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Institut für Politikwissenschaft
Gremien

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Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Prüfungsordnung zuständig, unter anderem für:

  1. die Anrechnung von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen,
  2. die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für Studierende während der Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubes und der Elternzeit,
  3. die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für behinderte Studierende und chronisch Kranke.

Einige dieser Aufgaben hat der Prüfungsausschuss zur Erledigung an die Vorsitzende übertragen. Dies gilt insbesondere für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Fachsemestereinstufung, Ausgabe und Verlängerung der Abschlussarbeit sowie Fristverlängerungen im Prüfungsverfahren.

Der Prüfungsausschuss ist in Angelegenheiten, welche die Prüfungsordnung betreffen, Ausgangs- und Widerspruchsbehörde.

Mitglieder

Wichtige Beschlüsse