen kommentiert werden.
    • 3. Nacharbeitung: Zu jedem Versuch ist ein Gesamtprotokoll bzw. ein Praktikumsbericht anzufertigen, welche in derselben Weise gegliedert und abgefasst werden sollen, wie es später bei einer Bachelor- oder Masterarbeit gefordert wird. Es wird außerhalb der Praktikumszeit geschrieben und ist im Normalfall eine Woche nach der Durchführung des Versuches beim Praktikumsleiter abzugeben. Das Gesamtprotokoll bzw. der Praktikumsbericht muss folgende Punkte enthalten:
      • Einleitung (Einführung in die Thematik, Ziele des Experimentes)
      • Physikalische Grundlagen (Kurze Darstellung der für den Versuch wichtigen physikalischen Sachverhalte)
      • Versuchsdurchführung (Skizze des Versuchsaufbaus, Beschreibung der Messmethode usw.)
      • Auswertung und Diskussion (einschließlich Fehlerbetrachtung)
      • Zusammenfassung (Resümee mit Bewertung der Ergebnisse)
      • das vollständige Messprotokoll als Anhang.
        • Die genannten Punkte sind in Form von Text darzustellen (keine kommentarlose Aufzählung von Stichworten oder Formeln). Es sind eigene Formulierungen zu verwenden; das Abschreiben aus Lehrbüchern u. a. ist unerwünscht. Formeln aller Art sind so darzustellen, dass sie verständlich sind. Daten, die im Messprotokoll enthalten sind, sollen nicht abgeschrieben werden. Natürlich sind die aus dem Grundpraktikum bekannten Regeln zu Fehlerbetrachtungen, Runden der Ergebnisse usw. zu beachten. Für das Gesamtprotokoll bzw. den Praktikumsbericht dürfen im Normalfall nur die eigenen Messwerte verwendet werden. Darüber hinaus gehende Hilfsmittel / Quellen sind durch Zitate auszuweisen. Es ist auf eine ordentliche und übersichtliche Darstellung zu achten. Das Protokoll wird vom Betreueden korrigiert, wobei besondere Aufmerksamkeit auf fachliche Fehler gerichtet wird, aber auch auf Formfehler hingewiesen wird. Praktikumsprotokolle sind Vorstufen einer Abschlussarbeit. Entspricht das Protokoll nicht den Anforderungen, wird die Bewertung zunächst verweigert und das Protokoll zur Überarbeitung zurückgegeben. Bei der Rückgabe der Protokolle durch die Betreueenden sollen den Studierenden Fehler im Protokoll erläutert werden. Die erreichte Punktzahl und das Testat werden auf der Teilnehmerkarte eingetragen. Obwohl nur ein Protokoll von jeder Gruppe verlangt wird, sind beide Studierenden für den Inhalt des Protokolls gleichermaßen verantwortlich. Beide Studierende müssen über den Gang der Auswertung informiert sein, wovon sich der Betreuende überzeugen kann. Sollte ein Protokoll zwei Wochen nach Versuchsdurchführung noch nicht abgegeben worden sein, darf kein weiterer Versuch durchgeführt werden.