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Familiengerechte Hochschule
Studium, Beruf und Pflege

Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Pflege

Pflege mit Unterpunkten

Wenn ein Familienmitglied bereits länger oder plötzlich an einer pflegebedürftigen Erkrankung leidet, ist das für die Angehörigen nicht immer leicht.

In dieser Situation treten im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Studium oder Beruf und Pflege viele Fragen auf. Die Technische Universität Chemnitz greift Informationen und Antworten zu Fragestellungen auf, um Studierenden und Mitarbeitenden der Universität ein jederzeit vielfältig einsehbares Informationsangebot zu gewährleisten.

Der Familienservice bietet dafür individuelle Beratungen an.

Das Informationsangebot bezieht sich auf folgende Themen:


Digitaler Pflegewegweiser

Der Pflegewegweiser wurde durch die FamilienserviceakteurInnen der sächsischen Universitäten und Hochschulen und der Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen erarbeitet. Dieser bietet erstmalig einen grundlegenden überblick zum Thema Pflege.

Der Pflegewegweiser bietet:

  • Begriffsdefinitionen und ein Pflegeglossar
  • Ansprechpersonen an der TU Chemnitz
  • 6-Punkte-Notfallplan für einen plötzlichen Pflegebedarf
  • Hinweise zur Beantragung von Pflegeleistungen und Unterstützungsmöglichkeiten
  • Informationen zur rechtlichen Vorsorge
  • Unterstützungsmöglichkeiten zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf/ Ausbildung an Universitäten und Hochschulen

Besuchen Sie den digitalen Pflegewegweiser .

Studium und Pflege

Die Pflege von erkrankten Familienmitgliedern kann eine hohe zeitliche Belastung sein und den Studienablauf als auch die tägliche Arbeit stark beeinflussen. Die veränderten Lebensumstände stellen die Angehörigen vor eine Vielzahl von Herausforderungen und bringen sie in eine schwierige Lebenssituation.
Einige Möglichkeiten, die familiäre Pflege und das Studium zu vereinbaren, finden Sie in den nachfolgenden Informationen:

  • Urlaubssemester
  • Studienunterbrechung
  • Teilzeitstudium (wenn der Studiengang angeboten wird)

Urlaubssemester

Studierende können bei Vorliegen wichtiger Gründe beurlaubt werden. Die Beurlaubung wird im Studentensekretariat mit einem entsprechenden Formular, der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen und der Begründung, warum die Pflege durch den Studierenden erforderlich ist, beantragt. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Während der Zeit der Beurlaubung bleiben die Rechte und Pflichten der Studierenden, mit Ausnahme der Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Studium, unberührt. Es können während der Beurlaubung Studien- und Prüfungsleistungen an der TU Chemnitz erbracht werden.

Im Studentensekretariat haben Sie die Möglichkeit, sich beraten zu lassen.

Studienunterbrechung

Sollten Sie darüber nachdenken, das Studium aufgrund der Pflege eines Angehörigen zu unterbrechen bzw. sich zu exmatrikulieren, so kann dies unterschiedliche Folgen haben (z.B.: zulassungsbeschränkter Studiengang, Einstellung des Studiengangs usw.). Es wird deshalb dringend vor der Studienunterbrechung eine Beratung im Studentensekretariat bzw. im Zentralen Prüfungsamt empfohlen.

Freistellungsmöglichkeiten nach dem Pflegegesetz

Ziel des Gesetzes ist, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern.

Leidet ein Angehöriger, zum Beispiel

  • Großeltern
  • Eltern, Schwiegereltern
  • EhegattInnen, LebenspartnerInnen, PartnerInnen einer eheähnlichen Gemeinschaft
  • Geschwister
  • Kinder
  • Adoptivkinder
  • Pflegekinder
  • Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten/der Ehegattin oder des Lebenspartners/der Lebenspartnerin
  • Schwiegerkinder und
  • Enkelkinder

plötzlich oder bereits länger an einer pflegebedürftigen Krankheit, bietet das 2008 verabschiedete Pflegezeitgesetz zwei Arten der Freistellung vom bestehenden Arbeitsverhältnis an, um Beschäftigten die Betreuung der Angehörigen zu erleichtern, ohne dass der Arbeitsplatz in Gefahr ist.

Die erste Möglichkeit ist die kurzzeitige Freistellung von der Arbeit bis zu 10 Arbeitstagen, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Justiz finden Sie die gesetzliche Grundlage . Die Seite wird in einem neuen Tab geöffnet.

Eine zweite Möglichkeit ist die Inanspruchnahme einer Pflegezeit bis zu 6 Monaten, wenn Beschäftigte einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Justiz finden Sie die gesetzliche Grundlage . Die Seite wird in einem neuen Tab geöffnet.

Sollten Sie die Absicht haben, einen Freistellungsantrag zu stellen, fragen Sie im Dezernat Personal, Abteilung 2.1 bzw. 2.3 nach. Die Mitarbeitenden helfen Ihnen gern weiter.

Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Justiz finden Sie das

Mit dem Kanzler-Rundschreiben 11/2014 wird zum Vollzug des Familienpflegezeitgesetzes im Arbeitnehmerbereich des Freistaates Sachsen hingewiesen. Die Seite wird in einem neuen Tab geöffnet.

Arbeitszeitgestaltung

Die Technische Universität Chemnitz bietet ihren Beschäftigten im Rahmen der Gleitzeit flexible Arbeitszeitregelungen an. Die Beschäftigten haben somit verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit.

Über weitere Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, ggf. auch über Möglichkeiten einer vorübergehenden Reduzierung der Arbeitszeit während einer Betreuungssituation können Sie sich gern im Dezernat Personal, Abteilung 2.1 bzw. 2.3 informieren.

Regionale Beratungs- und Informationsmöglichkeiten

Mit der neuen Lebenssituation umzugehen ist nicht leicht und wirft eine Menge Fragen auf. In Chemnitz und Umgebung finden Sie zahlreiche Beratungs- und Informationsmöglichkeiten, die Ihnen auftauchende Fragen beantworten können. Nachfolgend sind einige dieser Fragen aufgelistet. Diese können Sie als Orientierung für ein Beratungsgespräch nutzen

Informative Anlaufstellen: