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Nutzungsbedingungen für Carrels

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Nutzungsbedingungen für Carrels der UB Chemnitz

Die Universitätsbibliothek der TU Chemnitz stellt Angehörigen der Universität Carrels zur zeitlich begrenzten Nutzung zur Verfügung. Die Carrels sind für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer geeignet / barrierefrei. Sie befinden sich im 4. Obergeschoss des Gebäudes der Universitätsbibliothek und sind über einen Fahrstuhl auch für Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen zugänglich.

Die Carrels können über ein Buchungssystem reserviert werden. Sowohl für die Reservierung als auch für die Nutzung der Carrels werden keine Gebühren erhoben.

Ein Rechtsanspruch auf die Bereitstellung / Nutzung eines Carrels besteht nicht.

Die Reservierung/ das Nutzungsrecht eines Carrels ist nicht übertragbar, d.h. diese können nicht an andere Personen weitergegeben werden.

Bei Nichtinanspruchnahme/ Krankheit/ Verhinderung etc. an dem reservierten Termin ist die Reservierung durch Information an die Adresse der Bestätigungsmail, per E-Mail oder telefonisch (+49 371 531-13180) an die Auskunft der UB so zeitnah wie möglich nach Bekanntwerden aufzuheben, um die Carrels wieder freizugeben.

In den Carrels können während der Nutzungszeit private Gegenstände und ausgeliehene Medien aus dem Bestand der Bibliothek der TU Chemnitz aufbewahrt werden. Eine Haftung der UB für Verluste oder Schäden daraus besteht nicht. Nicht ausgeliehene Medien, Präsenzexemplare sowie Zeitschriften sind am selben Tag zurückzustellen. Die Universitätsbibliothek behält sich dahingehend die Möglichkeit von unangekündigten Kontrollen durch ihr zuständiges Personal vor.

Mit der Reservierung wird automatisch die Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Chemnitz (PDF) verbindlich anerkannt. Darüber hinaus verpflichten sich die Nutzerinnen und Nutzer, die Carrels ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen. Dies beinhaltet u.a.

  • dass eine Nutzung nur im vorreservierten Zeitraum durch die für die jeweiligen Räume festgelegte Anzahl an Personen stattfindet.
  • dass keine Speisen und Getränke (außer Wasser) mitgebracht und in den Carrels verzehrt werden dürfen. Hierfür sind ausschließlich die ausgewiesenen Räumlichkeiten im Gebäude der Universitätsbibliothek oder außerhalb zu nutzen.
  • dass Wände und Inventar nicht mit Materialien beklebt werden dürfen und das Möbel und Inventar nicht entwendet oder beschädigt werden dürfen.

Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Nutzung bis hin zu Schadensersatzforderungen der Universitätsbibliothek führen.

Bei einer Störung des Schließmechanismusses ist die Auskunft der Universitätsbibliothek bzw. die Wache zu verständigen. Eigenmächtige Handlungen dürfen nicht vorgenommen werden.

Es wird gestattet, eigene technische Geräte, welche der unmittelbaren Unterstützung/ Durchführung der wissenschaftlichen Arbeit dienen (z.B. Notebook, Smartphone im lautlosen Zustand), mit in die Carrels zu nehmen, nicht jedoch andere technische Geräte (z.B. Kaffeemaschinen, Wasserkocher etc).

Die Carrels können nur für stille Tätigkeiten genutzt werden, Videokonferenzen oder ähnliche tonerzeugende Programme dürfen aufgrund der Hellhörigkeit und Nähe zu anderen Nutzerinnen und Nutzern nicht ausgeführt werden.

Die Bibliothek haftet nicht für Verlust oder Schäden an persönlichem Eigentum, welches während oder nach der Nutzung in den Carrels verbleibt. Fundsachen aus den Carrels werden in das Fundbüro der TU Chemnitz verbracht und können dort ggf. abgeholt werden.

Die Carrels müssen nach Ablauf der reservierten Nutzungsdauer vollständig geräumt werden und sind in ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.