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Professur Politische Theorie und Ideengeschichte
Habilitationen

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Verwissenschaftlichung der Politik zwischen Staatsrechtslehre und Politikwissenschaft

Innerhalb der Geschichte der Politikwissenschaft ist ihre Transformation aus der deutschen Staatsrechtslehre, verknüpft mit ihrer institutionellen Gründung nach dem Zweiten Weltkrieg eine spannungsreiche Periode. Wie konflikthaft dieser Prozess war, lässt sich an zahlreichen "Gründungsvätern" der Politikwissenschaft dokumentieren: Einerseits konnten sie auf eine staatsrechtswissenschaftliche Ausbildung zurückschauen und waren nicht selten Autoren von staats- und verfassungsrechtlichen Schriften. Andererseits unterzogen sie als Politikwissenschaftler die Staatsrechtslehre im Allgemeinen und einzelne rechtstheoretische Strömungen im Besonderen einer grundlegenden Kritik. Diese richtete sich nicht allein auf bestimmte Methoden und wissenschaftstheoretische Prämissen, sondern fragte nach dem demokratietheoretischen Standort einzelner staatsrechtlicher Lehren und nahm mitunter auch das politische Verhalten von einzelnen Gelehrten in den Blick. Vor diesem Hintergrund ist es wenig erstaunlich, dass entsprechende disziplingeschichtliche Diskussionen bis heute nicht frei von Vorurteilen, Fehlwahrnehmungen und politischen Vorwürfen sind. Eine bloß solche Rekonstruktion der eigenen Disziplin wird dem komplexen und vielgestaltigen Feld der "Verwissenschaftlichung des Sozialen" (L. Raphael) kaum gerecht. Das Forschungsprojekt hingegen anhand eines Sets herausragender Vertreter zwischen Staatsrechtslehre und Politikwissenschaft nach veränderten Wissensdispositiven bzw. den historischen Bedingungen und Grenzen einer Wissenschaft von der Politik. Erst diese problemgeschichtliche Perspektive ermöglicht die Frage nach politiktheoretischen Formationen, Brüchen und Kontinuitäten. Die Prämisse des Projekts besteht in der Annahme, dass bestimmte Trends moderner Gesellschaften eine Transformation der wissenschaftlichen Bestimmung von Politik, Staat, Recht und Gesellschaft verlangten – eine Diskussion, die bereits in der Staatsrechtslehre seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert geführt wurde, um von den historischen Epochenbrüchen des 20. Jahrhunderts überlagert zu werden.

Dr. Frank Schale