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Lehrveranstaltungsevaluation

Lehrveranstaltungsevaluationen und Befragungen

Zentrale Lehrevaluation

Mit Inkrafttreten der Evaluationsordnung der TU Chemnitz (EvaO) liegt seit Juni 2019 eine universitätsweite Regelung für Lehrveranstaltungsevaluationen vor. Lehrevaluationen werden in diesem Rahmen von der Studienkommission dem Dekan/der Dekanin bzw. dem Leiter/der Leiterin einer Zentralen Einrichtung vorgeschlagen und von diesem/dieser festgelegt. Als Grundlage bzw. Rahmen für die vorgenannten Entscheidungen dienen grundsätzliche Regelungen zur Durchführung sowie Anzahl und Häufigkeit von Lehrveranstaltungsevaluationen, die der Dekan/die Dekanin bzw. der Leiter/die Leiterin einer Zentralen Einrichtung gemeinsam mit dem Fakultätsrat bzw. Erweiterten Vorstand der Zentralen Einrichtung trifft und welche im Lehrbericht transparent zu machen sind. Lehrveranstaltungsevaluationen werden gemäß § 6 Abs. 3-5 EvaO durchgeführt und ausgewertet. Dazu gehören

  • die Durchführung durch die Studienkommission im Zusammenwirken mit dem Fachschaftsrat,
  • die Besprechung der Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluationen mit den Studierenden,
  • die Beratung der Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation in der Studienkommission,
  • die Information des Dekans bzw. Leiters einer Zentralen Einrichtung und des Fachschaftsrats über die aus den Ergebnissen abgeleiteten Vorschläge der Studienkommission für einzuleitende Maßnahmen (durch den Vorsitzenden der Studienkommission).

Die Lehrveranstaltungsevaluationen werden durch die Abteilung 4.1 des Dezernates 4 mit dem System EvaSys technisch unterstützt. Auch stehen Fragebögen bereit, die unmittelbar nutzbar sind und auf Wunsch im geringen Umfang angepasst werden können. Diese Fragebögen können können Sie auf Anfrage durch die Abt. 4.1 des Dezernates 4 erhalten.

Gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist für die Durchführung von Lehrveranstaltungsevaluationen an den Fakultäten jeweils ein Verfahren zu beschreiben und zu beschließen, welches auch das Anlegen eines spezifischen Verfahrensverzeichnisses (inklusive Prozessbeschreibung, technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), Schwellenwertanalyse und Fragebögen) umfasst. Eine diesbezügliche Vorlage bzw. ein Grundgerüst können Sie auf Anfrage durch die Abt. 4.1 des Dezernates 4 erhalten. Hierbei ist zu beachten, dass insbesondere die Prozessbeschreibung um die entsprechenden Schritte an der Fakultät zu ergänzen bzw. entsprechend anzupassen ist. In diesem Zusammenhang muss sich die Fakultät auch entscheiden, mit welchen Verfahren (Paper&Pencil, Online in Präsenz, Online) sie die Lehrevaluation durchführen möchte.

Sollen eigene oder stark veränderte Fragebögen zum Einsatz kommen, sind diese jeweils vor der Bearbeitung durch die Abt. 4.1 in einem weiteren Prozessschritt, der einige Zeit in Anspruch nehmen kann, durch den Datenschutzbeauftragten zu prüfen. Dies ist nicht nötig, wenn  die im Bereich Evaluation der Abt. 4.1 verlinkten Standardfragebögen (bzw. ab Sommersemester 2021 dann der neue Fragenkatalog) in den fakultätsspezifischen Verfahrensverzeichnissen hinterlegt und genutzt werden. Da das Verfahrensverzeichnis abschließend vom Datenschutzbeauftragten zur Kenntnis genommen wird, sollte es vor der Finalisierung mit ihm abgestimmt werden.

Handelt es sich bei den durch die Studienkommission zur Evaluation vorgeschlagenen Lehrveranstaltungen um Importlehrveranstaltungen einer anderen Fakultät, ist eine Abstimmung zwischen den Fakultäten vorzunehmen, um Doppelevaluationen zu vermeiden. Dabei können dann einzelne Prozessschritte koordiniert werden:

  • Abstimmung mit Abt. 4.1 zur Durchführung der Lehrevaluation,
  • Diskussion der Ergebnisse in der StuKo,
  • Rückkopplung an die betreffende Lehrperson,
  • Ableitung von Maßnahmen und deren Dokumentation.

Fragen zum Prozess der zentralen Lehrevaluation können auch an die jeweiligen Studienerfolgsmanager/-innen an der Fakultät gerichtet werden. Sie können diesen Prozess zentral unterstützen.

Sonstige Befragungen von Studierenden auf Wunsch der Dozenten

Neben den oben beschriebenen zentralen Lehrevaluationen sollen auch weiterhin Befragungen von Studierenden auf Wunsch der Dozenten zu ihren eigenen Lehrveranstaltungen durchgeführt und durch die Abteilung 4.1. technisch mittels EvaSys unterstützt werden.

Hierfür ist es notwendig, dass in den Fakultäten bzw. Zentralen Einrichtungen auch für diese individuellen Befragungen - genau wie für die zentralen Lehrevaluationen - ein Verfahren entwickelt, beschlossen und beschrieben sowie gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein Verfahrensverzeichnis erstellt wird. Ein entsprechendes Verfahren wurde seitens der Abt. 4.1 des Dezernates 4 mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt und ein diesbezügliches Verfahrensverzeichnis entwickelt. Dies erhalten Sie auf Anfrage durch die Abt. 4.1 des Dezernates 4.

Erst nach Anpassung dieses Verzeichnisses auf die jeweilige Fakultät (inkl. Hinterlegung der genutzten Fragebögen) und Unterzeichnung durch alle Beteiligten, können verwaltungsseitig individuelle Befragungen technisch unterstützt werden. Hierfür sind die Standardfragebögen nutzbar, die ebenfalls in der Abteilung 4.1, Bereich Evaluation angefordert werden können (evaluation@tu-chemnitz.de).