Informationen für Studierende
Studierendenberatung
Neben der Zentralen Studienberatung an der TU Chemnitz bietet das Institut für alle politikwissenschaftlichen Studiengänge eine Fachstudienberatung an.
Das Institut empfiehlt, eine Fachstudienberatung in folgenden Fällen in Anspruch zu nehmen:
- bei Studieninteresse (für Schüler und Bewerber),
- vor Beginn des Studiums,
- vor einem Studienaufenthalt im Ausland,
- vor einem Praktikum,
- im Falle von Studiengangs- oder Hochschulwechsel,
- zur Anrechnung von Prüfungsleistungen (Anerkennung durch Prüfungsausschuss).
Fachstudienberater
Allgemeine Studienberatung
Das Team der Zentralen Studienberatung berät und informiert zu allen mit dem Studium an der TU Chemnitz in Verbindung stehenden Fragen und Problemen und gibt Hilfe zur Selbsthilfe. Zentrale Studienberatung
Das Beratungsangebot des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau umfasst die Felder Sozialberatung, Rechtsberatung und psychologische Beratung. Das Team ist immer für Ihre Fragen und Probleme da. Sie können diese Beratung jederzeit kostenlos und unbürokratisch in Anspruch nehmen. Beratungsangebote des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau
Die Beratung von TU4U richtet sich an Studierende in allen Phasen des Studiums und unterstützt sie bei individuellen Problemen, die den Studienalltag oder den erfolgreichen Abschluss erschweren. Sollten Sie in Ihrem Studium mit Herausforderungen kämpfen, bei denen Sie sich Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe wünschen, dann wenden Sie sich an das TU4U-Beratungsteam.
Mehr Informationen und Terminvereinbarung unter:
Individuelle Beratung rund ums Studium
Informationen zum Projekt TU4U
Dokumente
Aktuell
- Prüfungsordnung vom 12.03.2026 (Amtliche Bekanntmachung 14/2026)
- Studienordnung vom 12.03.2026 (Amtliche Bekanntmachung 14/2026)
Auslaufend
- Neufassung der Studien- und Prüfungsordnung vom 11.08.2017 (Amtliche Bekanntmachung 36/2017)
- Prüfungsordnung vom 28.07.2009 (Amtliche Bekanntmachung 16/2009)
- Studienordnung vom 28.07.2009 (Amtliche Bekanntmachung 16/2009)
- 1. Änderungssatzung vom 29.04.2011 (Amtliche Bekanntmachung 11/2011)
- 2. Änderungssatzung vom 19.03.2014 (Amtliche Bekanntmachung 11/2014)
Aktuell
- Prüfungsordnung vom 09.07.2026 (Amtliche Bekanntmachung 44/2026)
- Studienordnung vom 09.07.2026 (Amtliche Bekanntmachung 44/2026)
Auslaufend
- Neufassung der Studien- und Prüfungsordnung vom 10.08.2017 (Amtliche Bekanntmachung 35/2017)
- Prüfungsordnung vom 11.06.2015 (Amtliche Bekanntmachung 18/2015)
- Studienordnung vom 11.06.2015 (Amtliche Bekanntmachung 18/2015)
- 1. Änderungssatzung vom 01.03.2016 (Amtliche Bekanntmachung 05/2016)
Praktikum
Informationen zu Praktika, Praktikumsordnungen und Ansprechpersonen finden Sie hier.
Betätigungsfelder
- Bildungsträger, Stiftungen
- Interessenverbände (z.B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände)
- Internationale Organisationen
- Öffentlichkeitsarbeit und Medien (Printmedien, Rundfunk, Hörfunk, Online-Redaktionen)
- Non-Profit-Organisationen und Kirchen
- Parteien (Geschäftsstellen, Abgeordnete)
- Verlage, Agenturen
- Verwaltung / Behörden / Ministerien (Gemeinde, Landes- und Bundesebene sowie EU)
- Wirtschaft
- Wissenschaft, Politikberatung
Praktikum im Ausland
- Deutsche Einrichtungen, Organisationen etc. im Ausland (Botschaften, Vertretungen bei internationalen Organisationen, Vertretungen der Länder, Kultureinrichtungen, Auslandsbüros von Stiftungen, Hilfsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen)
- Internationale Organisationen (Organe und Agenturen der Europäischen Union, Programme und Organisationen der Vereinten Nationen, OECD, OSZE, Europarat, NATO)
- Organisationen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen in einem anderen Land oder transnationale Organisationen
Falls Sie eine Vorlage für einen Praktikumsvertrag benötigen, dann finden Sie hier ein entsprechendes Formular .
- Bachelor: Ein 6-wöchiges Praktikum ist Prüfungsvorleistung für das Modul Bachelor-Arbeit. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis der Praktikumsstelle muss bei Anmeldung zur Modulprüfung vorliegen genauso wie die Bestätigung des Praktikums durch Ihre Praktikumsstelle und die Verantwortliche am Institut ( Formblatt ).
- Master: Ein Praktikum im Umfang von mindestens 6 Wochen ist Prüfungsvorleistung für das Modul Master-Arbeit. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis des Praktikumsbetriebes muss bei Anmeldung zur Modulprüfung vorliegen genauso wie die Bestätigung des Praktikums durch Ihre Praktikumsstelle und die Verantwortliche am Institut ( Formblatt Master Politikwissenschaft ).
Haben Sie Fragen, dann wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragte des Instituts, Dr. Frank Schale
Studien-/Promotionsförderung
Für besonders befähigte Studierende der Politikwissenschaft existieren zahlreiche Möglichkeiten der Begabtenförderung. Ob in Form von Studienstipendien oder Promotionsstipendien, die Bandbreite der Förderoptionen ist groß. Die Stipendiengeber haben zum Ziel, die individuelle Befähigung motivierter, qualifizierter und verantwortungsbereiter junger Menschen weiterzuentwickeln. Individualität, demokratische Pluralität und sozialverantwortliches Handeln sind dabei die von allen Förderungswerken geteilten Leitvorstellungen. Bitte informieren Sie sich über Ihre Chancen!
Zur allgemeinen Information empfehlen wir die Internetseite der Studienförderwerke an der TU Chemnitz, sowie das kostenfreie Stipendienportal Mystipendium. Nach selbstständiger Vorinformation und bei konkretem Interesse suchen Sie bitte den Kontakt zu den Ansprechpartnern am Institut oder zu einem Ihrer Hochschullehrer bzw. Fachstudienberater.
Am Institut für Politikwissenschaft sind folgende Professoren Vertrauensdozenten:
Prof. Dr. Alexander Gallus für die Studienstiftung des deutschen Volkes
Jun.-Prof. Arndt Leininger, PhD für die Heinrich Böll Stiftung
Dr. Frank Schale
Thüringer Weg 9; Raum