Forschungsauftrag „Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen“
Finanzierung
Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Ziel
Ziel der – von der Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossenen, durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen sowie in Kooperation mit Prof. Dr. Heinrich Lang (Universität Greifswald), Prof. Dr. Anke S. Kampmeier (Hochschule Neubrandenburg), Prof. Dr. Kirsten Schmalenbach (Universität Salzburg, Österreich) und Prof. Dr. Stephan Mühlig (TU Chemnitz) durchgeführten – „Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen“ ist es, die tatsächliche Situation behinderter Menschen bei der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts zu untersuchen und Handlungsempfehlungen für eine verbesserte Partizipation von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln. Konkret soll die Studie dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung als wissenschaftliche Grundlage für die Beantwortung der Frage dienen, ob es vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention mit Blick auf die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen Handlungsbedarf gibt.
Publikation
Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderung [PDF, 5MB]